Daten
Kommune
Bedburg
Größe
135 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
14.06.13, 18:03
Aktualisiert
14.06.13, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Drucksache
WP8-136/2013
10. Schadenregulierung bei Schlüsselverlust
Kostendämpfungstipps eines kriminaltechnischen Spurensicherers
Manfred Göth, Mayen
Der Verlust eines übergeordneten Schlüssels zu einer Zentral- oder Hauptschließanlage erfordert zur
Wiederherstellung der Sicherheit einen Komplett- bzw. Teilaustausch der Anlage. Diese Maßnahme
trifft den Versicherer - sofern im Vertrag entsprechende Vereinbarungen vorliegen - oft mit hohen
Kosten. Eine fachliche Überprüfung der Schadenangelegenheit kann in vielen Fällen zu erheblicher
Kostenminderung, teilweise sogar zur vollständigen Leistungsfreiheit führen.
Mit zwei verschiedenen Arten von Schlüsselverlust hat der Schadenregulierer zu tun: Einmal im
Rahmen der Haftpflicht, wenn z.B. die Reinigungsfirma einen übergeordneten Schlüssel zu einer
Schließanlage verliert, oder im Rahmen der Sachversicherung, wenn durch den Betreiber selbst ein
bedeutender Schlüssel verloren geht.
Insbesondere bei großen Objekten stehen bei Verlust des Generalschlüssels erhebliche Kosten für
die Wiederherstellung der Sicherheit ins Haus. Der Geschädigte meldet meist den Schlüsselverlust
kombiniert mit einem Kostenvoranschlag für den kompletten Austausch der Schließanlage. Hier soll
dargestellt werden, dass dies nur in den seltensten Fällen erforderlich ist, und, je nach Konstellation,
in den meisten Fällen die Kosten des Voranschlags teilweise erheblich reduziert werden können.
Um festzustellen, ob tatsächlich ein Schlüsselverlust gegeben ist und ein Austausch der Anlage
vorgenommen werden muss, ist es notwendig, sämtliche zu der Anlage gehörenden übergeordneten
Schlüssel, die noch vorhanden sind, zu überprüfen. Dazu reicht es nicht aus, dass der
Anlagenbetreiber das Vorhandensein aller Schlüssel, mit Ausnahme des als verloren gemeldeten,
beteuert. Es muss eine Sichtprüfung vorgenommen werden. Der Anlagenbetreiber hat meist den
Schließplan, der für die Erstausstattung der Anlage übergeben wurde. In den seltensten Fällen
werden auch die Nachträge, d.h., die Bestellung weiterer Zylinder und insbesondere weiterer
Schlüssel, in diesem Schließplan aufgenommen.
Dabei ist es immer erforderlich, Rückfragen bei dem Hersteller der Schließanlage vorzunehmen, wie
viele Schlüssel von dort zu der Anlage insgesamt gefertigt wurden. Auskünfte dazu erteilt der
Schließanlagenhersteller jedoch nur, wenn der Betreiber auf den Anfragenden eine Vollmacht
ausstellt. Jeder Anlagenhersteller ist verpflichtet, entsprechende Unterlagen für die Schließanlage zu
führen.
Soweit zu einer Schließanlage außer dem als Verlust gemeldeten Schlüssel noch weitere fehlen,
erfüllte die Anlage somit zum Zeitpunkt des in Verlust geratenen Schlüssels nicht mehr die
erforderlichen Sicherheitsanforderungen, d.h. der Schadenersatz bezieht sich lediglich auf die Kosten
eines Schlüsselrohlings, in der Regel maximal 50 DM.
Ein Indiz dafür, welchen Wert der Anlagennutzer auf die Sicherheit legt, ist darin zu sehen, ob seit
dem Schlüsselverlust in relevante Türen Ersatzschließzylinder eingebaut wurden und in Kauf
genommen worden ist, für die Zeit, bis eine Erneuerung der Anlage erfolgt, mehrere verschiedene
Schlüssel benutzen zu müssen.
Hierzu direkt eine Information: Regelmäßig stellen Schlüsselfachgeschäfte einem Anlagennutzer im
Falle eines Schlüsselverlustes eine Ersatzanlage für den vorübergehenden Einbau zur Verfügung. Die
Kosten werden dann mit dem verbleibenden Restwert der zurückgenommenen alten Schließanlage
(meist Material-/Schrottwert) verrechnet.
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Zeitwert und Teilaustausch
Ein weiterer, wesentlicher Punkt im Falle eines Haftpflichtschadens ist der, zu berechnen, wie der
Zeitwert der Anlage angesetzt werden muss. Die Schließanlagenhersteller geben da, dass Anlagen
eine maximale Lebensdauer von 30 Jahren haben. Somit wird für jedes Jahr der Schließanlage ein
Wertverlust von 3,3% abgezogen.
Bei verschiedenen meist kleineren Schließanlagenherstellern werden bereits nach 15 Jahren der
Nutzung keine Erweiterungen, Ergänzungen oder Modifizierungen mehr vorgenommen. Es erscheint
deshalb für die Neuinstallation der Anlage bedeutsam, dass, auch wenn fürs Erste geringere Kosten
entstehen, zur Ersatzbeschaffung solche Anlagen nicht bevorzugt werden. Das dicke Ende könnte
nach einigen Jahren nachkommen.
Eine weitere wesentliche Frage bei Ermittlung der Schadenhöhe ist die, ob die Anlage (von ihrer
Ausstattung her) und der Anlagenhersteller die Möglichkeit der Teilerneuerung bieten. So könnte z.B.
durch Neuberechnung eine evtl. von vornherein vorgesehene zusätzliche Gruppe die
Außenhautabsicherung umfassen. In diesem Fall wäre nur ein Teil der Schließzylinder, nämlich die
der Außentüren und ggf. der relevanten Innentüren sowie sämtliche zur Anlage gehörenden
übergeordneten Schlüssel auszutauschen. Die volle Sicherheit der Anlage ist anschließend wieder
hergestellt.
Namhafte Schließanlagenhersteller berechnen den Aufbau mit EDV-Unterstützung. Somit besteht
ohne großen Aufwand die Möglichkeit, diese Teil-Modifizierung zu erarbeiten und die entsprechenden
Kosten zu ermitteln.
Ein weiterer Aspekt, der sich in der Folgezeit Kosten reduzierend auswirken kann, ist die
Teilerneuerung durch Schließzylinder mit zusätzlichen Sicherungselementen. Hier können entweder
mechanische Zusatzsicherungen ebenso in Betracht kommen wie die Möglichkeit der elektronischen
Erweiterung der Anlage. Letzteres hat den Vorteil, dass im Falle eines erneuten Schlüsselverlustes mit
geringsten Kosten durch Umstellung der Anlage der verlorene Schlüssel eliminiert werden kann. Ein
weiterer Vorteil ist, dass dies auch zeitnah zum Schlüsselverlust geschehen kann, und, wenn der
Schlüssel wieder gefunden wird, eine erneute Aktivierung möglich ist.
Es ist daher immer in Überlegung und Kostenermittlung einzubeziehen, ob solche Maßnahmen
getroffen werden, sofern diese auch von dem Schließanlagenhersteller angeboten und in die
vorhandene Schließanlage integrierbar sind. Die Angebotspalette ist derzeit noch relativ schmal, wird
sich aber - so zeigte die letzte Eisenwarenmesse in Köln und die Security in Essen - künftig erheblich
erweitern.
Gegebenenfalls sollte auch beim Vertragsneuabschluss dieser Aspekt berücksichtigt werden, soweit
dem Versicherer ein Mitspracherecht bei der Anlagenbeschaffung eingeräumt wird.
Kostenvoranschlag und Montage
Soweit die Prüfungen ergeben haben, dass ein Teilaustausch oder eine Kompletterneuerung
vorgenommen werden muss, sind grundsätzlich die Kosten des Voranschlags noch nicht bindend.
Namhafte große und kompetente Schlüsselfachgeschäfte gewähren aufgrund des hohen
Umsatzvolumens bis zu 50% des Listenpreises als Nachlass. Die so erhaltenen günstigeren Kosten
bilden anschließend die Schadensumme, unabhängig davon, ob der Anlagenbetreiber seinen
Schlüsseldienst oder die Firma des günstigsten Angebots beauftragt.
Abschließend noch ein Wort zur Montage der Schließzylinder und zur Rücknahme der alten Anlage:
Regelmäßig sind für den Austausch eines Schließzylinders Kosten zwischen 5 und 10 DM in
Anrechnung zu bringen. Schließzylinder in Überlängen sind zwar in der Anschaffung teurer als
Zylinder in Grundlänge, nicht aber bei der Montage. Zur Rücknahme der alten Anlage erhebt sich die
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Frage der Verwendung. Meist ist die Schließanlage auf ein Objekt konkret zugeschnitten, d.h. eine
Ersatzverwendung ist nahezu nicht anzunehmen. Es verbleiben damit nur die in Ansatz zu bringenden
Kosten für den Schrottwert. Es handelt sich hierbei um Messingschrott mit 5% Fremdmaterialanteil.
Der Preis orientiert sich an der aktuellen Marktlage.
Wie bereits angeführt, werden diese bei dem Einsatz von vorübergehend zur Herstellung der
Sicherheit montierten Anlagen verrechnet.
Auf die Beurteilung des Verschuldensgrades wird von hier aus nicht eingegangen, da es sich um eine
juristische Frage handelt. Anhand der aufgezeigten Prüfungskriterien ist ersichtlich, dass in nahezu
allen Fällen eine Kostenreduzierung gegen das ursprüngliche Begehren anhand des
Kostenvoranschlags vorgenommen werden kann. Welche der Möglichkeiten in Betracht kommen,
kann sich nur fallbezogen ergeben.
Manfred Göth
Kriminaltechnisches Prüflabor GÖTH, GmbH, Mayen
www.goeth.com
Mitglied der DGfK (Deutsche Gesellschaft für Kriminalistik)
und Gründungsmitglied des EVU (Europäische Vereinigung für Unfallforschung und
Unfallanalyse e.V.)
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