Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Umstellung der Schließanlage im Rathaus Kaster auf ein elektronisches System)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
14.06.13, 18:03
Aktualisiert
14.06.13, 18:03
Mitteilungsvorlage (Umstellung der Schließanlage im Rathaus Kaster auf ein elektronisches System) Mitteilungsvorlage (Umstellung der Schließanlage im Rathaus Kaster auf ein elektronisches System) Mitteilungsvorlage (Umstellung der Schließanlage im Rathaus Kaster auf ein elektronisches System)

öffnen download melden Dateigröße: 21 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8136/2013 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 18.06.2013 Betreff: Umstellung der Schließanlage im Rathaus Kaster auf ein elektronisches System Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Sachstand: Wie teilweise bekannt, hat eine Reinigungskraft einer Fremdfirma im Februar 2013 einen Generalschlüssel des Rathauses Kaster verloren. Für die schnelle Sicherung wurden die Zylinder der Eingangstüren inkl. Schlüssel (auf Kosten der Firmenhaftpflichtversicherung der Reinigungsfirma) ausgetauscht. Entsprechend des Haftungsrechts nach BGB und der hierzu einschlägigen Rechtsprechung erfolgt eine Haftung durch die Reinigungsfirma bzw. deren Firmenhaftpflichtversicherung nach dem Zeitwert der Schließanlage, wobei bei Schließanlagen grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde gelegt wird; nach Ablauf dieser Nutzungsdauer wird jedoch dennoch von einem Restwert zwischen 10 % bis 20 % ausgegangen. Die Schließanlage im Rathaus Kaster stammt wie das Rathaus selbst aus den 1970er Jahren. Die Stadt Bedburg hat Gespräche mit der Versicherung geführt mit der Intention, eine Entschädigung oberhalb dieser Summe zu erhalten. Gespräche bzw. abschließende Verhandlungen mit der Versicherung haben jedoch ergeben, dass hier jedoch maximal eine Entschädigung von rd. 1.200 € für die Schließanlage – entsprechend der Rechtslage - als Entschädigung realisierbar ist. Die ausgetauschten Zylinder und Schlüssel gehen hierbei zusätzlich zur Entschädigung – als Kulanzangebot der Versicherung – ins im Eigentum der Stadt Bedburg über. Beabsichtigte weitere Vorgehensweise: Es ist vorgesehen, die Außentüren des Rathauses Kaster in Kürze mit einem elektronisches Zugangskontrollsystem – so, wie schon in den Veranstaltungsstätten bzw. Hallen – auszustatten. Die Kosten belaufen sich hierfür auf rd. 3.700 € - 3 Zylinder sowie 70 Sender (elektronische Schlüssel – auch Transponder genannt). Abzüglich der o. g. Versicherungsentschädigung von rd. 1.200 € verbleiben somit Kosten in Höhe von 2.500 €. Wesentliche Vorteile dieser Lösung: • Bei künftigen Schlüsselverlusten ist eine umgehende Sperrung der elektronischen Schlüssel möglich; die Integrität / Funktionsfähigkeit des Schliessystems wird hierbei nicht tangiert. • Die Kosten für die Ersatzbeschaffung und Programmierung eines verlorenen elektronischen Schlüssels liegen bei rd. 30 € pro Stück. • Das komplette System kann – z. B. im Falle der Aufgabe eines Gebäudes – ohne großen technischen Aufwand in andere Gebäude eingebaut werden / entsprechend umprogrammiert werden, inklusive der elektronischen Schlüssel. Die elektronischen Schlüssel können so gegebenenfalls auch für jedes andere Objekt, in dem dieses System Anwendung findet, verwendet werden. Somit haben die hierfür aufgewendeten Kosten in jedem Fall langfristigen Nutzen für die Stadt Bedburg. • Im Falle der Beibehaltung des Standortes kann die Anlage auch entsprechend den Bedürfnissen erweitert werden. Mitteilungsvorlage WP8-136/2013 Seite 2 STADT BEDBURG • Seite: 3 Sitzungsvorlage Das Haftungsrisiko für Mitarbeiter von Fremdfirmen, städtische Mitarbeiter sowie auch sonstige Personen, welche im Besitz von Schlüsseln für das Rathaus sind, ist bei dieser Lösung auf eine zweistellige Euro-Summe beschränkt. Zu den Vorteilen siehe auch den als Anlage beigefügten Artikel „Schadenregulierung bei Schlüsselverlust – Kostendämpfungstipps eines kriminaltechnischen Spurensicherungs“ • Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Coenen ----------------------------------Karren ----------------------------------Naujock Sachbearbeiter(in) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereischsleiter gesehen: Koerdt Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-136/2013 Seite 3