Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
108/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Soziale Hilfen und Wohnungswesen
- 50 -
Vorlage für
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2006
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
19.04.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
- 50 -
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 108/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Esser
19.04.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Gesundheit und Soziales
Betreff:
Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Haushaltsplanes 2006
- Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände
Beschlussentwurf:
Aus der Haushaltsstelle 1.470.7181.7 - Zuschüsse - werden Arbeitszuschüsse an Alteneinrichtungen
und Wohlfahrtsverbände für das Jahr 2006 wie folgt gewährt:
Alteneinrichtungen:
- Altenclub Rheinpark
- Arbeiterwohlfahrt
- Deutsches Rotes Kreuz
- Ev. Kirchengemeinde
- St. Andreas
- St. Germanus
- St. Josef
- St. Marien
- St. Thomas
- Schmerzhafte Mutter
- Seniorengemeinschaft Berzdorf
- Verein „Sport für Senioren“
100,00 EURO
497,00 EURO
895,00 EURO
421,00 EURO
451,00 EURO
597,00 EURO
123,00 EURO
293,00 EURO
261,00 EURO
175,00 EURO
249,00 EURO
248,00 EURO
4.310,00 EURO
Wohlfahrtsverbände:
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritasverband
- Deutsches Rotes Kreuz
TUIV 08/1998
130,00 EURO
130,00 EURO
130,00 EURO
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Arbeit der Alteneinrichtungen und Wohlfahrtsverbände in Wesseling soll gefördert werden. In der
Haushaltsstelle 1.470.7181.7 - Zuschüsse – sind vorbehaltlich der formellen Inkraftsetzung 4.700,00
Euro verfügbar.
Es gibt 12 Alteneinrichtungen in Wesseling. Seit 1992 berücksichtigt die Höhe der städtischen Förderung die unterschiedliche Häufigkeit der Angebote und die von der Stadt erbrachte Leistung aus der
mietfreien Überlassung von Räumlichkeiten. Die Bezuschussung in 2005 basierte auf den Angaben in
den Verwendungsnachweisen für das Jahr 2004. Mittlerweile haben sich Änderungen ergeben, die
eine Neuverteilung der Zuschüsse erforderlich machen.
2. Lösung
Die Wohlfahrtsverbände erhalten wie im Vorjahr Arbeitszuschüsse in Höhe von 130,00 EURO (x 3 =
390,00 EURO).
Die restlichen zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 4.310,00 EURO werden auf die Alteneinrichtungen nach folgendem Schema verteilt:
a) Jede Einrichtung, die nicht in mietfreien, städtischen Räumen ihr Angebot macht, erhält einen
Grundbetrag in Höhe von 100,00 EURO (x 10 = 1.000,00 EURO).
b) Der Altenclub Rheinpark erhält weiterhin einen Arbeitszuschuss in Höhe von 100,00 EURO.
c) Der Restbetrag in Höhe von 3.210,00 EURO wird entsprechend der Öffnungszeiten auf die Einrichtungen (ohne Altenclub Rheinpark) verteilt.
Demnach ergibt sich folgende Zuschussgewährung (Berechnung s. Anlage):
- Altenclub Rheinpark
- Arbeiterwohlfahrt
- Deutsches Rotes Kreuz
- Ev. Kirchengemeinde
- St. Andreas
- St. Germanus
- St. Josef
- St. Marien
- St. Thomas
- Schmerzhafte Mutter
- Seniorengemeinschaft Berzdorf
- Verein „Sport für Senioren“
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
wie unter 2. beschrieben
TUIV 08/1998
100,00 EURO
497,00 EURO
895,00 EURO
421,00 EURO
451,00 EURO
597,00 EURO
123,00 EURO
293,00 EURO
261,00 EURO
175,00 EURO
249,00 EURO
248,00 EURO
4.310,00 EURO