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Beschlusstext (Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
80 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
20.12.17, 18:02
Aktualisiert
20.12.17, 18:02
Beschlusstext (Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 20.12.2017 Beschlussauszug aus der 23. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 07.12.2017, 18:00 Uhr. 10. Zuschüsse an Musik-, Gesang- und sonstige Vereine (V-147/2017) Frau Rosbroy bittet um die Aufnahme des Kirmesrey Gladbach, da der Verein bereits seit weit über 100 Jahre besteht und ca. 2000 € Hallenmiete zahlen muss. Bürgermeister Kunth erläutert, dass die Interessengemeinschaften in Fördergruppe 1 einen Zuschuss aufgrund der großen Liegenschaften (Hallen) erhalten. Daher sei seitens der Kirmesrey Gladbach eigentlich keine Hallenmiete zu zahlen. Herr Ruskowski kann sich dem Vorschlag des Haupt- und Finanzausschusses nicht anschließen, da der Energiezuschuss dort um ca. 2000,00 € gekürzt wird. Daher sollte weiterhin nach Anlage 1 verfahren werden. Andernfalls sollten die Richtlinien geändert werden. Herr Fraussen bedauert es, dass die Fördergruppe 1 anhand der Liegenschaften festgemacht wird. Entsprechend der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß mit 20 Stimmen bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen, die als Anlage 3 beigefügten Richtlinien zur Förderung der Musik-, Gesang- und sonstiger Vereine. Die als Anlage 4 beigefügte Zuschussverteilung für 2017 beschließt der Rat mit 14 Stimmen bei acht Gegenstimmen und einer Enthaltung.