Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
27.04.10, 19:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 13.04.2010
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Betreff
4.9
32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im
Ortsteil Stockheim, „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie
Rücknahme einer noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56“;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: 10/2010
Beschluss:
1. Die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau,
Ortsteil Stockheim, „Konversion des ehemaligen Munitionsdepots sowie Rücknahme einer
noch dargestellten gewerblichen Fläche östlich der B 56"; wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
beschlossen.
Die Änderung beinhaltet:
- Die Darstellung einer neuen Wohnbaufläche im Bereich des ehemaligen
Munitionsdepots mit Anbindung an den Ortsteil Stockheim entsprechend der Abgrenzung
der Anlage 1 der Sitzungsvorlage.
- Die Rücknahme von Wohnbauflächen im Ortsteil Stockheim, verlängerte Marienstraße,
unter gleichzeitiger Neudarstellung als Flächen für die Landwirtschaft gemäß Anlage 2
(Ziffer I) der Sitzungsvorlage.
- Die Darstellung von drei Waldflächen entsprechend den Abgrenzungen der Anlage 3
a/3b, laufende Nr. 2, 3 und 4 der Sitzungsvorlage.
- Die Rücknahme einer bisher dargestellten gewerblichen Baufläche zugunsten der
Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft entsprechend der Abgrenzung der Anlage
4 der Sitzungsvorlage.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) und § 3
Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Eingriffen im Wald darauf hinzuwirken, dass
die Inanspruchnahme von Freiraum/Fläche für die Landwirtschaft möglichst gering ist.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen