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Beschlusstext (Wegrainmanagement)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
23 kB
Datum
26.01.2016
Erstellt
28.01.16, 12:26
Aktualisiert
28.01.16, 12:26
Beschlusstext (Wegrainmanagement)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 28.01.2016 Beschlussauszug aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung der Gemeinde Vettweiß am Dienstag, dem 26.01.2016, 18:00 Uhr. 2. Wegrainmanagement (V-11/2016) Frau Düssel-Siebert stellt die Planung eines Wegrainmanagements anhand einer Präsentation vor. Im Anschluss beantwortet sie die zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass das Wegrainmanagement der gesamten Pflanzen- und Tierwelt dienen soll. Die Biologische Station wird die Wegraine einer Betrachtung unterziehen und die Kommunen beraten. Dazu gehören die Konzepterstellung und die Vorstellung und der Dialog mit der Kommune und der Landwirtschaft. Die Durchführung soll punktuell an verschiedenen Stellen erfolgen. Hauptpartner bei der Aktion sind die Bewirtschafter der anliegenden Ackerparzellen. Bei den Landwirten muss für Verständnis und Bewusstsein geworben werden. Letztendlich sind auch wenige Kilometer naturnahe Wegraine eine Erfolg. Zwei Kommunen im Kreis Düren sollen beteiligt werden. Die Auswahl ist auf die Gemeinde Vettweiß mit oberster Priorität und eine weitere Kommune im Nordkreis gefallen. Die Wegraine unterliegen dann einer Beobachtung in auch Pflege durch Mitarbeiter der Biologischen Station, auch um z.B. Jakobskreuzkraut zu entdecken und einzudämmen. Greening-Maßnahmen in der Landwirtschaft gelten als Ergänzung des Managements, sind aber wegen der Einjährigkeit und des Schlegelns im Winter wenig bis nicht nachhaltig. Die Aktion soll im Übrigen kein Strohfeuer sein, sondern ein langfristiges Projekt, das evtl. auch eine LEADER-Förderung erfahren könnte. Die Notwendigkeit, evtl. die betroffenen Landwirte zu entschädigen, könne sich nur dann ergeben, wenn die Landwirtschaft einen Aufwand hat. Hier geht es aber um die Bereiche, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden. Möglicherweise können auch Bereiche in Bachnähe einbezogen werden, die durch die Landwirtschaft sowieso eine andere, sensible Behandlung erfahren müssen. Wichtig ist auch die Beachtung der Entwässerung von Wirtschaftswegen. In einem nächsten Schritt wird man die Gespräche suchen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr- und Wirtschaftsförderung nimmt das Projekt wohlwollend zur Kenntnis.