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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
207 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
28.01.16, 19:24
Aktualisiert
28.01.16, 19:24
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderungder Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 26.01.2016, 18:00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses Vettweiß. Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Ausschussvorsitzender Sachkundige Bürgerin Mitglied Mitglied Sachkundiger Bürger Sachkundiger Bürger Sachkundige Bürgerin Mitglied Sachkundiger Bürger Mitglied Stellvertretendes Mitglied Stellvertretendes Mitglied Sachkundiger Bürger Stellvertretendes Mitglied Helmut Kemmerling Ursula Ernst Alfons Esser Arnold Fraussen Philipp Geuenich Frank Gürth Doris Leinweber Thomas Poth Sebastian Ritter Wilhelm Roeb Irmgard Rosbroy Jürgen Ruskowski Michael Schönen Johanna Weber Entschuldigt: 1. 2. 3. 4. Mitglied Mitglied stellv. Ausschussvorsitzender Mitglied Ralf Berth Hermann Josef Haaß Norbert Kolbe Hans Rainer Wollseifen Von der Verwaltung: Bürgermeister Kunth, Karl-Heinz Hassel, Christian Heinrichs, Peter Hüvelmann, Harald Krug, Albert Müller. Ausschussvorsitzender Kemmerling begrüßt die Mitglieder, die Zuhörerrinnen und Zuhörer, Frau DüsselSiebert und Frau Schieweling von der Biologischen Station im Kreis Düren, stellt die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung fest. Er bittet die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um den Punkt II/6: Neubau einer Flüchtlingsunterkunft (Beratung des Preisanfrageergebnisses) zu erweitern. Der Ausschuss ist einstimmig einverstanden. Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet der Vorsitzende den neuen sachkundigen Bürger Sebastian Ritter zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die Niederschrift über die Verpflichtung ist als Anlage 1 beigefügt. Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung Punkt 1. Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 24.11.2015 -öffentliche SitzungGegen die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 24.11.2015 -öffentliche Sitzung- werden keine Einwendungen erhoben. Punkt 2. Wegrainmanagement (V-11/2016) Frau Düssel-Siebert stellt die Planung eines Wegrainmanagements anhand einer Präsentation vor. Im Anschluss beantwortet sie die zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Wegrainmanagement der gesamten Pflanzen- und Tierwelt dienen soll. Die Biologische Station wird die Wegraine einer Betrachtung unterziehen und die Kommunen beraten. Dazu gehören die Konzepterstellung und die Vorstellung und der Dialog mit der Kommune und der Landwirtschaft. Die Durchführung soll punktuell an verschiedenen Stellen erfolgen. Hauptpartner bei der Aktion sind die Bewirtschafter der anliegenden Ackerparzellen. Bei den Landwirten muss für Verständnis und Bewusstsein geworben werden. Letztendlich sind auch wenige Kilometer naturnahe Wegraine ein Erfolg. Zwei Kommunen im Kreis Düren sollen beteiligt werden. Die Auswahl ist auf die Gemeinde Vettweiß mit oberster Priorität und eine weitere Kommune im Nordkreis gefallen. Die Wegraine unterliegen dann der Beobachtung und auch der Pflege durch Mitarbeiter der Biologischen Station, auch um z.B. Jakobskreuzkraut zu entdecken und einzudämmen. Greening-Maßnahmen in der Landwirtschaft gelten als Ergänzung des Managements, sind aber wegen der Einjährigkeit und des Schlegelns im Winter wenig bis nicht nachhaltig. Die Aktion soll im Übrigen kein Strohfeuer sein, sondern ein langfristiges Projekt, das evtl. auch eine LEADER-Förderung erfahren könnte. Die Notwendigkeit, evtl. die betroffenen Landwirte zu entschädigen, könne sich nur dann ergeben, wenn die Landwirtschaft einen Aufwand hat. Hier geht es aber um die Bereiche, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Möglicherweise können auch Bereiche in Bachnähe einbezogen werden, die durch die Landwirtschaft sowieso eine andere, sensible Behandlung erfahren müssen. Wichtig ist auch die Beachtung der Entwässerung von Wirtschaftswegen. In einem nächsten Schritt wird man die Gespräche suchen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung nimmt das Projekt wohlwollend zur Kenntnis. Punkt 3. Neubau der B 56 (Ortsumgehung Soller-Frangenheim) (V-4/2016) Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung erklärt sich einstimmig bei einer Enthaltung damit einverstanden, dass die Zustimmung zu den geplanten Änderungen zur Ortsumgehung Soller-Frangenheim erteilt wird. Punkt 4. Bebauungsplan Ve-16 "Am Juffernpesch" hier: Änderung des Erschließungsvertrages (V-8/2016) Stellv. Ausschussmitglied Ruskowski bemerkt, dass die Kinder aus dem Neubaugebiet künftig die Dürener Straße kreuzen müssen, um einen Spielplatz zu erreichen. Vielleicht wäre die Schaffung einer kleinen Fläche im Bebauungsplanbereich sinnvoll. Bürgermeister Kunth entgegnet, dass die Spielplätze Schulstraße und Maiglöckchenweg fußläufig zu erreichen sind. Ausschussmitglied Fraussen ergänzt, dass damit die Selbstverantwortung und Achtsamkeit der Kinder gefördert wird. Mit dem Ausgleichsbetrag von 15.000 € sollten nach Auffassung von Dezernent Hüvelmann in erster Linie die Spielplätze an der Schulstraße und am Maiglöckchenweg Verbesserungen erfahren. Ausschussvorsitzender Kemmerling hat zu seinem Bedauern festgestellt, dass die Spielplätze im Gemeindebereich enorm wenig genutzt werden. Frau Rosbroy widerspricht dem für den Spielplatz in Gladbach. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis Punkt 5. Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz (V-10/2016) Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat einstimmig, er möge sich damit einverstanden erklären, dass die Verwaltung das Thema aufarbeitet und zu gegebener Zeit konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen zur Finanzierung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz vorlegt. Punkt 6. Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Lüxheim "Lh-2" in der Ortschaft Lüxheim (V-12/2016) Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig: A. Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage 2 formulierten Wertungsvorschläge (Anlage 2). B. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf ist mit Begründung, textlichen Festsetzungen, landschaftspflegerischem Begleitplan, artenschutzrechtlicher Prüfung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind einzuholen. Punkt 7. Antrag auf Änderung der postalischen Anschrift für die "Burg Gladbach" (V-13/2016) Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die bisherige Anschrift für die ehemalige Wasserburg in Gladbach von „Hubertusstraße 18“ auf „Burg Gladbach“ zu ändern. Punkt 8. Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch hier: Satzungsbeschluss (V-14/2016) Auf den Einwand von Ausschussmitglied Poth, der Wertungsvorschlag der Kreisverwaltung Düren, Landschaftspflege und Naturschutz, fände keine Berücksichtigung, entgegnet Dezernent Hüvelmann, dass der Einwand nur dann Beachtung finden kann, wenn ein ökologisches Defizit vorhanden ist. Das ist hier nicht der Fall. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß mit 14 gegen eine Stimme: A. Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt gemäß den Wertungsvorschlägen: 1. Kreisverwaltung Düren –Wasserwirtschaft„Nach den hier vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o. g. Planbereich flurnah, d. h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen. Folgender Hinweis ist in die o. g. Satzung aufzunehmen: Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasser-ständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.“ Wertungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen. 2. Kreisverwaltung Düren –Immissionsschutz„Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht werden keine Belange vorgetragen.“ Wertungsvorschlag: entfällt 3. Kreisverwaltung Düren –Bodenschutz„Für die Außenbereichsfläche liegen folgende Informationen vor: Aus der Auswertung von Luftbildern aus dem Jahr 1945 ist bekannt, dass das Grundstück im 2. Weltkrieg verstärkt von Kampfhandlungen betroffen war. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht kann dies von Bedeutung sein, wenn dort vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben nachfolgend mit Fremdmaterial oder Abfällen verfüllt worden sind. Bei der Lage des Grundstückes im Außenbereich ist vielmehr davon auszugehen, dass dort lediglich das ausgeworfene Bodenmaterial in vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben zurückgeschoben worden ist. Sonstige Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor.“ Wertungsvorschlag: Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen. Vorsichtshalber wird eine Luftbildauswertung und, falls erforderlich, auch eine Kampfmitteluntersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst veranlasst. Der Grundstückseigentümer wird entsprechend über die Ergebnisse informiert werden. 4. Kreisverwaltung Düren – Landschaftspflege und Naturschutz„Das o. g. Satzungsverfahren bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Die vorgelegte Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ist weder nachvollziehbar noch plausibel. Festsetzungen gemäß § 9 BauGB, die der Kompensation der vorbereiteten Eingriffsfolgen dienen, sind nicht dargelegt. Eine Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ist nicht erkennbar.“ Wertungsvorschlag: Der Satzung liegt eine Eingriffsbilanzierung zu Grunde, die nachvollziehbar und plausibel ist. Kompensationsmaßnahmen sind nicht notwendig. B. Gemäß der Regelung des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt der Gemeinderat die Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichs-fläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch als Satzung. (Sammelanlage 3) Punkt 9. Ausbau der Hariggasse in Vettweiß von Gartenstraße bis Haus Nr. 2 (V-2/2016) Bürgermeister Kunth berichtet über das Ergebnis der Anwohnerbefragung. Zehn Anwohner wurden beteiligt, drei haben nicht geantwortet, sieben Anwohner wünschen keinen Ausbau. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, dem Wunsch der Anwohner zu entsprechen und keinen Straßenausbau durchzuführen. Punkt 10. Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes bzw. Klimaschutzteilkonzeptes für die Gemeinde Vettweiß; Antrag der CDU-Fraktion (V-18/2016) Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei drei Enthaltungen, die Verwaltung zu beauftragen, unter Inanspruchnahme eines externen Fachbüros die Entwicklung eines kommunalen Klimaschutzkonzeptes einzuleiten, Fördermöglichkeiten abzuklären und entsprechende Haushaltsmittel in den Haushalt einzubringen. Punkt 11. Haushaltsberatung 2016 / 2017 (V-21/2016) Die vorliegende Liste der Änderungsanträge wird Punkt für Punkt abgearbeitet. Das Ergebnis der Beratung ist in einer Liste zusammengefasst, die als Anlage 4 beigefügt ist. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Haushaltsansätze entsprechend dem Entwurf unter Berücksichtigung der Beratung (Anlage 4) zu beschließen. Punkt 12. Anfragen und Mitteilungen a) Bürgermeister Kunth teilt mit, dass drei Kastanien vor dem Friedhof in Gladbach um 1/3 eingekürzt werden müssen, weil sie erheblich schadhaft sind. Ende der Sitzung : 20:45 Uhr ________________________ (Kemmerling) Ausschussvorsitzender ______________________ (Müller) Schriftführer