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Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
27.04.10, 19:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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BESCHLUSS aus der 4. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau vom 13.04.2010 TOP Betreff 4.4 Aufwandsentschädigungen und Ausbildungskosten für die Freiwillige Feuerwehr Kreuzau Vorlage: 4/2010 Beschluss: 1. Rückwirkend ab dem 01.01.2010 werden folgende Aufwandsentschädigungen für die Übernahme von Funktionen innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau gewährt: Wehrführer Stellv. Wehrführer Zugführer Gruppenführer Jugendfeuerwehrwart Jugendgruppenleiter 150,00 €/Monat 75,00 €/Monat 40,00 €/Monat 40,00 €/Monat 40,00 €/Monat 25,00 €/Monat Als „Sonderfunktionen“ erhalten folgende Funktionsinhaber ebenfalls rückwirkend ab dem 01.01.2010 eine Aufwandsentschädigung: Ausbildungsbeauftragter Atemschutzbeauftragter Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung (AAO) Beauftragter für Technik Fahrzeugtechnik Betreuung Brandmeldeanlagen Datenbeauftragte der Löschzüge 30,00 €/Monat 30,00 €/Monat 30,00 €/Monat 30,00 €/Monat 30,00 €/Monat 30,00 €/Monat 25,00 €/Monat Die Aufwandsentschädigungen können nebeneinander gewährt werden. Entscheidend für den Anspruch auf Gewährung der Aufwandsentschädigung ist dabei nicht die offizielle Bestellung für eine Funktion, sondern vielmehr die Aufgabenerledigung. Für die Aufwandsentschädigungen wird ein Gesamtbetrag von maximal 14.100 € zur Verfügung gestellt. Die jeweiligen Beträge werden gemäß Aufstellung des Wehrleiters in maximal 2 Teilsummen innerhalb des Rechnungsjahres rückwirkend an die einzelnen Funktionsträger überwiesen. 2. Für die Durchführung der feuerwehrinternen Ausbildung (Truppmann 1 und Truppmann 2) erhalten die Ausbilder eine Entschädigung in Höhe von 5,00 €/Unterrichtsstunde, dieser Betrag beinhaltet eine Entschädigung für die erforderliche Vor- und Nachbereitungsarbeit. Die Abrechnung der Entschädigung erfolgt nach Beendigung des Lehrgangs durch die Vorlage eines Stundennachweises. Die Lehrgangsteilnehmer und Ausbilder erhalten für jeden Lehrgangstag an dem mindestens 8 Unterrichtsstunden stattfinden, eine Verpflegung. Hierfür wird für jeden Teilnehmer ein Betrag von 6,00 € zur Verfügung gestellt. Beratungsergebnis: 30 Stimmen dafür, 2 dagegen, 1 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.04.2010 Seite 2