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Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier:a)Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Offenlage b)Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
27.04.10, 19:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier:a)Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Offenlage
b)Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier:a)Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Offenlage
b)Satzungsbeschluss)

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BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.04.2010 TOP Betreff 4.8 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau"; hier:a)Beratung und Beschlussfassung zum Ergebnis der Offenlage b)Satzungsbeschluss Vorlage: 20/2009 2. Ergänzung Beschluss: 1.2 Den Festsetzungen des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen wird durch den Bebauungsplan Rechnung getragen, da die Parzelle Nr. 18 entsprechend auch im BPlan unter Schutz gestellt ist. Darüber hinausgehende Flächen haben zu keinem Zeitpunkt dem Landschaftsschutz unterlegen. Die hier vorgetragenen Bedenken werden zurückgewiesen. Der Anregung, am Rande des Plangebietes zum RurUferRadweg hin einen ökologischen Pufferstreifen anzulegen, wird nicht gefolgt. Das geforderte artenschutzrechtliche Gutachten wurde inzwischen erstellt und wird zu den Bebauungsplanunterlagen genommen sowie dem Amt für Landschaftspflege und Naturschutz zur Verfügung gestellt. Beratungsergebnis: Beschluss: a) 31 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen Über die im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau", wird wie folgt entschieden: 1. Landrat, Kreisentwicklung und Straßen 1.1 Auf die Erarbeitung eines förmlichen Verkehrsgutachtens wird verzichtet. 1.3 Der vorhandene Rechen im Mühlenteich wird beseitigt. Die vorhandene Überdeckung des Mühlenteiches (bisher 130 m) wird auf einer Länge von 105 m beseitigt. 2. WVER Der vorhandene Rechen wird beseitigt. Die bisher vorhandene Überbauung (130 m) wird auf einer Länge von 105 m beseitigt. 3. Anlieger Titze 3.1 Der Widerspruch gegen den vorzeitigen Beginn von Baumaßnahmen wird zurückgewiesen, da nicht relevant für das Bebauungsplanverfahren. 3.2 Dem Widerspruch zum Verbleib der Betonplatte über den Mühlenteich wird insofern stattgegeben, als die Überdeckung auf einer Länge von 105 m beseitigt wird. 3.3 Der Forderung zur Beseitigung des Rechens wird gefolgt. 3.4 Aufgrund des Widerspruches wird die Firsthöhe innerhalb der Zone WA 9 auf 6,50 m reduziert und zwar beschränkt auf die Bebauung, die unmittelbar an der Kreuzstraße liegt. 4. Anlieger R. Schall Dem Widerspruch zum Verbleib der Betonplatte über den Mühlenteich wird insofern stattgegeben, als die Überdeckung auf einer Länge von 105 m beseitigt wird. Der Forderung zur Beseitigung des Rechens wird gefolgt. Die Firsthöhe innerhalb der Zone WA 9 wird aufgrund des Widerspruchs auf 6,50 m reduziert und zwar beschränkt auf die Bebauung, die unmittelbar an der Kreuzstraße liegt. b) Änderung des Bebauungsplanentwurfes Aufgrund der getroffenen Abwägungen ergeben sich folgende Änderungen des Bebauungsplanentwurfes: - Reduzierung der Überdeckung des Mühlenteiches von bisher 130 m auf nunmehr 25 m. - Verzicht auf den im B-Plan-Entwurf enthaltenen Räumweg, da der Rechen entfällt. - Erweiterung der überbaubaren Fläche in der Zone WA 9 um 3 m parallel zum Mühlenteich. - Darstellung einer Zone WA 10 im Bereich der Kreuzstraße mit Reduzierung der Firsthöhe von 8,50 m auf 6,50 m. c) Der Bebauungsplan Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen gemäß § 10 BauGB als Satzung nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.04.2010 Seite 2