Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
27.04.10, 19:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau
vom 13.04.2010
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Betreff
4.4
Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr
Kreuzau
Vorlage: 4/2010
Beschluss:
1.
Rückwirkend ab dem 01.01.2010 werden folgende Aufwandsentschädigungen für die
Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gewährt:
Wehrführer
Stellv. Wehrführer
Zugführer
Gruppenführer
Jugendfeuerwehrwart
Jugendgruppenleiter
150,00 €/Monat
75,00 €/Monat
40,00 €/Monat
40,00 €/Monat
40,00 €/Monat
25,00 €/Monat
Als „Sonderfunktionen“ erhalten folgende Funktionsinhaber ebenfalls rückwirkend ab
dem 01.01.2010 eine Aufwandsentschädigung:
Ausbildungsbeauftragter
Atemschutzbeauftragter
Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung (AAO)
Beauftragter für Technik
Fahrzeugtechnik
Betreuung Brandmeldeanlagen
Datenbeauftragte der Löschzüge
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
30,00 €/Monat
25,00 €/Monat
Die Aufwandsentschädigungen können nebeneinander gewährt werden.
Entscheidend für den Anspruch auf Gewährung der Aufwandsentschädigung ist dabei
nicht die offizielle Bestellung für eine Funktion, sondern vielmehr die
Aufgabenerledigung.
Für die Aufwandsentschädigungen wird ein Gesamtbetrag von maximal 14.100 € zur
Verfügung gestellt.
Die jeweiligen Beträge werden gemäß Aufstellung des Wehrleiters in maximal 2
Teilsummen innerhalb des Rechnungsjahres rückwirkend an die einzelnen
Funktionsträger überwiesen.
2.
Für die Durchführung der feuerwehrinternen Ausbildung (Truppmann 1 und Truppmann
2) erhalten die Ausbilder eine Entschädigung in Höhe von 5,00 €/Unterrichtsstunde,
dieser Betrag beinhaltet eine Entschädigung für die erforderliche Vor- und
Nachbereitungsarbeit. Die Abrechnung der Entschädigung erfolgt nach Beendigung des
Lehrgangs durch die Vorlage eines Stundennachweises.
Die Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder erhalten für jeden Lehrgangstag an dem
mindestens 8 Unterrichtsstunden stattfinden, eine Verpflegung. Hierfür wird für jeden
Teilnehmer ein Betrag von 6,00 € zur Verfügung gestellt.
Beratungsergebnis:
30 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.04.2010
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