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Info GB (Anlage zur Info GB Info 30/2010)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
114 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
11.05.10, 04:23
Aktualisiert
11.05.10, 04:23

Inhalt der Datei

Für die Hauptschule Blankenheim besteht folgende Kooperationsvereinbarung: Berufsrelevante Informationen der Schulsozialarbeiterin werden gesammelt und gebündelt, um dann im individuellen Fall für die Integration auf den Ausbildungs- bzw .Arbeitsmarkt genutzt zu werden. Diese Informationen („Integrationsplanungsschritte“) werden an die Schulsozialarbeiterin zurück gegeben, damit eine Kontrolle und eine Überprüfung gewährleistet werden kann (ob der/ die Schüler/in die vereinbarten Schritte umsetzt). Dadurch weiß die Schulsozialarbeiterin direkt, an welcher Stelle sie mit dem/der Jugendlichen weiterarbeiten kann. Die Schulsozialarbeiterin leitet die Schüler/innen an die Jugendberufshilfe weiter, bei denen dringend eine Beratung angeraten ist (z.B. Schüler der neunten Klasse, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, keine Verlängerung mehr bekommt und somit die Hauptschule verlassen muss). Die Schulsozialarbeiterin informiert die Schüler/innen genau, wann und zu welcher Uhrzeit sie den Termin bei der Jugendberufshilfe wahrnehmen sollen. In der achten, neunten, zehnten Klasse gibt es Schüler/innen, die besonderen Beratungsbedarf haben (schwierige familiäre Voraussetzungen, schlechte schulische Leistungen, Erfüllung der Vollschulzeitpflicht, etc.). Diese werden frühzeitig an die Jugendberufshilfe verwiesen, um rechtzeitig die notwendigen Schritte zu besprechen und umzusetzen (Anmeldung am Berufskolleg, BUS, Kontaktierung der Berufsberatung/ Rehaberatung). Bei schwierigen, verhaltensauffälligen Schüler/innen nimmt die Schulsozialarbeiterin nach Rücksprache mit selbigem am Beratungsgespräch teil und kann somit wichtige, berufsrelevante Informationen beisteuern (häusliche Situation, Leistungsvermögen). Die Schulsozialarbeiterin vermittelt Schüler/innen an die Mitarbeiterin der Jugendberufshilfe, die sich nach Schul-, bzw. Ausbildungsabbruch Hilfe suchend an die Hauptschule wenden. Darauf hin setzt die Nachbetreuung durch die Jugendberufshilfe ein. Die Jugendberufshilfe hat engen Kontakt zu den Berufskollegs und kann wichtige Informationen an die Schulsozialarbeiterin, bzw. Schulleiterin weitergeben (z.B. ob Anmeldeformulare fristgerecht eingereicht, ob Beratungstermine wahrgenommen wurden, auf welchem Wartelistenplatz der/die Schüler/in ist, wenn noch keine Zusage erteilt wurde, etc.). Absprachen und Vereinbarung zwischen den zu Beratenden und der Jugendberufshelferin werden von der Schulsozialarbeiterin auf deren Umsetzung kontrolliert und überprüft (ob Bewerbungsschreiben bearbeitet und abgeschickt wurden, Termine wahrgenommen wurden, Informationen an die Eltern weitergeleitet wurden, etc.). Die Schulsozialarbeiterin leitet im Auftrag der Jugendberufshilfe wichtige Informationen und Materialien an die betreffenden Schüler weiter (berufsrelevante Informationen; Adressen von Betrieben, die ausbilden, jedoch nicht im Internet inserieren, etc.) Die Schulsozialarbeiterin koordiniert Termine zwischen dem Berufsberater des Arbeitsamtes, der Schulleiterin und der Mitarbeiterin der Jugendberufshilfe. Die Schulsozialarbeiterin verweist Schüler an die Jugendberufshilfe, die zwar mit ihr/Schulsozialarbeiterin zusammenarbeiten; in deren Beratungsprozess sich jedoch berufsrelevante Fragen ergeben ( z.B. über Ausbildungsinhalte, Bewerbungsschreiben, Einstellungstest, etc.). Wichtige Beratungsergebnisse werden der Schulsozialarbeiterin mitgeteilt, damit diese bei Bedarf an die Klassenlehrer weitergeleitet werden können. Ebenso Aussagen über das Verhalten der Schüler/in während des Beratungsgespräches (Kooperationsbereitschaft der zu Beratenden, etc.). Wichtig, damit ein stetiger Austausch stattfindet und der/die Schüler/in einheitlich in seiner/ ihrer beruflichen Orientierung unterstützt werden kann (Rückkopplung). Die Schulsozialarbeiterin hat eine 19,5 Stunden Woche und ist zudem auch für die Realschule zuständig! Nach Einschätzung der Jugendberufshelferin bearbeitet sie keine berufsrelevanten Anliegen. Dank der guten und intensiven Kooperation kann eine erfolgreiche Integration der Schüler/innen in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt vorgewiesen werden. Mit der Hauptschule Schleiden wurde keine Kooperationsvereinbarung zwischen der Schulsozialarbeiterin und der Jugendberufshilfe getroffen. Es findet lediglich eine punktuelle Zusammenarbeit statt. Die Schulsozialarbeiterin verweist Schüler/innen aus ihrer Betreuung an die Jugendberufshilfe, die berufsrelevante Anliegen haben. Die Schulsozialarbeiterin der Hauptschule Schleiden ist nicht im Bereich der beruflichen Beratung und Planung aktiv. Sie verweist die daran interessierten Schüler an die Jugendberufshilfe. Bei Bedarf und in Übereinkunft mit der Schulleitung können Informationen bei der Schulsozialarbeiterin eingeholt werden, die von beruflichem Belang sind. An den Förderschulen Schleiden und Schmidtheim sowie an der Hauptschule Kall sind keine Schulsozialarbeiter/innen tätig. AWO Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.v. Jugendberufshilfe R.Heinen Hüttenstr. 20 D-53925 Kall Tel + 492441-8717 Gegenüberstellung Jugendberufshilfe - Schulsozialarbeit Schule GHS Hellenthal Schulsozialarbeit: Keine Zielgruppe SchülerInnen ab dem 10. Schulbesuchsjahr Schülerberatungen, Einzelfallhilfen, Hausbesuche; Arbeitsschwerpunkte Abmachungen Absprache mit BWKoordinator Drach und Klassenlehrern; Austausch mit Berufsberaterin U.Gruschwitz Schule GHS FriedrichHaass Bad Münstereifel Zielgruppe Arbeitsschwerpunkte Abmachungen Jugendberufshilfe: R.Riso Jugendberufshilfe berät beim Übergang Schule und Beruf. Gegenseitiger Austausch bzgl. begleiteter Jugendlicher Schulsozialarbeit: G.Bolender 0,5 VzSt. Zuständigkeit auch für die Realschule BAM Kl. 5 – 10 Jugendberufshilfe: R.Riso Beratung, Krisen- und Konfliktmanagement, Kooperation mit Fachstellen Schülerberatungen zum Übergang Schule und Beruf; Einzelfallhilfen, Prävention schulmüder Jugendlicher Kl. 8 - 10 Schule Förderschule Matthias Hagen Euskirchen Zielgruppe Arbeitsschwerpunkte Abmachungen Schule Schulsozialarbeit: G.Busch 0,5 VzSt. Kl. 5 – 10 Jugendberufshilfe: R.Riso Individuelle Einzelfallhilfe und Beratung, Elternarbeit und Lehrerberatung, Netzwerkarbeit, Unterstützung der Lehrkräfte, Schulstation; Projekte zu Mädchenarbeit, Streitschlichtung. Alle Beratungen zusammen mit dem Reha Berufsberater P. Kuhl, Einzelfallhilfen, Praktikumsakquise und besuche, Prävention von Schulmüdigkeit,Mitwirkung BOC 2009, Kl. 8 - 10 Ansprechpartner für die Begleitung im Übergang Schule Beruf ist Jugendberufshilfe, Frau Busch hilft auch bei der Suche nach einem Praktikumsplatz; Förderschule am Veybach MechernichSatzvey Schulsozialarbeiterin: Jugendberufshilfe: R.Kißgen R.Riso 0,5 VzSt. Zielgruppe Unterstufe Oberstufe O1, O2 Arbeitsschwerpunkte Individuelle Hilfen, Elternarbeit, Hausbesuche; Schülerberatungen, Einzelfallhilfen, Praktikumshilfen, Prävention Schulmüdigkeit, Mitwirkung BOC 2008 und 2009, Kleingruppenarbeit zu Themen der beruflichen Orientierung und Lebensplanung; Abmachungen Jugendberufshilfe berät beim Übergang Schule Beruf Schule Zielgruppe Arbeitsschwerpunkte Abmachungen GHS Joseph Emonds Schule Kuchenheim Schulsozialarbeiterin: Jugendberufshilfe: Frau Hansen R.Riso Kl. 5 – 10 Beratungen bei Konflikten, Streitschlichtung, Schülercafe, Mädchentreff, Projekte zur Suchtund Aidsprävention; freiwillige AGs zum Bewerbungstraining und Mädchentreff; Frau Hansen bietet Aktuell nehmen an auch Hilfen bei der dem SSA Erstellung von Bewerbungstraining Bewerbungsunterlagen SchülerInnen der an sowie bei der Suche Jahrgangsstufe 9 teil. nach Praktikums- und Schwerpunkt der Ausbildungsstellen; JBH sind die Ein Abgleich der Abschlussklassen Liste, welche 10a1 und 10a2. SchülerInnen von wem beraten werden, ist vereinbart, damit keine Doppelungen erfolgen. Kl. 8 – 10 Schülerberatungen, Elternberatungen, Prävention von Schulmüden Einzelfallhilfen, Begleitungen bei Kontakten zu Betrieben und Maßnahmeträgern Zu Schuljahresbeginn erfolgte eine Abstimmung der Arbeit JBH mit BW Koordinatorin B.Jestädt und Berufsberater R. Fischer. Erfahrungen aus der Arbeit mit schulmüden Jugendlichen zeigen, dass die BAJ von besonderer Bedeutung ist. Insbesondere Jugendliche aus Problemgruppen blicken auf eine Reihe schulischer Misserfolge zurück. An die Schule erinnernde Situationen werden daher emotional negativ bewertet und führen zu abwehrendem, meidenden Verhalten (u.a. zur nur sehr kurzen Beschäftigung mit entsprechendem Info-Material). Konsequenzen für die Arbeit: Angebote ausserschulischer Lern- und Beratungsorte: BAJ, aufsuchende Beratung, BOC. Der Stil der Informationsvermittlung muss möglichst schulfern sein und sollte an emotional positiv besetzte Erlebnisse, etwa aus dem Freizeitverhalten anknüpfen. Rene Riso, Dipl. Pädagoge Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft und Euskirchen Am Kahlenturm 1 53879 Euskirchen Schule Zielgruppe Arbeitsschwerpunkte Abmachungen Thomas-Eßer-Berufskolleg des Kreises Euskirchen in Euskirchen Sekundarstufe II Thomas-Eßer-Berufskolleg, Kommerner Str. 137, 53879 Euskirchen GB III, Abt. 40 z. Hd. Herrn Ney Kreishaus 53879 Euskirchen Euskirchen, Fon: Fax: homepage: e-mail: 07.05.2010 0 22 51 - 9 57 08 - 0 0 22 51 - 9 57 08 - 33 TEB-EU.de teb.eu@t-online.de Schulsozialarbeit am TEB Ihre Mitteilung vom 04.05.2010 Sehr geehrter Herr Ney, mit o g. Mitteilung fragen Sie an, ob und warum wir eine Schulsozialarbeit weiterhin benötigen. Vor 10 Jahren wurde die schon seit vielen Jahren notwendige Schulsozialarbeit eingerichtet. Damit hat der Schulträger dankenswerter Weise das Sozialgesetzbuch (8. Buch Kinder und Jugendhilfe § 13 Abs.1) erfolgreich umgesetzt. Die von der AWO im Auftrag und mit Mitteln des Kreises Euskirchen durchgeführte Sozialarbeit hat sich etabliert und ist heute ein wesentlicher Bestanteil der erfolgreichen Bildungs- und Erziehungsarbeit – insbesondere in den Bildungsgängen des Berufsorientierungs- und Berufsgrundschuljahrs - des TEB. Dies ist um so bedeutsamer, da objektiv die Belastungen junger Menschen mit den Lehrkräfte konfrontiert werden, um ein vielfachen gewachsen sind. Diese Belastungen stehen einem erfolgreichen Schulbesuch, einer kontinuierlichen Ausbau ihrer sozialer Kompetenz, ihrer Lebenstüchtigkeit im Weg. Die Schulsozialarbeit flankiert den Entwicklungsprozess junger Menschen. Sie ermöglicht auf der Ebene der individueller Beratungen, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Lehrkräfte zu unterstützen. Die Beeinträchtigung bei einzelnen Schüler/ -innen und die soziale Benachteiligung wird durch Schulsozialarbeit überwunden und ausgeglichen. Die Schulsozialarbeit ist Anlaufstelle von Schüler/ -innen zur Bewältigung individueller oder familiärer z. T. existenzbedrohenden Problemstellungen. Sie ist unmittelbare Anlaufstelle für Schüler in ihrem alltäglichen Umfeld der Schule, weil sie keine andere Anlaufstelle kennen oder haben. Der Alltag der Schulsozialarbeit am TEB ist geprägt durch vielfältige Problemstellungen, die durch Lehrkräfte weder fachlich noch zeitlich bearbeitet werden können, darum einige Fallbeispiele:  Obdachlosigkeit durch familiären Konflikt  Außenseiterposition eines Schülers mit Desorientierung  Schwangerschaft mit weiterer Lebensplanung  Schwangerschaft löst familiäre Drohung aus  Häusliche Situation lässt den Schulbesuch nicht mehr zu  Schülerverhalten wirkt bedrohlich für andere Schüler  Suizidale Phantasien im Umfeld einer perspektivlos erscheinenden familiären Situation  Beratung einer Lehrkraft zur Einschätzung einer Situation  Beratung von Lehrkräften bei der Aufnahme unter Würdigung der Schulsozialarbeit aus den abgebenden Schulen -2 Krankheit bei Eltern und Geschwistern, die zur Perspektivlosigkeit führen  Schüler will die Schule schmeißen  Drogenausstieg  Reintegration nach Kriminalität  Straffälligkeit und Schulbesuch  Menschliche Verletztheit  Häusliche Gewalt  Eltern fragen zu Erziehungsfragen nach  Schüler ohne finanzielle Mittel, da die ARGE oder Vater nicht den Unterhalt zahlt Hier ist Schulsozialarbeit wie eine Drehscheibe, die unterschiedliche Problemstellungen zunächst im Sinne einer Erstversorgung erfasst, nach Ansprechpartnern sucht, Personen und Institutionen für eine Problemlösung zusammenführt. Die Schulsozialarbeit ist nicht Einzelkämpferin, sondern ist eingebettet in Kooperationen, es wird erfolgreich zusammen gearbeitet:  zwischen Lehrkräften und Schulsozialarbeit  zwischen Eltern und Schüler/ -innen und Schulsozialarbeit  zwischen abgebenden Schulen und deren Sozialarbeit mit der des TEB  zwischen Anlaufstellen zur Obdachlosigkeit, Drogenhilfe, Psychiatrie, Psychologen, Schulberatung, Polizei, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe usw. Der Wegfall oder die Einschränkung der Schulsozialarbeit, würde das TEB strukturell treffen. Die erfolgreiche Bildungs- und Erziehungsarbeit, die sich in den letzten Jahren am TEB für sozial Benachteiligte, für junge Menschen in schwierigen Lebenslagen entwickelt hat, würde zerstört. Auf der Strecke blieben junge Menschen liegen -die Kinder des Kreises Euskirchen-. Die Arbeit der Schulsozialarbeit am TEB wirkt deeskalierend. Junge Menschen haben in der Findungsphase im Alter zwischen 16 und 20 eine zusätzliche Chance sich zu stabilisieren, die eingeschlagen Bildungswege nicht abzubrechen, sondern erfolgreich abzuschließen. Die Quote der Versager würde ohne Schulsozialarbeit sich zwangsläufig erhöhen. Dieser Effekt kann weder menschlich noch politisch gewollt sein. Mit einer Einschränkung oder Wegfall der Schulsozialarbeit am TEB könnten bestimmte Bildungsgänge am TEB nicht mehr so effektiv geführt werden, z.B. das Berufsorientierungsjahr. Die kooperative weitere Beschulung von Förderschülern, die mühsam in den letzten Jahren aufgebaut wurde, die Stabilisierung mit Gewaltprävention bei Schüler/ -innen aus den Berufsgrundschuljahren, die sie zur Ausbildungsreife führen - alles dies würde mit einem Federstrich in Frage gestellt. Die Arbeitsdichte der Schulsozialarbeit am TEB ist so groß, dass für eine Reduzierung geschweige Wegfall kein Spielraum besteht. Wer den Artikel zu „10 Jahre Schulsozialarbeit“ in der Zeitung, den jährlich von der Schulsozialarbeit vorgelegten Bericht gelesen hat, sich mit Eltern und Schülern, insbesondere mit diesen, die Hilfe in Anspruch genommen haben, darüber unterhält, dem wird deutlich, wie sehr man die Arbeit der Schulsozialarbeit wertschätzen muss. Es kämen einem keine Gedanken über die Reduzierung oder den Wegfall in den Sinn, sondern man wolle lediglich über den Ausbau diskutieren. Mit freundlichen Grüßen Axel Lange Schulleiter F:\Word 2000\Kreis Euskirchen\Abteilung 40 Schule\Schriftverkehr 2010\Schulsozialarbeit erhalten.doc Berufskolleg Eifel des Kreises Euskirchen Sekundarstufe II Loshardt 2 53925 Kall Tel.: (0 24 41) 77 97 0 FAX: (0 24 41) 779 779 e-mail:aktuelle.infos@ berufskolleg-eifel.de Homepage: www.berufskolleg-eifel.de Berufskolleg Eifel 10.05.2010 Stellungnahme der Schulleitung zur Schulsozialarbeit am Berufskolleg Eifel Seit nunmehr 10 Jahren ist an beiden Berufskollegs des Kreises Euskirchen Schulsozialarbeit etabliert und die Befundlage, die zur Einrichtung der Schulsozialarbeit geführt hat, hat sich in den letzten Jahren verschärft und ausgeweitet. Immer mehr Jugendliche sind mit sog. harten Realitäten und prekären Lebensverhältnissen konfrontiert und weisen soziale Defizite bis hin zu Deformationen auf. Mit diesen Begriffen lässt sich allerdings die Vielzahl der Konflikte und Beratungsanlässe nur unzureichend beschreiben. Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang der RdErl. d. Ministeriums zur Schulsozialarbeit in NRW: Die Nachfrage nach Angeboten der Schulsozialarbeit ist angesichts der zunehmenden Komplexität von Erziehung und Bildung in einem dynamischen und leistungsorientierten Schulwesen, das auf den Prinzipien soziale Gerechtigkeit, pädagogische Freiheit und staatliche Verantwortung beruht, in den letzten Jahren stetig gestiegen. § 7 Abs. 3 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen allen Beteiligten abgestimmtes Konzept über Schwerpunkte und Bereiche des Zusammenwirkens und über die Umsetzungsschritte zu entwickeln. Korrespondierend dazu bestimmt § 80 Abs. 1 SchulG (BASS 1 – 1), dass die Schulentwicklungsplanung und die Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen sind. Wie umfangreich das Tätigkeitsfeld ist, lässt sich aus dem o. g. Erlass auch entnehmen: Berufsschule     Kaufm. Abteilung Gew.-Hausw. Abt. Berufsorientierungsjahr Berufsgrundschuljahr Ernährung und Hauswirtschaft Berufsfachschulen: Berufliche Grundbildung  Ernährung u. Hauswirtschaft 2-jährig 1-jährig bei FOS-Reife  Wirtschaft u. Verwaltung - 2 jährig (Handelsschule) - 1-jährig bei FOS Reife - Berufsfachschulen Erweiterte berufliche Kenntnisse  Wirtschaft und Verwaltung 1-jährige Höhere Handelsschule für Abiturienten 2-jährige Höhere Handelsschule 3-jähriges Wirtschaftsgymnasium Fachschule Wirtschaft Fachrichtung Tourismus Mai 10, 2010 Page 2 Schulsozialarbeit ist insbesondere ausgerichtet auf  Mitwirkung bei der Entwicklung, Umsetzung und Evaluation von systemisch angelegten Förderkonzepten und Angeboten zur Vorbeugung, Vermeidung und Bewältigung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und Verhaltensstörungen sowie zu besonderen Begabungen  Mitwirkung bei der Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf  sozialpädagogische Hilfen für Schülerinnen und Schüler in der Regel in Form offener Freizeitangebote oder Projektarbeit  in Einzelfällen spezielle Hilfen für Kinder, Jugendliche und deren Familien in Kooperation mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und mit anderen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Trägern  die Entfaltungsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im schulischen und außerschulischen Kontext  Gemeinwesenarbeit für Kinder und Jugendliche und mit ihnen  Entwicklung spezieller Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern. In all diesen Bereichen entfaltet die Schulsozialarbeit am BK Eifel entsprechende Aktivitäten. In der Anlage sind die Tätigkeitsberichte für 2008 und 2009 beigefügt, die dies beispielhaft darlegen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf den Artikel „Wichtig ist, die Schüler ernst zu nehmen“ und den Kommentar „Mehr Personal wäre wichtig“ im Kölner Stadtanzeiger vom 28.04. verweisen, die anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Schulsozialarbeit an den BK’s des Kreises Euskirchen erschienen sind (in der Anlage als Datei beigefügt). Außerdem verweise ich auf den Bericht zur Landesmaßnahme ILJA, in dem die Erfolge des Berufsorientierungsjahres auch durch die intensive Mitarbeit der Schulsozialarbeiterin zustande gekommen sind. Auch diesen Bericht füge ich als Anlage bei. Kall, 05.05.2010 gez. Franz Foltz (Schulleiter) 26.04.2010 Schüler des Berufsorientierungsjahrs und ihr Werdegang Schuljahr 2007/08 Aufnahme von 18 Schülern, 9 weiblich, 9 männlich 8 Schüler erhielten keinen Abschluss 2 Schüler verließen vorzeitig das Berufsorientierungsjahr, Umzug, Hinführung in eine geeignetere Maßnahme 10 Schüler erhielten einen Hauptschulabschluss Exemplarischer verschlüsselter Werdegang einzelner Schüler. Dabei wird ausschließlich zur Verschlüsselung die männliche Form Schüler verwendet. 2 Schüler mit Abschluss wurden durch intensive Praktikumsbetreuung und Gespräche mit der Arbeitsagentur erfolgreich in eine Ausbildung vermittelt. Beide Schüler sind weiterhin erfolgreich in dieser Ausbildung. Für einen Schüler mit Schwerbehindertenausweis wurde eine geeignete Praktikumstätigkeit gefunden. Intensive schulische Förderung und die gute Mitarbeit des Schülers führten zum Hauptschulabschluss. Durch Einschaltung des Integrationsfachdienstes und vorherige Gespräche mit dem Praktikumsbetrieb konnte eine reguläre Ausbildung begonnen werden. Auch dieser Schüler befindet sich weiterhin erfolgreich in der Ausbildung. 1 Schüler mit Abschluss wurde in eine von der Arbeitsagentur geförderte Ausbildung vermittelt, die er weiterhin mit Erfolg besucht. 3 Schüler mit Abschluss wurden mit Begleitung bedingt durch berufliche Umorientierung an andere BK´s, Berufsgrundschuljahr, vermittelt. Für 2 Schüler wurde bedingt durch große psychische Probleme keine geeignete Maßnahme gefunden. 4 Schüler ohne Abschluss wurden erfolgreich in eine BvB vermittelt. 1 Schüler Aussetzen der Maßnahme, Schwangerschaft, 1 Schüler Abbruch der BvB, 1 Schüler Abbruch der BvB und Überweisung ins Werkstattjahr, 1 Schüler erfolgreicher Abschluss der Maßnahme durch Finden einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung. Der Verbleib von 4 Schülern ist wegen Umzugs unklar. 1 Schuljahr 2008/09 Aufnahme von 18 Schülern, 15 weiblich, 3 männlich 5 Schüler erhielten keinen Abschluss 2 Schüler verließen vorzeitig das Berufsorientierungsjahr, Umzug, Einweisung in die Psychiatrie, 1 weiterer Schüler wurde mitten im Schuljahr aufgenommen. 11 Schüler erhielten einen Hauptschulabschluss 1 Schüler erhielt den Bildungsgangabschluss Exemplarischer verschlüsselter Werdegang einzelner Schüler. Dabei wird ausschließlich zur Verschlüsselung die männliche Form Schüler verwendet. Ein Schüler verließ die Klasse ohne Abschluss. Bedingt durch häusliche und persönliche Schwierigkeiten, dem Vorhandensein einer ausgeprägten sozial emotionalen Störung und der zusätzlich ausgewiesenen Förderung im Bereich Lernen, war der Schulbesuch schwierig und vor allen Dingen von großen Fehlzeiten geprägt. Da der Schüler, begleitet durch eine umfangreiche und intensive Berufsorientierung und Praktikumsbetreuung, im Betrieb regelmäßig anwesend war und dort durch kontinuierliches und zuverlässiges Arbeiten positiv aufgefallen war, konnte er nach intensiven Gesprächen nach Abschluss des Schuljahres in eine EQ wechseln und die Fachklasse besuchen. Zurzeit steht noch aus, ob er in das erste Ausbildungsjahr übernommen wird. Durch gute Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur und einer weiteren Erziehungseinrichtung im Kreis Euskirchen, durch aktive Begleitung, Vor- und Nachbereitung von Gesprächen konnten 6 Schüler in eine geförderte Ausbildung vermittelt werden. Alle 6 befinden sich noch in ihrer Ausbildung im ersten Lehrjahr. 1 Schüler mit großen emotionalen Störungen und erheblichen Leistungsdefiziten war sowohl in allen schulischen Einrichtungen als auch in Berufsvorbereitenden Maßnahmen bisher gescheitert. Durch Veränderung der Familienverhältnisse (Umzug zur Oma) und intensive Zusammenarbeit seitens der Schule (regelmäßige Fallbesprechung im Team, Hausbesuche, Umfangreiche Betreuung durch die Schulsozialarbeiterin und Praktikumsbetreuung) konnte eine Stabilisierung herbeigeführt werden, die zu einem erfolgreichen Abschluss führte. Es erfolgte eine aktive Begleitung bei der Anmeldung an ein Kölner BK (Gestaltung), zum Berufsgrundschuljahr und eine weitere familiäre persönliche und telefonische Nachbetreuung. Der Schüler wird dieses Schuljahr - gleichbleibender Sachstand vorausgesetzt - mit Erfolg abschließen. 2 Schüler wiederholen die Klasse im Schuljahr 2009-10. 1 Schüler wird durch intensive Unterstützung seitens der Schulsozialarbeit zum Sommer hin ins betreute Wohnen wechseln und ohne Erreichen des Abschlusses in eine von der Arbeitsagentur geförderte Maßnahme wechseln. Der andere Wiederholer wird die Klasse dieses Jahr voraussichtlich mit Erfolg abschließen. Durch intensive schulische Förderung, z.T. Einzelförderung in Mathematik und Deutsch (Begleitung durch PIDES) wurden die großen Defizite verringert. Der Schüler wird nächstes Jahr in eine von der Arbeitsagentur geförderte Ausbildung wechseln. 2