Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
13.05.10, 04:20
Aktualisiert
13.05.10, 04:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 79/2010
05.05.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
26.05.2010
Kreisausschuss
09.06.2010
Kreistag
23.06.2010
Europäische Dienstleistungsrichtlinie
hier: Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung eines "Einheitlichen Ansprechpartners"
für die Region Aachen
Sachbearbeiter: Herr Kastenholz
Tel.: 318
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel sind im Entwurf des HH 2010 veranschlagt
Produkt: 571 01
Zeile: 11
Produkt:
Zeile:
gez.
I. A.
Steffens
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung
eines „Einheitlichen Ansprechpartners“ für die Region Aachen zu.
-2-
Begründung:
In der V 29/2009 hatte die Verwaltung berichtet, dass der Kreis Düren die Aufgaben des
sogenannten Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie
für die StädteRegion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg sowie für die
Stadt Aachen wahrnehmen soll. Der Kreistag hat hierzu und der für die Aufgabenübertragung
erforderlichen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in seiner Sitzung am 16.12.2009 seine
Zustimmung erteilt.
Zwischenzeitlich wurde der Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der
Bezirksregierung Köln zur Vorprüfung vorgelegt. Dort wurde festgestellt, dass die Stadt
Aachen aufgrund § 6 III des Gesetzes zur Bildung der StädteRegion Aachen (AachenGesetz) und der Tatsache, dass die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners mit dem
EA-Gesetz NRW der Kreisebene zugewiesen wurde, keine Aufgabenträgerin sei und somit
auch kein Kooperationspartner sein könne.
Kooperationspartner können demnach „nur“ die Städteregion Aachen sowie die Kreise
Düren, Euskirchen und Heinsberg sein. Aus diesem Grund ist der Entwurf der öffentlichrechtlichen Vereinbarung anzupassen.
Dessen ungeachtet soll sich zunächst an dem Prinzip der paritätischen Kostenaufteilung (§ 1
V des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung) nichts ändern, so dass hier eine
Anpassung auf „zu je 1/4“ (ehemals „zu je 1/5“) erforderlich wird.
Der bisherige Mitfinanzierungsanteil der Stadt Aachen in Höhe von 1/5 der Gesamtkosten ist
deshalb auf die verbleibenden Kooperationspartner zu verteilen.
Demgegenüber ist nach aktueller Erkenntnis zu prognostizieren, dass sich der
Gesamtaufwand des Kreises Düren zur Bewältigung der Aufgaben des EAP in Anbetracht
der relativ überschaubaren Nachfrage nach dieser Dienstleistung reduzieren wird.
Im Ergebnis geht die Verwaltung deshalb davon aus, dass sich trotz der ungünstigeren
Aufwandaufteilung der auf den Kreis Euskirchen entfallende Anteil nicht erhöht und der im
Haushalt 2010 veranschlagte Haushaltsansatz in Höhe von insgesamt 30.000 € ausreicht.
Um der Stellung der Stadt Aachen weiterhin Rechnung zu tragen, ist beabsichtigt, dass diese
sowohl im Lenkungsausschuss als auch in den beiden bestehenden Arbeitsgruppen
(Organisation und IT) mit einer beratenden Stimme vertreten bleibt. Insoweit bedurfte
insbesondere § 3 des Entwurfs der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Anpassung in der
Form, dass nunmehr lediglich 4 Mitglieder mit Stimmrecht ausgestattet sind und die
Vertreterin / der Vertreter der Stadt Aachen in beratender Funktion teilnimmt.
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit halten die Vertragspartner es für angezeigt, auch die
Laufzeit der zunächst befristeten Vereinbarung in der Form zu verlängern, dass die
Vereinbarung bis zum 31.12.2011 abgeschlossen werden soll. Im Ergebnis bedeutet dies
eine Verlängerung von knapp ½ Jahr, da die Vereinbarung nach Einschätzung der
Verwaltung erst kurz vor oder nach der Sommerpause 2010 unterschrieben und inkrafttreten
wird, nachdem alle Beschlüsse der jeweiligen politischen Gremien und die Genehmigung der
Bezirksregierung eingeholt sind.
-3-
Vor dem Hintergrund, dass sich der Aufgabenumfang des EAP noch festigen und sich seine
Rolle insbesondere in Abgrenzung zu den Wirtschaftsförderungsdienstleistern unserer
Region und zur Initiative D 115 ausschärfen muss, empfiehlt die Verwaltung, diesem
Vorschlag zuzustimmen.
Die konkreten Änderungen sind im beigefügten Entwurf der öffentlich rechtlichen
Vereinbarung unterstrichen und fett markiert.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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