Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
150 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
28.01.16, 12:26
Aktualisiert
28.01.16, 12:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 28.01.2016
Beschlussauszug
aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 26.01.2016, 18:00 Uhr.
8.
Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer Außenbereichsfläche in die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz
4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
hier: Satzungsbeschluss
(V-14/2016)
Auf den Einwand von Ausschussmitglied Poth, der Wertungsvorschlag der
Kreisverwaltung Düren, Landschaftspflege und Naturschutz, fände keine
Berücksichtigung, entgegnet Dezernent Hüvelmann, dass der Einwand nur dann
Beachtung finden kann, wenn ein ökologisches Defizit vorhanden ist. Das ist hier nicht
der Fall.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung empfiehlt
dem Rat der Gemeinde Vettweiß mit 14 gegen eine Stimme:
A.
Die Wertung der Stellungnahmen erfolgt gemäß den Wertungsvorschlägen:
1.
Kreisverwaltung Düren –Wasserwirtschaft„Nach den hier vorliegenden Unterlagen kann der Grundwasserstand im o. g.
Planbereich flurnah, d. h. weniger als ca. 2 m unter Geländeoberkante ansteigen.
Folgender Hinweis ist in die o. g. Satzung aufzunehmen:
Bereits bei der Planung von unterirdischen Anlagen (Keller, Garage, etc.) sind
bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen) zum Schutz vor hohen Grundwasserständen vorzunehmen. Es darf keine Grundwasserabsenkung bzw. –ableitung auch kein zeitweiliges Abpumpen – nach Errichtung der baulichen Anlage
erfolgen. Weiterhin dürfen keine schädlichen Veränderungen der Beschaffenheit
des Grundwassers eintreten.“
Wertungsvorschlag:
Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.
2.
Kreisverwaltung Düren –Immissionsschutz„Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht werden keine Belange vorgetragen.“
Wertungsvorschlag:
entfällt
3.
Kreisverwaltung Düren –Bodenschutz„Für die Außenbereichsfläche liegen folgende Informationen vor:
Aus der Auswertung von Luftbildern aus dem Jahr 1945 ist bekannt, dass das
Grundstück im 2. Weltkrieg verstärkt von Kampfhandlungen betroffen war. Aus
bodenschutzrechtlicher Sicht kann dies von Bedeutung sein, wenn dort
vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben nachfolgend mit Fremdmaterial
oder Abfällen verfüllt worden sind. Bei der Lage des Grundstückes im
Außenbereich ist vielmehr davon auszugehen, dass dort lediglich das
ausgeworfene Bodenmaterial in vorhandene Bombentrichter oder Laufgräben
zurückgeschoben worden ist.
Sonstige Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen liegen nicht vor.“
Wertungsvorschlag:
Ein entsprechender Hinweis wird in die Satzung aufgenommen.
Vorsichtshalber wird eine Luftbildauswertung und, falls erforderlich, auch eine
Kampfmitteluntersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst veranlasst.
Der Grundstückseigentümer wird entsprechend über die Ergebnisse informiert
werden.
4.
Kreisverwaltung Düren – Landschaftspflege und Naturschutz„Das o. g. Satzungsverfahren bereitet Eingriffe in Natur und Landschaft vor. Die
vorgelegte Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung ist weder nachvollziehbar noch
plausibel. Festsetzungen gemäß § 9 BauGB, die der Kompensation der
vorbereiteten Eingriffsfolgen dienen, sind nicht dargelegt.
Eine Auseinandersetzung mit den Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ist nicht erkennbar.“
Wertungsvorschlag:
Der Satzung liegt eine Eingriffsbilanzierung zu Grunde, die nachvollziehbar und
plausibel ist. Kompensationsmaßnahmen sind nicht notwendig.
B.
Gemäß der Regelung des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches beschließt
der Gemeinderat die Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einer
Außenbereichs-fläche in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Vettweiß und Kettenheim gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
(Anlage 4) als Satzung.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 26.01.2016
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