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Beschlussvorlage (Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten des Familieninstituts `Sinneswelten´ in Bedburg-Rath)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
09.07.13, 18:03
Aktualisiert
09.07.13, 18:03
Beschlussvorlage (Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten des Familieninstituts `Sinneswelten´ in Bedburg-Rath) Beschlussvorlage (Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten des Familieninstituts `Sinneswelten´ in Bedburg-Rath) Beschlussvorlage (Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten des Familieninstituts `Sinneswelten´ in Bedburg-Rath)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-33/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 51 12 65 öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 16.07.2013 Betreff: Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten des Familieninstituts `Sinneswelten´ in Bedburg-Rath Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt, dass das Familieninstitut `Sinneswelten´ mit max. 7.500,00 € gefördert wird. Diese Mittel sollen verwendet werden, um die Räumlichkeiten insoweit auszustatten, dass diese als Großtagespflegestelle genutzt werden können. Die Mittel stammen aus dem Budget des Belastungsausgleichsgesetzes. Daher braucht ausnahmsweise keine Haushaltsgenehmigung abgewartet zu werden. Der Ausschuss hat die endgültige Entscheidungskompetenz. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wenngleich aktuell im Bereich der Tagespflege über das Stadtgebiet verteilt noch Betreuungsplätze verfügbar sind, wird gerade im Stadtteil Rath ein Betreuungsengpass erkennbar. Als einziger Stadtteil ohne Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson ist es für dort wohnhafte Familien nur sehr schwer, eine adäquate Betreuungsmöglichkeit - speziell für Kinder unter drei Jahren - zu finden. Ohne eigene Transportmöglichkeiten ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur die Kindertagesstätte St. Lambertus wirklich gut zu erreichen; dort wird jedoch noch keine Betreuung für Kinder unter drei Jahren angeboten. Eine Möglichkeit, Betreuungsplätze in Bedburg-Rath zu schaffen, sieht die Verwaltung in den Räumlichkeiten des Familieninstituts `Sinneswelten´; dort könnten im Rahmen einer Großtagespflege max. 9 Kinder von mindestens 2 Tagespflegepersonen betreut werden. Dieses Angebot deckt sich ungefähr mit der aktuellen Nachfrage vor Ort. Die Schaffung einer solchen Gruppe liegt auch im Interesse des Familieninstituts, in Person von Frau Beate Babin. Sie kann sich vorstellen eine Großtagespflegestelle einzurichten und dort ab Sommer 2013 Kinder im Rahmen der Tagespflege zu betreuen. Da die Verwaltung der Stadt Bedburg das Interesse des Familieninstituts, eine Großtagespflegestelle einzurichten, grundsätzlich begrüßt, und dies vor allem für die Rather Bürger eine enorme Verbesserung der aktuellen Betreuungssituation darstellt, wird dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg vorgeschlagen, die Anschaffungen des Instituts für die notwendige Ausstattung zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle mit max. 7.500,- € zu unterstützen. An die Bewilligung sind natürlich bestimmte Bedingungen geknüpft, die vor Betreuungsbeginn vertraglich festgehalten werden müssen. Folgende Eckpunkte sollen unter anderem im Vertrag geregelt werden. - Verpflichtung zum Betrieb einer Großtagespflege für mindestens 5 Jahre (inkl. Rückzahlungsmodalitäten bei vorheriger Aufgabe) - die Belegung der Betreuungsplätze findet in enger Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt Bedburg statt - vorrangig werden Kinder aus dem Stadtteil Rath aufgenommen - Einhaltung der allgemeinen Grundsätze in der Tagespflege (Qualifikation des Personals etc. pp.) - die Betreuung findet mindestens an 5 Tagen in der Woche statt - es wird mindestens ein Betreuungsstundenkontingent von 35 Stunden in der Woche angeboten. Die Vergütung und Abrechnung der Betreuungsstunden ist analog zu den Modalitäten in der regulären Tagespflege; rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Vorhaben mit den übrigen Tagespflegepersonen vorab kommuniziert wurde. Beschlussvorlage WP8-33/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg von nicht unerheblicher Bedeutung. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Die Maßnahme kann aus Mittel des Belastungsausgleichsgesetzes gefördert werden. Darüber hinaus müssen keine stadteigenen Mittel investiert werden. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-33/2013 Seite 3