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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen Schule - Einrichtung einer BUS-Klasse an der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt Bedburg - Sachstand Inklusion - Einführung in den gebundenen Ganztag - NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
11.06.2013
Erstellt
04.06.13, 18:04
Aktualisiert
04.06.13, 18:04
Mitteilungsvorlage (Mitteilungen Schule
-	Einrichtung einer BUS-Klasse an der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt Bedburg
-	Sachstand Inklusion
-	Einführung in den gebundenen Ganztag
-	NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´) Mitteilungsvorlage (Mitteilungen Schule
-	Einrichtung einer BUS-Klasse an der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt Bedburg
-	Sachstand Inklusion
-	Einführung in den gebundenen Ganztag
-	NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´) Mitteilungsvorlage (Mitteilungen Schule
-	Einrichtung einer BUS-Klasse an der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt Bedburg
-	Sachstand Inklusion
-	Einführung in den gebundenen Ganztag
-	NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´) Mitteilungsvorlage (Mitteilungen Schule
-	Einrichtung einer BUS-Klasse an der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt Bedburg
-	Sachstand Inklusion
-	Einführung in den gebundenen Ganztag
-	NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8116/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 11.06.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Mitteilungen Schule - Einrichtung einer BUS-Klasse an der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt Bedburg - Sachstand Inklusion - Einführung in den gebundenen Ganztag - NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´ Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Einrichtung einer sog. BUS-Klasse Unter Datum vom 24.05.2013 informierte Frau Ehlen die Fachverwaltung, dass die Schulaufsicht der Arnold-von-Harff-Schule, Hauptschule der Stadt Bedburg für das kommende Schuljahr erstmals eine sog. `BUS-Klasse´ bewillige. Bei den sog. `BUS-Klassen´ - Betrieb und Schule handelt es sich um ein Programm, dass das Arbeits- und das Schulministerium des Landes NRW, die Regionaldirektion NRW der BA und das Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgelegt haben; es richtet sich an benachteiligte Jugendliche im letzten Pflichtschuljahr, die für den Übergang in Ausbildung gezielte Hilfe benötigen. Durch neue Lernmethoden und betriebliche Erfahrungen werden die Jugendlichen unterstützt, in stabile Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse zu gelangen. Durch die Verzahnung von Schule und betrieblichen Praktika können sie ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. BUS-Klassen sind eine Kombination aus Schulunterricht und betrieblichem Praktikum; an drei Wochentagen findet der Unterricht in der Schule in eigenen BUS-Klassen statt, an zwei Wochentagen sind die Schülerinnen und Schüler im Betrieb und absolvieren unter fachlicher Anleitung ihr Praktikum. Insgesamt werden in der BUS-Klasse bis zu 12 SchülerInnen unterrichtet; hierfür erhält die Schule eine zusätzliche Lehrerstelle. Sachstand Inklusion Über die Thematik `Inklusion´ hat die Verwaltung in den Sitzungen des Fachausschusses bereits mehrfach berichtet; so zuletzt in der Sitzung am 04.09.2012 (WP8-142/2012). Nachdem der Rechtsanspruch auf inklusiven Unterricht um ein Jahr verschoben wurde, hat die Landesregierung nunmehr am 19.03.2013 den Entwurf für ein `Erstes Gesetz zur Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention in den Schulen - 9. Schulrechtsänderungsgesetz´ auf den Weg gebracht. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird die inklusive Bildung und Erziehung in allgemeinen Schulen im Schulgesetz als Regelfall verankert; die Schulgesetznovelle sieht vor, dass den Kindern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung grundsätzlich immer auch ein Platz in mindestens einer allgemeinen Schule angeboten werden soll. Gleichzeitig sollen Eltern auch eine Förderschule für ihr Kind wählen können. Der Anspruch auf den Besuch einer allgemeinen Schule soll ab dem Schuljahr 2014/ 15 schrittweise beginnen und zwar bei der Einschulung und in Klasse 5 der weiterführenden Schule; aktuell befindet sich der Gesetzentwurf im Anhörungsverfahren. Aufgrund der erheblichen Auswirkungen auf die Gesamtschullandschaft haben sich die Bürgermeister des Rhein-Erft-Kreises auf Empfehlung der Schuldezernenten für eine kreisweite Schulenentwicklungsplanung für den Bereich der Förderschulen ausgesprochen. Die Erarbeitung erfolgt durch einen externen Gutachter, wobei die Schuldezernenten, der Landschaftsverband Rheinland, die Schulaufsicht sowie die Schulen eingebunden werden. Die Fachverwaltung wird über das weitere Verfahren zeitnah im Fachausschuss berichten. Einführung in den Gebundenen Ganztag Der Haupt- und Finanzausschuss hat im Rahmen der Haushaltsberatungen fraktionsübergreifend ungeachtet der möglichen Einführung der Sekundarschule zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 angeregt, in der Sekundarstufe in den Gebundenen Ganztag einzusteigen. Gebundene Ganztagsschulen zeichnen sich strukturell dadurch aus, dass sie für alle SchülerInnen verbindlich sind; laut KMK-Definition vom 27.03.2003 gelten Schulen dann als gebundene Ganztagsschulen, wenn SchülerInnen verpflichtet sind, an mindestens drei Wochentagen für jeweils mindestens sieben Zeitstunden an den ganztägigen Angeboten der Schule teilzunehmen. Kernargumente für den Einstieg in den Gebundenen Ganztag sind - neben höheren Schlüsselzuweisungen - die Chancengleichheit, mehr Bildungsgerechtigkeit, eine bessere individuelle Förderung, eine leichtere Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, sowie die Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aufgrund des politischen Auftrags hat die Verwaltung die aktuell laufende Befragung der Eltern der GrundschülerInnen der Klassen 1 bis 3 im Rahmen der Interessenbekundung zur Sekundarschule um den Punkt `Gebundener Ganztag´ erweitert. In Mitteilungsvorlage WP8-116/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Abhängigkeit der Auswertung wird die Fachverwaltung zu Beginn der 2. Jahreshälfte die erforderlichen Beteiligungen der Schulmitwirkungsgremien einholen. Die Entscheidung des Schulträgers bedarf der Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde; für einen Einstieg in den Gebundenen Ganztag zum Schuljahresbeginn 2014/ 15 ist eine Antragsstellung bis Ende diesen Jahres erforderlich. Die Fachverwaltung wird über das weitere Verfahren zeitnah im Fachausschuss berichten. NRW Landesprogramm `Kultur und Schule´ Das Land NRW fördert das Landesprojekt `Kultur und Schule´ mit 80 % der Gesamtkosten; 10 % der Kosten sind vom Schulträger zu leisten und weitere 10 % können durch Dritte (Förderverein, Sponsoren) oder dem Schulträger geleistet werden. Da es sich bei dem 10 %-igen Schulträgeranteil um eine freiwillige Leistung handelt, wurden die Schulen in Anbetracht der prekären Haushaltslage dahingehend informiert, dass bei Teilnahme 10 % über Dritte und weitere 10 % aus dem Schulbudget zu tragen sind. Für das Schuljahr 2013/ 14 haben sich die WilhelmBusch-Grundschule und die Städt. Realschule mit unten stehenden Projekten beworben. Beide Projekte wurden bewilligt. - Wilhelm- Busch-Grundschule: „Inspiration Fabeln“ Die Kinder erleben die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen internationalen Fabeln, deren Moral und das anschließende künstlerische Gestalten des Gehörten/ Analysierten als sinnstiftenden Prozess für sich, die Gruppe und Gesellschaft. Nach dem Vorlesen der jeweiligen Fabel werden Gedanken, Empfindungen und Eindrücke besprochen und durch verschiedene künstlerische Ausdrucksformen und Techniken kreativ umgesetzt. Die Fabel gibt Impulse, Inspiration und ein gute Basis für weitere kreative Prozesse. Die Besprechung und Analyse der Fabel lässt die Kinder aktiv werden und fördert die Wahrnehmung, kritisches Denken, Hinterfragen und Urteilen. Dabei wird großen Wert auf die Kernaussage der Fabel gelegt: die soziologische Funktion und deren Bedeutung für sich selbst und die Gemeinschaft (Identifikation/ Ethik). Nach jeder Einheit werden die Schüler das Gehörte/ Erarbeitete mit unterschiedlichen Materialien (Recycling) und künstlerischen Techniken umsetzen und sichtbar machen. Sie werden in Einzel- und in Gruppenarbeit Erfahrungen mit Werkstoffen und Werkzeuge machen und üben unterschiedliche Erfahrung der Bearbeitung. Außerdem wird eine Reise in Kunstepochen (Höhlenmalerei, Antike, Mittelalter, Neuzeit, Moderne, Postmoderne) und Farbenentstehung in der Malerei gemacht. Angepasst werden hier Materialienbenutzung; auch eine Zusammenarbeit mit der Theater-AG ist geplant. Hierfür werden Kostüme aus Recyclingmaterial entworfen und erstellt. - Städt. Realschule: „Biegen und Brechen“ Das Experimentieren im dreidimensionalen Raum soll das Vorstellungsvermögen der Schülerinnen und Schüler fördern und festigen; gleichzeitig wird das Wissen über Materialien, ihre Eigenschaften und ihre Verarbeitung geweckt und praktisch vertieft. Schritt für Schritt bauen, formen, kleben und bemalen die Teilnehmer mit verschiedenen Materialien Objekte und Figuren; auch mit beweglichen Elementen wird gearbeitet. Zur Verfügung stehen unter anderem Draht, Plastikteile, Fundstücke, Kordel und Papier. Es geht darum, fantasievoll Werkstoffe zu kombinieren und kuriose und originelle Kunstwerke zu schaffen. Während des Projektes beschäftigen wir uns mit Objekten bekannter Künstler, z. B. den Becherfiguren von Max Ernst oder den Bewegungsspielen von Jean Tinquely und lassen uns dadurch für die eigenen „Bauwerke“ inspirieren. Mitteilungsvorlage WP8-116/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP8-116/2013 Seite 4