Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
207 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
28.01.16, 19:24
Aktualisiert
28.01.16, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 9. Sitzung des Ausschusses
für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderungder Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 26.01.2016, 18:00 Uhr
im Sitzungsraum des Rathauses Vettweiß.
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Ausschussvorsitzender
Sachkundige Bürgerin
Mitglied
Mitglied
Sachkundiger Bürger
Sachkundiger Bürger
Sachkundige Bürgerin
Mitglied
Sachkundiger Bürger
Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Sachkundiger Bürger
Stellvertretendes Mitglied
Helmut Kemmerling
Ursula Ernst
Alfons Esser
Arnold Fraussen
Philipp Geuenich
Frank Gürth
Doris Leinweber
Thomas Poth
Sebastian Ritter
Wilhelm Roeb
Irmgard Rosbroy
Jürgen Ruskowski
Michael Schönen
Johanna Weber
Entschuldigt:
1.
2.
3.
4.
Mitglied
Mitglied
stellv. Ausschussvorsitzender
Mitglied
Ralf Berth
Hermann Josef Haaß
Norbert Kolbe
Hans Rainer Wollseifen
Von der Verwaltung: Bürgermeister Kunth, Karl-Heinz Hassel, Christian Heinrichs, Peter Hüvelmann,
Harald Krug, Albert Müller.
Ausschussvorsitzender Kemmerling begrüßt die Mitglieder, die Zuhörerrinnen und Zuhörer, Frau DüsselSiebert und Frau Schieweling von der Biologischen Station im Kreis Düren, stellt die form- und
fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr
und Wirtschaftsförderung fest. Er bittet die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil um den Punkt
II/6: Neubau einer Flüchtlingsunterkunft (Beratung des Preisanfrageergebnisses)
zu erweitern. Der Ausschuss ist einstimmig einverstanden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet der Vorsitzende den neuen sachkundigen Bürger Sebastian
Ritter zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben. Die Niederschrift über die
Verpflichtung ist als Anlage 1 beigefügt.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1.
Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt,
Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 24.11.2015 -öffentliche SitzungGegen die Niederschrift über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung,
Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 24.11.2015 -öffentliche Sitzung- werden
keine Einwendungen erhoben.
Punkt 2.
Wegrainmanagement
(V-11/2016)
Frau Düssel-Siebert stellt die Planung eines Wegrainmanagements anhand einer
Präsentation vor. Im Anschluss beantwortet sie die zahlreichen Fragen der
Ausschussmitglieder.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Wegrainmanagement der gesamten
Pflanzen- und Tierwelt dienen soll. Die Biologische Station wird die Wegraine einer
Betrachtung unterziehen und die Kommunen beraten. Dazu gehören die
Konzepterstellung und die Vorstellung und der Dialog mit der Kommune und der
Landwirtschaft. Die Durchführung soll punktuell an verschiedenen Stellen erfolgen.
Hauptpartner bei der Aktion sind die Bewirtschafter der anliegenden Ackerparzellen.
Bei den Landwirten muss für Verständnis und Bewusstsein geworben werden.
Letztendlich sind auch wenige Kilometer naturnahe Wegraine ein Erfolg. Zwei
Kommunen im Kreis Düren sollen beteiligt werden. Die Auswahl ist auf die Gemeinde
Vettweiß mit oberster Priorität und eine weitere Kommune im Nordkreis gefallen. Die
Wegraine unterliegen dann der Beobachtung und auch der Pflege durch Mitarbeiter der
Biologischen Station, auch um z.B. Jakobskreuzkraut zu entdecken und einzudämmen.
Greening-Maßnahmen in der Landwirtschaft gelten als Ergänzung des Managements,
sind aber wegen der Einjährigkeit und des Schlegelns im Winter wenig bis nicht
nachhaltig. Die Aktion soll im Übrigen kein Strohfeuer sein, sondern ein langfristiges
Projekt, das evtl. auch eine LEADER-Förderung erfahren könnte. Die Notwendigkeit,
evtl. die betroffenen Landwirte zu entschädigen, könne sich nur dann ergeben, wenn
die Landwirtschaft einen Aufwand hat. Hier geht es aber um die Bereiche, die sich im
Eigentum der öffentlichen Hand befinden.
Möglicherweise können auch Bereiche in Bachnähe einbezogen werden, die durch die
Landwirtschaft sowieso eine andere, sensible Behandlung erfahren müssen. Wichtig ist
auch die Beachtung der Entwässerung von Wirtschaftswegen.
In einem nächsten Schritt wird man die Gespräche suchen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung nimmt
das Projekt wohlwollend zur Kenntnis.
Punkt 3.
Neubau der B 56 (Ortsumgehung Soller-Frangenheim)
(V-4/2016)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung erklärt
sich einstimmig bei einer Enthaltung damit einverstanden, dass die Zustimmung zu den
geplanten Änderungen zur Ortsumgehung Soller-Frangenheim erteilt wird.
Punkt 4.
Bebauungsplan Ve-16 "Am Juffernpesch"
hier: Änderung des Erschließungsvertrages
(V-8/2016)
Stellv. Ausschussmitglied Ruskowski bemerkt, dass die Kinder aus dem Neubaugebiet
künftig die Dürener Straße kreuzen müssen, um einen Spielplatz zu erreichen.
Vielleicht wäre die Schaffung einer kleinen Fläche im Bebauungsplanbereich sinnvoll.
Bürgermeister Kunth entgegnet, dass die Spielplätze Schulstraße und
Maiglöckchenweg fußläufig zu erreichen sind. Ausschussmitglied Fraussen ergänzt,
dass damit die Selbstverantwortung und Achtsamkeit der Kinder gefördert wird.
Mit dem Ausgleichsbetrag von 15.000 € sollten nach Auffassung von Dezernent
Hüvelmann in erster Linie die Spielplätze an der Schulstraße und am
Maiglöckchenweg Verbesserungen erfahren.
Ausschussvorsitzender Kemmerling hat zu seinem Bedauern festgestellt, dass die
Spielplätze im Gemeindebereich enorm wenig genutzt werden. Frau Rosbroy
widerspricht dem für den Spielplatz in Gladbach.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt
den Sachverhalt zur Kenntnis
Punkt 5.
Fördermittel nach dem Kommunalinvestitionsfördergesetz
(V-10/2016)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat einstimmig, er möge sich damit einverstanden erklären, dass die Verwaltung
das Thema aufarbeitet und zu gegebener Zeit konkrete Vorschläge zur Umsetzung von
Maßnahmen zur Finanzierung durch das Kommunalinvestitionsfördergesetz vorlegt.
Punkt 6.
Neuaufstellung eines Bebauungsplanes Lüxheim "Lh-2" in der
Ortschaft Lüxheim
(V-12/2016)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig:
A.
Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der
in der Anlage 2 formulierten Wertungsvorschläge (Anlage 2).
B.
Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf ist mit Begründung, textlichen
Festsetzungen, landschaftspflegerischem Begleitplan, artenschutzrechtlicher
Prüfung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats nach § 3 Absatz 2
BauGB öffentlich auszulegen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sind einzuholen.
Punkt 7.
Antrag auf Änderung der postalischen Anschrift für die "Burg
Gladbach"
(V-13/2016)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig, die bisherige Anschrift für die ehemalige Wasserburg in
Gladbach von „Hubertusstraße 18“ auf „Burg Gladbach“ zu ändern.
Punkt 8.
Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche
in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und
Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
hier: Satzungsbeschluss
(V-14/2016)
Auf den Einwand von Ausschussmitglied Poth, der Wertungsvorschlag der
Kreisverwaltung Düren, Landschaftspflege und Naturschutz, fände keine
Berücksichtigung, entgegnet Dezernent Hüvelmann, dass der Einwand nur dann
Beachtung finden kann, wenn ein ökologisches Defizit vorhanden ist. Das ist hier nicht
der Fall.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß mit 14 gegen eine Stimme:
A.
Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt gemäß den
Wertungsvorschlägen:
1.
Kreisverwaltung Düren –Wasserwirtschaft„Nach den hier vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o. g.
Planbereich flurnah, d. h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante
ansteigen.
Folgender Hinweis ist in die o. g. Satzung aufzunehmen:
Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind
bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen
Grundwasser-ständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung
bzw. –ableitung - auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der
baulichen Anlage erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen
der Beschaffenheit des Grundwassers eintreten.“
Wertungsvorschlag:
Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.
2.
Kreisverwaltung Düren –Immissionsschutz„Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht werden keine Belange vorgetragen.“
Wertungsvorschlag:
entfällt
3.
Kreisverwaltung Düren –Bodenschutz„Für die Außenbereichsfläche liegen folgende Informationen vor:
Aus der Auswertung von Luftbildern aus dem Jahr 1945 ist bekannt, dass das
Grundstück im 2. Weltkrieg verstärkt von Kampfhandlungen betroffen war. Aus
bodenschutzrechtlicher Sicht kann dies von Bedeutung sein, wenn dort
vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben nachfolgend mit Fremdmaterial
oder Abfällen verfüllt worden sind. Bei der Lage des Grundstückes im
Außenbereich ist vielmehr davon auszugehen, dass dort lediglich das
ausgeworfene Bodenmaterial in vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben
zurückgeschoben worden ist.
Sonstige Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor.“
Wertungsvorschlag:
Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.
Vorsichtshalber wird eine Luftbildauswertung und, falls erforderlich, auch eine
Kampfmitteluntersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst veranlasst.
Der Grundstückseigentümer wird entsprechend über die Ergebnisse informiert
werden.
4.
Kreisverwaltung Düren – Landschaftspflege und Naturschutz„Das o. g. Satzungsverfahren bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Die
vorgelegte Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ist weder nachvollziehbar noch
plausibel. Festsetzungen gemäß § 9 BauGB, die der Kompensation der
vorbereiteten Eingriffsfolgen dienen, sind nicht dargelegt.
Eine Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ist nicht erkennbar.“
Wertungsvorschlag:
Der Satzung liegt eine Eingriffsbilanzierung zu Grunde, die nachvollziehbar und
plausibel ist. Kompensationsmaßnahmen sind nicht notwendig.
B.
Gemäß der Regelung des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt
der Gemeinderat die Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer
Außenbereichs-fläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
als Satzung.
(Sammelanlage 3)
Punkt 9.
Ausbau der Hariggasse in Vettweiß von Gartenstraße bis Haus Nr.
2
(V-2/2016)
Bürgermeister Kunth berichtet über das Ergebnis der Anwohnerbefragung. Zehn
Anwohner wurden beteiligt, drei haben nicht geantwortet, sieben Anwohner wünschen
keinen Ausbau.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, dem Wunsch der Anwohner zu
entsprechen und keinen Straßenausbau durchzuführen.
Punkt 10.
Entwicklung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes bzw.
Klimaschutzteilkonzeptes für die Gemeinde Vettweiß;
Antrag der CDU-Fraktion
(V-18/2016)
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig bei drei Enthaltungen, die Verwaltung zu
beauftragen, unter Inanspruchnahme eines externen Fachbüros die Entwicklung eines
kommunalen Klimaschutzkonzeptes einzuleiten, Fördermöglichkeiten abzuklären und
entsprechende Haushaltsmittel in den Haushalt einzubringen.
Punkt 11.
Haushaltsberatung 2016 / 2017
(V-21/2016)
Die vorliegende Liste der Änderungsanträge wird Punkt für Punkt abgearbeitet.
Das Ergebnis der Beratung ist in einer Liste zusammengefasst, die als Anlage 4
beigefügt ist.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß, die Haushaltsansätze entsprechend dem Entwurf
unter Berücksichtigung der Beratung (Anlage 4) zu beschließen.
Punkt 12.
Anfragen und Mitteilungen
a) Bürgermeister Kunth teilt mit, dass drei Kastanien vor dem Friedhof in Gladbach um
1/3 eingekürzt werden müssen, weil sie erheblich schadhaft sind.
Ende der Sitzung : 20:45 Uhr
________________________
(Kemmerling)
Ausschussvorsitzender
______________________
(Müller)
Schriftführer