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Beschlussvorlage (Einbringung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und Anlagen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 93 GO NRW i.V.m. § 39 Gemeindehaushaltsverordnung - jeweils in der bisherigen Fassung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
8,7 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Einbringung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und Anlagen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 93 GO NRW i.V.m. § 39 Gemeindehaushaltsverordnung - jeweils in der bisherigen Fassung) Beschlussvorlage (Einbringung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und Anlagen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 93 GO NRW i.V.m. § 39 Gemeindehaushaltsverordnung - jeweils in der bisherigen Fassung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 104/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Einbringung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und Anlagen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 93 GO NRW i.V.m. § 39 Gemeindehaushaltsverordnung - jeweils in der bisherigen Fassung Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 10.04.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 104/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 10.04.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Einbringung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht und Anlagen für das Haushaltsjahr 2005 gemäß § 93 GO NRW i.V.m. § 39 Gemeindehaushaltsverordnung - jeweils in der bisherigen Fassung*) Beschlussentwurf: Der Stadtrat verweist die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht an den Rechnungsprüfungsausschusss. *) Die bisherigen, bis zum 31.12.2004 geltenden Fassungen von GO NRW und Gemeindehaushaltsverordnung finden im kameralen Haushalt weiterhin Anwendung. ..... TUIV 08/1998