Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
16.07.2013
Erstellt
09.07.13, 18:03
Aktualisiert
09.07.13, 18:03
Stichworte
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Drucksache: WP8-33/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 51 12 65
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
16.07.2013
Betreff:
Errichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumlichkeiten des Familieninstituts
`Sinneswelten´ in Bedburg-Rath
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu und beschließt,
dass das Familieninstitut `Sinneswelten´ mit max. 7.500,00 € gefördert wird. Diese Mittel
sollen verwendet werden, um die Räumlichkeiten insoweit auszustatten, dass diese als
Großtagespflegestelle genutzt werden können.
Die Mittel stammen aus dem Budget des Belastungsausgleichsgesetzes. Daher braucht
ausnahmsweise keine Haushaltsgenehmigung abgewartet zu werden. Der Ausschuss hat
die endgültige Entscheidungskompetenz.
STADT BEDBURG
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Begründung:
Wenngleich aktuell im Bereich der Tagespflege über das Stadtgebiet verteilt noch
Betreuungsplätze verfügbar sind, wird gerade im Stadtteil Rath ein Betreuungsengpass erkennbar.
Als einziger Stadtteil ohne Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegeperson ist es für dort
wohnhafte Familien nur sehr schwer, eine adäquate Betreuungsmöglichkeit - speziell für Kinder
unter drei Jahren - zu finden. Ohne eigene Transportmöglichkeiten ist mit den öffentlichen
Verkehrsmitteln nur die Kindertagesstätte St. Lambertus wirklich gut zu erreichen; dort wird jedoch
noch keine Betreuung für Kinder unter drei Jahren angeboten.
Eine Möglichkeit, Betreuungsplätze in Bedburg-Rath zu schaffen, sieht die Verwaltung in den
Räumlichkeiten des Familieninstituts `Sinneswelten´; dort könnten im Rahmen einer
Großtagespflege max. 9 Kinder von mindestens 2 Tagespflegepersonen betreut werden. Dieses
Angebot deckt sich ungefähr mit der aktuellen Nachfrage vor Ort.
Die Schaffung einer solchen Gruppe liegt auch im Interesse des Familieninstituts, in Person von
Frau Beate Babin. Sie kann sich vorstellen eine Großtagespflegestelle einzurichten und dort ab
Sommer 2013 Kinder im Rahmen der Tagespflege zu betreuen.
Da die Verwaltung der Stadt Bedburg das Interesse des Familieninstituts, eine
Großtagespflegestelle einzurichten, grundsätzlich begrüßt, und dies vor allem für die Rather
Bürger eine enorme Verbesserung der aktuellen Betreuungssituation darstellt, wird dem
Jugendhilfeausschuss der Stadt Bedburg vorgeschlagen, die Anschaffungen des Instituts für die
notwendige Ausstattung zur Einrichtung einer Großtagespflegestelle mit max. 7.500,- € zu
unterstützen.
An die Bewilligung sind natürlich bestimmte Bedingungen geknüpft, die vor Betreuungsbeginn
vertraglich festgehalten werden müssen. Folgende Eckpunkte sollen unter anderem im Vertrag
geregelt werden.
- Verpflichtung zum Betrieb einer Großtagespflege für mindestens 5 Jahre (inkl.
Rückzahlungsmodalitäten bei vorheriger Aufgabe)
- die Belegung der Betreuungsplätze findet in enger Abstimmung mit dem Jugendamt der Stadt
Bedburg statt
- vorrangig werden Kinder aus dem Stadtteil Rath aufgenommen
- Einhaltung der allgemeinen Grundsätze in der Tagespflege (Qualifikation des Personals etc.
pp.)
- die Betreuung findet mindestens an 5 Tagen in der Woche statt
- es wird mindestens ein Betreuungsstundenkontingent von 35 Stunden in der Woche angeboten.
Die Vergütung und Abrechnung der Betreuungsstunden ist analog zu den Modalitäten in der
regulären Tagespflege; rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass das Vorhaben mit den
übrigen Tagespflegepersonen vorab kommuniziert wurde.
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Bedarf an weiteren U3-Plätzen, wie auch die Vorhaltung einer Trägervielfalt mit unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten ist ein vorrangiges Ziel der Jugendhilfe- und Kindergartenbedarfsplanung. Diese Thematik ist darüber hinaus
auch ein Entscheidungsparameter für junge Familien und insofern auch für die weitere Entwicklung der Stadt Bedburg
von nicht unerheblicher Bedeutung.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja x
Die Maßnahme kann aus Mittel des Belastungsausgleichsgesetzes gefördert werden.
Darüber hinaus müssen keine stadteigenen Mittel investiert werden.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Eßer
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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