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Beschlussvorlage (Außengastronomie in der Innenstadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
23 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Beschlussvorlage (Außengastronomie in der Innenstadt Bedburg) Beschlussvorlage (Außengastronomie in der Innenstadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-96/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: 36 13 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Abstimmungsergebnis: 28.05.2013 Betreff: Außengastronomie in der Innenstadt Bedburg Beschlussvorschlag: Vorschlag 1: Der Rat der Stadt Bedburg befürwortet die Außengastronomie auf Stellplätzen vor den Betrieben in der Innenstadt. Vorschlag 2: Der Rat der Stadt Bedburg lehnt die Außengastronomie auf den Stellplätzen vor den Betrieben in der Innenstadt ab. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Stadt Bedburg liegen zwei mündliche Anträge zur Genehmigung von Außengastronomie vor. Hierbei handelt es sich um die beiden Betriebe in Bedburg, Lindenstraße 17 und FriedrichWilhelm-Straße 6. In beiden Fällen soll jeweils der vor dem Objekt gelegene Stellplatz für die Außengastronomie genutzt werden, um unter anderem auch Rauchern eine kontrollierte Aufenthaltsmöglichkeit zu geben.. Durch den Betreiber wird dann eine Einzäunung geschaffen, so dass es nicht möglich ist, von der Freifläche auf die Fahrbahn zu treten. Die Art und Weise der Einzäunung ist ggfls. baurechtlich abzustimmen. Der Bereich des Gehweges muss für den Fußgängerverkehr in voller Breite erhalten bleiben. Bei den beantragten Flächen auf Stellplätzen (2 m x 5 m) ist lediglich eine Gehwegfläche von 1,50 m vorhanden, die von Kunden und Personal zur Bedienung gekreuzt werden müssen. Die übrigen Außengastronomien in der Innenstadt Bedburg, die auf dem Gehweg stattfinden und konzessioniert sind, liegen unmittelbar am Objekt und müssen mindestens einen Restgehweg von 1,50 m frei halten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Fahrbahnbereich in der Friedrich-Wilhelm-Straße wesentlich enger ist als auf der Lindenstraße. Im Bereich Lindenstraße besteht die Möglichkeit den Verkehr durch bauliche Maßnahmen, wie z.B. Fahrbahneinengung durch Poller o.ä., weiter in die Fahrbahn zu drücken. Hier können dann immer noch zwei Fahrzeuge aneinander vorbei kommen. Diese Möglichkeit ist auf der Friedrich-Wilhelm-Straße nicht gegeben. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Kenntnis genommen: gez. ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-96/2013 Seite 2