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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-136/2013 Schadensregulierung bei Schlüsselverlust)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
135 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
14.06.13, 18:03
Aktualisiert
14.06.13, 18:03
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-136/2013 Schadensregulierung bei Schlüsselverlust) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-136/2013 Schadensregulierung bei Schlüsselverlust) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP8-136/2013 Schadensregulierung bei Schlüsselverlust)

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Inhalt der Datei

Anlage zur Drucksache WP8-136/2013 10. Schadenregulierung bei Schlüsselverlust Kostendämpfungstipps eines kriminaltechnischen Spurensicherers Manfred Göth, Mayen Der Verlust eines übergeordneten Schlüssels zu einer Zentral- oder Hauptschließanlage erfordert zur Wiederherstellung der Sicherheit einen Komplett- bzw. Teilaustausch der Anlage. Diese Maßnahme trifft den Versicherer - sofern im Vertrag entsprechende Vereinbarungen vorliegen - oft mit hohen Kosten. Eine fachliche Überprüfung der Schadenangelegenheit kann in vielen Fällen zu erheblicher Kostenminderung, teilweise sogar zur vollständigen Leistungsfreiheit führen. Mit zwei verschiedenen Arten von Schlüsselverlust hat der Schadenregulierer zu tun: Einmal im Rahmen der Haftpflicht, wenn z.B. die Reinigungsfirma einen übergeordneten Schlüssel zu einer Schließanlage verliert, oder im Rahmen der Sachversicherung, wenn durch den Betreiber selbst ein bedeutender Schlüssel verloren geht. Insbesondere bei großen Objekten stehen bei Verlust des Generalschlüssels erhebliche Kosten für die Wiederherstellung der Sicherheit ins Haus. Der Geschädigte meldet meist den Schlüsselverlust kombiniert mit einem Kostenvoranschlag für den kompletten Austausch der Schließanlage. Hier soll dargestellt werden, dass dies nur in den seltensten Fällen erforderlich ist, und, je nach Konstellation, in den meisten Fällen die Kosten des Voranschlags teilweise erheblich reduziert werden können. Um festzustellen, ob tatsächlich ein Schlüsselverlust gegeben ist und ein Austausch der Anlage vorgenommen werden muss, ist es notwendig, sämtliche zu der Anlage gehörenden übergeordneten Schlüssel, die noch vorhanden sind, zu überprüfen. Dazu reicht es nicht aus, dass der Anlagenbetreiber das Vorhandensein aller Schlüssel, mit Ausnahme des als verloren gemeldeten, beteuert. Es muss eine Sichtprüfung vorgenommen werden. Der Anlagenbetreiber hat meist den Schließplan, der für die Erstausstattung der Anlage übergeben wurde. In den seltensten Fällen werden auch die Nachträge, d.h., die Bestellung weiterer Zylinder und insbesondere weiterer Schlüssel, in diesem Schließplan aufgenommen. Dabei ist es immer erforderlich, Rückfragen bei dem Hersteller der Schließanlage vorzunehmen, wie viele Schlüssel von dort zu der Anlage insgesamt gefertigt wurden. Auskünfte dazu erteilt der Schließanlagenhersteller jedoch nur, wenn der Betreiber auf den Anfragenden eine Vollmacht ausstellt. Jeder Anlagenhersteller ist verpflichtet, entsprechende Unterlagen für die Schließanlage zu führen. Soweit zu einer Schließanlage außer dem als Verlust gemeldeten Schlüssel noch weitere fehlen, erfüllte die Anlage somit zum Zeitpunkt des in Verlust geratenen Schlüssels nicht mehr die erforderlichen Sicherheitsanforderungen, d.h. der Schadenersatz bezieht sich lediglich auf die Kosten eines Schlüsselrohlings, in der Regel maximal 50 DM. Ein Indiz dafür, welchen Wert der Anlagennutzer auf die Sicherheit legt, ist darin zu sehen, ob seit dem Schlüsselverlust in relevante Türen Ersatzschließzylinder eingebaut wurden und in Kauf genommen worden ist, für die Zeit, bis eine Erneuerung der Anlage erfolgt, mehrere verschiedene Schlüssel benutzen zu müssen. Hierzu direkt eine Information: Regelmäßig stellen Schlüsselfachgeschäfte einem Anlagennutzer im Falle eines Schlüsselverlustes eine Ersatzanlage für den vorübergehenden Einbau zur Verfügung. Die Kosten werden dann mit dem verbleibenden Restwert der zurückgenommenen alten Schließanlage (meist Material-/Schrottwert) verrechnet. Kriminaltechnisches Prüflabor Göth GmbH Seite 1 von 3 Zeitwert und Teilaustausch Ein weiterer, wesentlicher Punkt im Falle eines Haftpflichtschadens ist der, zu berechnen, wie der Zeitwert der Anlage angesetzt werden muss. Die Schließanlagenhersteller geben da, dass Anlagen eine maximale Lebensdauer von 30 Jahren haben. Somit wird für jedes Jahr der Schließanlage ein Wertverlust von 3,3% abgezogen. Bei verschiedenen meist kleineren Schließanlagenherstellern werden bereits nach 15 Jahren der Nutzung keine Erweiterungen, Ergänzungen oder Modifizierungen mehr vorgenommen. Es erscheint deshalb für die Neuinstallation der Anlage bedeutsam, dass, auch wenn fürs Erste geringere Kosten entstehen, zur Ersatzbeschaffung solche Anlagen nicht bevorzugt werden. Das dicke Ende könnte nach einigen Jahren nachkommen. Eine weitere wesentliche Frage bei Ermittlung der Schadenhöhe ist die, ob die Anlage (von ihrer Ausstattung her) und der Anlagenhersteller die Möglichkeit der Teilerneuerung bieten. So könnte z.B. durch Neuberechnung eine evtl. von vornherein vorgesehene zusätzliche Gruppe die Außenhautabsicherung umfassen. In diesem Fall wäre nur ein Teil der Schließzylinder, nämlich die der Außentüren und ggf. der relevanten Innentüren sowie sämtliche zur Anlage gehörenden übergeordneten Schlüssel auszutauschen. Die volle Sicherheit der Anlage ist anschließend wieder hergestellt. Namhafte Schließanlagenhersteller berechnen den Aufbau mit EDV-Unterstützung. Somit besteht ohne großen Aufwand die Möglichkeit, diese Teil-Modifizierung zu erarbeiten und die entsprechenden Kosten zu ermitteln. Ein weiterer Aspekt, der sich in der Folgezeit Kosten reduzierend auswirken kann, ist die Teilerneuerung durch Schließzylinder mit zusätzlichen Sicherungselementen. Hier können entweder mechanische Zusatzsicherungen ebenso in Betracht kommen wie die Möglichkeit der elektronischen Erweiterung der Anlage. Letzteres hat den Vorteil, dass im Falle eines erneuten Schlüsselverlustes mit geringsten Kosten durch Umstellung der Anlage der verlorene Schlüssel eliminiert werden kann. Ein weiterer Vorteil ist, dass dies auch zeitnah zum Schlüsselverlust geschehen kann, und, wenn der Schlüssel wieder gefunden wird, eine erneute Aktivierung möglich ist. Es ist daher immer in Überlegung und Kostenermittlung einzubeziehen, ob solche Maßnahmen getroffen werden, sofern diese auch von dem Schließanlagenhersteller angeboten und in die vorhandene Schließanlage integrierbar sind. Die Angebotspalette ist derzeit noch relativ schmal, wird sich aber - so zeigte die letzte Eisenwarenmesse in Köln und die Security in Essen - künftig erheblich erweitern. Gegebenenfalls sollte auch beim Vertragsneuabschluss dieser Aspekt berücksichtigt werden, soweit dem Versicherer ein Mitspracherecht bei der Anlagenbeschaffung eingeräumt wird. Kostenvoranschlag und Montage Soweit die Prüfungen ergeben haben, dass ein Teilaustausch oder eine Kompletterneuerung vorgenommen werden muss, sind grundsätzlich die Kosten des Voranschlags noch nicht bindend. Namhafte große und kompetente Schlüsselfachgeschäfte gewähren aufgrund des hohen Umsatzvolumens bis zu 50% des Listenpreises als Nachlass. Die so erhaltenen günstigeren Kosten bilden anschließend die Schadensumme, unabhängig davon, ob der Anlagenbetreiber seinen Schlüsseldienst oder die Firma des günstigsten Angebots beauftragt. Abschließend noch ein Wort zur Montage der Schließzylinder und zur Rücknahme der alten Anlage: Regelmäßig sind für den Austausch eines Schließzylinders Kosten zwischen 5 und 10 DM in Anrechnung zu bringen. Schließzylinder in Überlängen sind zwar in der Anschaffung teurer als Zylinder in Grundlänge, nicht aber bei der Montage. Zur Rücknahme der alten Anlage erhebt sich die Kriminaltechnisches Prüflabor Göth GmbH Seite 2 von 3 Frage der Verwendung. Meist ist die Schließanlage auf ein Objekt konkret zugeschnitten, d.h. eine Ersatzverwendung ist nahezu nicht anzunehmen. Es verbleiben damit nur die in Ansatz zu bringenden Kosten für den Schrottwert. Es handelt sich hierbei um Messingschrott mit 5% Fremdmaterialanteil. Der Preis orientiert sich an der aktuellen Marktlage. Wie bereits angeführt, werden diese bei dem Einsatz von vorübergehend zur Herstellung der Sicherheit montierten Anlagen verrechnet. Auf die Beurteilung des Verschuldensgrades wird von hier aus nicht eingegangen, da es sich um eine juristische Frage handelt. Anhand der aufgezeigten Prüfungskriterien ist ersichtlich, dass in nahezu allen Fällen eine Kostenreduzierung gegen das ursprüngliche Begehren anhand des Kostenvoranschlags vorgenommen werden kann. Welche der Möglichkeiten in Betracht kommen, kann sich nur fallbezogen ergeben. Manfred Göth Kriminaltechnisches Prüflabor GÖTH, GmbH, Mayen www.goeth.com Mitglied der DGfK (Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik) und Gründungsmitglied des EVU (Europäische Vereinigung für Unfallforschung und Unfallanalyse e.V.) Kriminaltechnisches Prüflabor Göth GmbH Seite 3 von 3