Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
04.06.13, 18:04
Aktualisiert
04.06.13, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP8116/2013
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
11.06.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Mitteilungen Schule
- Einrichtung einer BUS-Klasse an der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt
Bedburg
- Sachstand Inklusion
- Einführung in den gebundenen Ganztag
- NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
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Inhalt der Mitteilung:
Einrichtung einer sog. BUS-Klasse
Unter Datum vom 24.05.2013 informierte Frau Ehlen die Fachverwaltung, dass die Schulaufsicht
der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt Bedburg für das kommende Schuljahr
erstmals eine sog. `BUS-Klasse´ bewillige. Bei den sog. `BUS-Klassen´ - Betrieb und Schule handelt es sich um ein Programm, dass das Arbeits- und das Schulministerium des Landes NRW,
die Regionaldirektion NRW der BA und das Bundesministerium für Bildung und Forschung
aufgelegt haben; es richtet sich an benachteiligte Jugendliche im letzten Pflichtschuljahr, die für
den Übergang in Ausbildung gezielte Hilfe benötigen. Durch neue Lernmethoden und betriebliche
Erfahrungen werden die Jugendlichen unterstützt, in stabile Ausbildungs- und
Beschäftigungsverhältnisse zu gelangen. Durch die Verzahnung von Schule und betrieblichen
Praktika können sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. BUS-Klassen sind eine
Kombination aus Schulunterricht und betrieblichem Praktikum; an drei Wochentagen findet der
Unterricht in der Schule in eigenen BUS-Klassen statt, an zwei Wochentagen sind die
Schülerinnen und Schüler im Betrieb und absolvieren unter fachlicher Anleitung ihr Praktikum.
Insgesamt werden in der BUS-Klasse bis zu 12 SchülerInnen unterrichtet; hierfür erhält die Schule
eine zusätzliche Lehrerstelle.
Sachstand Inklusion
Über die Thematik `Inklusion´ hat die Verwaltung in den Sitzungen des Fachausschusses bereits
mehrfach berichtet; so zuletzt in der Sitzung am 04.09.2012 (WP8-142/2012). Nachdem der
Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht um ein Jahr verschoben wurde, hat die Landesregierung
nunmehr am 19.03.2013 den Entwurf für ein `Erstes Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen - 9. Schulrechtsänderungsgesetz´ auf den Weg
gebracht. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird die inklusive Bildung und Erziehung in
allgemeinen Schulen im Schulgesetz als Regelfall verankert; die Schulgesetznovelle sieht vor,
dass den Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung grundsätzlich immer auch ein
Platz in mindestens einer allgemeinen Schule angeboten werden soll. Gleichzeitig sollen Eltern
auch eine Förderschule für ihr Kind wählen können. Der Anspruch auf den Besuch einer
allgemeinen Schule soll ab dem Schuljahr 2014/ 15 schrittweise beginnen und zwar bei der
Einschulung und in Klasse 5 der weiterführenden Schule; aktuell befindet sich der Gesetzentwurf
im Anhörungsverfahren. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf die Gesamtschullandschaft
haben sich die Bürgermeister des Rhein-Erft-Kreises auf Empfehlung der Schuldezernenten für
eine kreisweite Schulenentwicklungsplanung für den Bereich der Förderschulen ausgesprochen.
Die Erarbeitung erfolgt durch einen externen Gutachter, wobei die Schuldezernenten, der
Landschaftsverband Rheinland, die Schulaufsicht sowie die Schulen eingebunden werden. Die
Fachverwaltung wird über das weitere Verfahren zeitnah im Fachausschuss berichten.
Einführung in den Gebundenen Ganztag
Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Haushaltsberatungen fraktionsübergreifend ungeachtet der möglichen Einführung der Sekundarschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 angeregt, in der Sekundarstufe in den Gebundenen Ganztag einzusteigen. Gebundene
Ganztagsschulen zeichnen sich strukturell dadurch aus, dass sie für alle SchülerInnen verbindlich
sind; laut KMK-Definition vom 27.03.2003 gelten Schulen dann als gebundene Ganztagsschulen,
wenn SchülerInnen verpflichtet sind, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens
sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. Kernargumente für
den Einstieg in den Gebundenen Ganztag sind - neben höheren Schlüsselzuweisungen - die
Chancengleichheit, mehr Bildungsgerechtigkeit, eine bessere individuelle Förderung, eine leichtere
Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, sowie die Unterstützung der Vereinbarkeit von
Beruf und Familie. Aufgrund des politischen Auftrags hat die Verwaltung die aktuell laufende
Befragung der Eltern der GrundschülerInnen der Klassen 1 bis 3 im Rahmen der
Interessenbekundung zur Sekundarschule um den Punkt `Gebundener Ganztag´ erweitert. In
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Abhängigkeit der Auswertung wird die Fachverwaltung zu Beginn der 2. Jahreshälfte die
erforderlichen Beteiligungen der Schulmitwirkungsgremien einholen. Die Entscheidung des
Schulträgers bedarf der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde; für einen Einstieg in den
Gebundenen Ganztag zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 ist eine Antragsstellung bis Ende diesen
Jahres erforderlich. Die Fachverwaltung wird über das weitere Verfahren zeitnah im
Fachausschuss berichten.
NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´
Das Land NRW fördert das Landesprojekt `Kultur und Schule´ mit 80 % der Gesamtkosten; 10 %
der Kosten sind vom Schulträger zu leisten und weitere 10 % können durch Dritte (Förderverein,
Sponsoren) oder dem Schulträger geleistet werden. Da es sich bei dem 10 %-igen
Schulträgeranteil um eine freiwillige Leistung handelt, wurden die Schulen in Anbetracht der
prekären Haushaltslage dahingehend informiert, dass bei Teilnahme 10 % über Dritte und weitere
10 % aus dem Schulbudget zu tragen sind. Für das Schuljahr 2013/ 14 haben sich die WilhelmBusch-Grundschule und die Städt. Realschule mit unten stehenden Projekten beworben. Beide
Projekte wurden bewilligt.
- Wilhelm- Busch-Grundschule: „Inspiration Fabeln“
Die Kinder erleben die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen internationalen Fabeln, deren
Moral und das anschließende künstlerische Gestalten des Gehörten/ Analysierten als
sinnstiftenden Prozess für sich, die Gruppe und Gesellschaft. Nach dem Vorlesen der
jeweiligen Fabel werden Gedanken, Empfindungen und Eindrücke besprochen und durch
verschiedene künstlerische Ausdrucksformen und Techniken kreativ umgesetzt. Die Fabel gibt
Impulse, Inspiration und ein gute Basis für weitere kreative Prozesse. Die Besprechung und
Analyse der Fabel lässt die Kinder aktiv werden und fördert die Wahrnehmung, kritisches
Denken, Hinterfragen und Urteilen. Dabei wird großen Wert auf die Kernaussage der Fabel
gelegt: die soziologische Funktion und deren Bedeutung für sich selbst und die Gemeinschaft
(Identifikation/ Ethik). Nach jeder Einheit werden die Schüler das Gehörte/ Erarbeitete mit
unterschiedlichen Materialien (Recycling) und künstlerischen Techniken umsetzen und sichtbar
machen. Sie werden in Einzel- und in Gruppenarbeit Erfahrungen mit Werkstoffen und
Werkzeuge machen und üben unterschiedliche Erfahrung der Bearbeitung. Außerdem wird eine
Reise in Kunstepochen (Höhlenmalerei, Antike, Mittelalter, Neuzeit, Moderne, Postmoderne)
und Farbenentstehung in der Malerei gemacht. Angepasst werden hier Materialienbenutzung;
auch eine Zusammenarbeit mit der Theater-AG ist geplant. Hierfür werden Kostüme aus
Recyclingmaterial entworfen und erstellt.
- Städt. Realschule: „Biegen und Brechen“
Das Experimentieren im dreidimensionalen Raum soll das Vorstellungsvermögen der
Schülerinnen und Schüler fördern und festigen; gleichzeitig wird das Wissen über Materialien,
ihre Eigenschaften und ihre Verarbeitung geweckt und praktisch vertieft. Schritt für Schritt
bauen, formen, kleben und bemalen die Teilnehmer mit verschiedenen Materialien Objekte und
Figuren; auch mit beweglichen Elementen wird gearbeitet. Zur Verfügung stehen unter anderem
Draht, Plastikteile, Fundstücke, Kordel und Papier. Es geht darum, fantasievoll Werkstoffe zu
kombinieren und kuriose und originelle Kunstwerke zu schaffen. Während des Projektes
beschäftigen wir uns mit Objekten bekannter Künstler, z. B. den Becherfiguren von Max Ernst
oder den Bewegungsspielen von Jean Tinquely und lassen uns dadurch für die eigenen
„Bauwerke“ inspirieren.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Keller
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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