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Info GB (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in dem Bereich Jugend und Familie hier: Zuschussbedarf im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
24 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
11.05.10, 04:23
Aktualisiert
11.05.10, 04:23
Info GB (Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in dem Bereich Jugend und Familie
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hier: Zuschussbedarf im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 30/2010 10.05.2010 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 18.05.2010 Jugendhilfeausschuss 27.05.2010 Kreisausschuss 09.06.2010 Kreistag 23.06.2010 Aufgabenkritik; Zuschüsse des Kreises an Dritte (freie Träger der Wohlfahrtspflege u.a.) in dem Bereich Jugend und Familie hier: Zuschussbedarf im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2010 beschlossen, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan (V 64/2010) zu vertagen und zunächst einer ersten Aufgabenkritik zu unterziehen, da die bestehenden Vereinbarungen bis zum 31.12.2010 befristet sind. Die Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal und Controlling“ hat am 20.05.2010 u.a. die entsprechenden Zuschüsse im Bereich Jugend und Familie behandelt. Dabei wurde seitens der Arbeitsgruppe angeregt, ¾ die Vorteile der Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk darzustellen, ¾ die Konzeption der Offenen Kinder- und Jugendarbeit vor dem Hintergrund des erweiterten Betreuungsangebots im Bereich der schulischen Betreuung zu überarbeiten ¾ einer stärkeren Gewichtung der Jugendverbandsarbeit Rechnung zu tragen ¾ vor einer Vertragsverlängerung die Zuschüsse für die Beratungsstelle Übergang Schule / Beruf und die Schulsozialarbeit an kreiseigenen Schulen auf Doppelstrukturen zu überprüfen sowie ¾ den Zuschuss für die Integrationsfachstelle für junge zugewanderte Menschen auf weitere Notwendigkeit zu untersuchen. Zur Mitgliedschaft im dt. Jugendherbergswerk wird mündlich berichtet werden. -2Offene Jugendarbeit Die Verwaltung wurde im Ergebnis der Beratungen durch die Arbeitsgruppe „Finanzen, Personal und Controlling“ aufgefordert, erste Gespräche mit den Trägern von offenen Jugendeinrichtungen zu führen. Diese Gespräche sollen eine konzeptionelle Neuausrichtung beinhalten, durch die eine merkliche Reduzierung des Zuschussbedarfs erreicht wird. Hierbei soll insbesondere möglichen Entwicklungen im Bereich der Ganztagsschule wie auch einer stärkeren Gewichtung der Jugendverbandsarbeit Rechnung getragen werden. Die Verwaltung wird die Gespräche mit den Trägern von Jugendeinrichtungen zeitnah führen. a) Zur Frage des Wirksamkeitsdialogs: Eine Vorabfrage bezüglich der in den Leistungs- und Zielvereinbarungen festgelegten Kennzahlen (Besucherzahlen, Maßnahmen und Projekte) hat ergeben, dass die Vorgaben dem Berichtswesen zufolge erreicht bzw. übertroffen wurden. Besucherzahlen: Entsprechend der Vereinbarungen sollen insgesamt regelmäßig 382 Jugendliche mit den Angeboten (hierzu zählt auch das Angebot des offenen Treffs) erreicht werden. Erreicht wurden im Berichtsjahr 2009 regelmäßig 474 Jugendliche. Maßnahmen und Projekte: Es wurden für den Zeitraum 01.07.2009 bis 30.06.2010 insgesamt 103 Maßnahmen/ Projekte/ geplant und vereinbart. Hiervon haben bereits 78 Angebote stattgefunden. Es sollen bis zur Jahresmitte 13 weitere Angebote vereinbarungsgemäß durchgeführt werden. Bis zum 01.05.2010 haben 24 zusätzliche Angebote stattgefunden, 9 weitere sind bis zur Jahresmitte vorgesehen. Seitens der Fachabteilung wird somit festgestellt, dass die Kennzahlen erreicht wurden. b) Zur Frage der geänderten Betreuungsstruktur im schulischen Bereich: Im Bereich der Ganztagsschule hat sich flächendeckend noch keine entsprechende Angebotsstruktur entwickelt. So gibt es bei drei der 11 Hauptschulen (Georgschule Euskirchen, Kall und Zülpich) entsprechende Ganztagsangebote, die aber nicht über 16:00 Uhr hinaus gehen. Parallele Angebote der offenen Jugendeinrichtungen werden im Rahmen der Leistungs- und Zielvereinbarungen ausgeschlossen. Bei Bedarf werden die Öffnungszeiten entsprechend angepasst, z.T. sind Einrichtungen auch an Wochenenden geöffnet. c) Zur Frage der Gewichtung im Verhältnis zur Jugendverbandsarbeit: Im Hinblick auf die Frage der Gewichtung der Jugendverbandsarbeit hat die Abt. Jugend und Familie Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland und verschiedenen Nachbarkreisen, bzw. – kommunen aufgenommen. Demnach fördert das Land die Offene Kinder- und Jugendarbeit mit fachbezogenen Pauschalen in Höhe von insges. 25.700.000 €. Die Jugendverbandsarbeit wird mit fachbezogenen Pauschalen in Höhe von insges. 17.270.000 € gefördert. Die Pauschalen werden bei der Offenen Kinder- und Jugendarbeit an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, bei der Jugendverbandsarbeit an die Landesverbände ausgezahlt. Ein Verhältnis dieser Mittel zueinander ist auf kommunaler Ebene nicht verbindlich festgelegt. -3- Die Abfrage bei den Nachbarkommunen liegt aus zeitlichen Gründen noch nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass sich die jeweilige Förderpraxis sehr unterschiedlich darstellt. Interkommunale Vergleiche sind aufgrund der (sozialen) Infrastruktur hier ohnehin nur von begrenzter Aussagekraft. Der Vergleich mit dem Kreis Düren (ohne die Stadt Düren) ergibt, dass hier im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (einschließlich aufsuchender Angebote) 21 Fachkraftstellen mit 1.210.000 € (abz. 130.000 € Landesmittel) gefördert werden (Kreis Euskirchen: 12,9 Fachkraftstellen, ca. 690.000 € abz. 131.800 € Landesmittel). Hinzu kommt beim Kreis Düren die Finanzierung des Jugendbusses mit 100.000 €. Hierin sind Personalkosten einer weiteren Fachkraftstelle enthalten. Der Ansatz für die jugendpflegerischen Maßnahmen (hieraus werden auch Maßnahmen der Jugendverbände gefördert) beträgt im Kreis Düren 101.000 €. Der Ansatz für die sogenannten jugendpflegerischen Maßnahmen beträgt im Kreis Euskirchen 102.700 €. Hierin sind im Wesentlichen Förderungen von Maßnahmen der Jugendverbände enthalten: Außerschulische Jugendbildung Deutsche und Internationale Jugendarbeit Sonstige Jugendarbeit Zuschüsse Maßnahmen gegen Rechts Fortbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter Kinder- und Jugenderholung 4000 € 5.000 € 6.000 € 10.000 € 14.700 € 63.000 € z. B. Schulung zum Gruppenleiter z. B. internationale Jugendbegegnungen Materialzuschuss 30 % Gruppenangebote Vogelsang ip z. B. Schulungen für Gruppenleiter z. B. Zuschuss zu Freizeitmaßnahmen, Stadtranderholung 102.700 € In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass diese Mittel in den letzten Jahren nicht gänzlich abgerufen wurden (in 2007 18.706 €, in 2008 26.271 € und in 2009 31.107 €). Da eine Steuerung des Abrufs der Mittel unmittelbar nicht möglich ist, der Abruf in der Vergangenheit Schwankungen unterlag und die Rahmenbedingungen zur Förderung der Jugendverbandsarbeit nicht verschlechtert werden sollten, blieb es bei den entsprechenden Ansätzen im Haushalt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zuschüsse für die Offene Jugendarbeit und die jugendpflegerischen Maßnahmen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Überprüfung der bisher geltenden Richtlinien für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit) werden in den im 1. Halbjahr 2011 zu beschließenden Kommunalen Kinderund Jugendförderplan einfließen. Schulsozialarbeit/ Jugendberufshilfe Des weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, vor einer Vertragsverlängerung mit dem Träger AWO Regionalverband Rhein- Erft und Euskirchen e.V. zu prüfen, ob sich im Bereich der Schulsozialarbeit im Übergang von der Schule in den Beruf (Jugendberufshilfe) und der Beratungsstelle für arbeitslose Jugendliche eine Doppelstruktur etwa durch die Angebote der ARGE Euskirchen ergeben hat. Schulsozialarbeit wird seitens des Kreises derzeit an der Don-Bosco-Schule (0,5 Stelle, 56 Schüler/innen), dem Berufskolleg Eifel (1 Stelle, 1743 Schüler/innen, davon 107 in Berufsgrundschuljahr/ Berufsorientierungsjahr) und dem Thomas-Esser-Berufskolleg (1 Stelle, 2588 Schüler/innen, davon 276 in Berufsgrundschuljahr/Berufsorientierungsjahr) übernommen. Die zusätzlich bezuschusste Jugendberufshilfe ist untergliedert in eine Teilzeitstelle (0,5) an dem Thomas-Esser-Berufskolleg sowie 2 Stellen für weitere 11 Haupt- und Förderschulen im Kreis. Die Auswertung der vereinbarten Kennzahlen (Anzahl der Beratungen, Anzahl der Einzelfallhilfen) ergab, dass die Kennzahlen erreicht wurden. -4- Die Abt. Jugend und Familie hat am 03.05.2010 ein Gespräch mit Vertretern der AWO, der ARGE Euskirchen sowie des Regionalen Bildungsbüros geführt. Hierbei wurde im Schwerpunkt über das Handlungsfeld Schulsozialarbeit im Übergang von der Schule in den Beruf gesprochen. Aus dem Gespräch ging hervor, dass die ARGE lediglich für die Arbeitsvermittlung aller Hilfebedürftigen nach dem SGB II zuständig ist. Angebote zur Berufsorientierung, Berufsberatung und Ausbildungsvermittlung bietet im Kreis Euskirchen die Agentur für Arbeit für alle Kunden an. Die ARGE hat die Ausbildungsvermittlung für ihre Kunden nach § 16 Abs. 4 SGB II an die Agentur für Arbeit übertragen. Die Angebote der Agentur für Arbeit umfassen: - Angebote zur allgemeinen Berufsorientierung, - Sprechstunden an den Haupt- und Realschulen, den Berufskollegs sowie den Gymnasien, - (bei weiterem Beratungsbedarf) Einzelberatung in der Agentur. Darüber hinaus ermöglicht die Agentur Unterstützungsangebote durch Dritte. Hierbei handelt es sich um - berufsvorbereitende Maßnahmen, - berufsbegleitende Maßnahmen, - übertriebliche Berufsausbildung. Die ARGE bietet für Kunden, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, aber für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (noch) nicht geeignet sind, eigene Maßnahmen an. (z. B. Aktivierungshilfen für Jüngere, spezielle Arbeitsgelegenheiten für Jüngere) Des weiteren gibt es Landesprogramme (z. B. Werkstattjahr) und Programme, die von Stiftungen finanziert werden (z. B. Stiftung Partner für Schule NRW, aber nur für Schüler/innen der SI und an den Gymnasien, Berufskollegs sind ausgeschlossen!). Die pädagogische Mitarbeiterin des Regionalen Bildungsbüros informierte über die Maßnahmen und Programme im Übergang Schule und Beruf bezogen auf die unterschiedlichen Jahrgänge im Kreis Euskirchen. Diese sind: - „Komm auf Tour“ für die 7. Klassen (der Haupt- und Förderschulen, Gesamtschule), - Potenzialanalyse für die 8. Klassen der Hauptschulen und Klasse 9 der Förderschulen, - „Zukunft fördern“ ab der Klasse 8, - Berufspraktika/ Berufsberatung für die 9. +10. Klassen. Im Sinne der konkreten Aufgabenstellung können Doppelstrukturen derzeit nicht ausgeschlossen werden. In dem Gespräch wurde daher vereinbart, dass der Träger AWO eine Stellungnahme der Fachkräfte im Übergang Schule/ Beruf abgibt. Die Stellungnahme soll ausdrücklich auch die Aufgabenwahrnehmung der Schulsozialarbeiter/innen an den Haupt- und Förderschulen (in Anstellung beim Land, bzw. den Kommunen) berücksichtigen, soweit diese bekannt ist. Darüber hinaus erfolgt im Hinblick auf die Abstimmung der Angebote der Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe eine Abfrage durch das Schulamt. Die Frage der Doppelstrukturen in dem Handlungsfeld Schulsozialarbeit soll ebenso Gegenstand des Austauschs im Bildungsnetzwerk werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Zuschüsse für die Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Ergebnisse der Arbeit im Bildungsnetzwerk und der weiteren Beratungen werden in den im 1. Halbjahr 2011 zu beschließenden Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan einfließen. -5Als weitere Anlagen sind beigefügt: die Stellungnahme des Trägers AWO, der Schulleiter (soweit vorhanden), die Leistungs- Ziel- und Qualitätsvereinbarungen sowie die Jahresberichte 2009 (Schulsozialarbeit, Jugendberufshilfe). Zuschüsse zu den Betriebskosten der Integrationsfachstelle für junge zugewanderte Menschen Bezüglich des Sachkostenzuschusses zur Arbeit der Integrationsfachstelle der „Katholischen Jugendwerke Euskirchen e.V.“ (Jugendgemeinschaftswerk) kann zwischenzeitlich mitgeteilt werden, dass keine Doppelförderung seitens des Kreises vorliegt. Mit dem Zuschuss wird die Arbeit des Jugendgemeinschaftswerks unterstützt, die ansonsten aus Bundes- und Eigenmitteln finanziert wird. Aus dem Zuschuss „Betreuung Aussiedler (Migrationserstberatung)“, PSK 311 01 5318004, erhält das Jugendgemeinschaftswerk keine Mittel. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)