Daten
Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP8119/2013 3. Ergänzung
Fachbereich II - Ordnung, Bildung,
Jugend und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
28.05.2013
Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss
11.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
18.06.2013
Rat der Stadt Bedburg
09.07.2013
Abstimmungsergebnis:
Betreff:
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
- Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 S. 1
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Haupt- und Finanzausschuss am
18.06.2013
auf
mehrheitliche
Empfehlung
des
Familien-,
Bildungsund
Sozialausschusses beschlossene 6. Änderung des § 1 der Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008.
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Da der Sachverhalt hinreichend bekannt ist, wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die im
Beratungsverlauf aufgeführten Verwaltungsvorlagen, hier insbesondere auf die in der Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 18.06.2013 verwiesen. Es werden daher nachfolgend lediglich
nochmals die für den Haupt- und Finanzausschuss entscheidungsrelevanten Parameter
aufgeführt:
Da für den Einzelhandel verkaufsoffene Sonn- und Feiertage einen nicht zu unterschätzenden
Werbe- und Wirtschaftsfaktor darstellen, hat die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss
folgende Vorgehens-/ Verfahrensweise vorgeschlagen:
1. Durch das Offenhalten von Geschäften am Sonntag, 07.07.2013, sind verwaltungsseitig keine
negative Auswirkungen auf den Riccardamarkt ersichtlich; damit kein zusätzlicher Parkdruck
entsteht, werden den Einzelhändlern keinerlei Sondernutzungen für die Inanspruchnahme von
öffentlichen Verkehrsflächen seitens der Ordnungsverwaltung erteilt.
2. Unter der Vorgabe, dass anlässlich der `Rheinbraun Tagebaufahrten´ am 08.09. und
13.10.2013 jeweils ein entsprechender Trödelmarkt durchgeführt wird, wird verwaltungsseitig
ein Offenhalten der Geschäfte positiv bewertet.
Rein informativ weist die Verwaltung darauf in, dass nach Durchführung der o. a. Veranstaltungen
- insbesondere zu Ziff. 1 - Evaluationsgespräche mit allen Beteiligten geführt werden, um auf
dieser Basis ab 2014 eine dauerhafte Änderung der Verordnung zu erwirken.
Vor diesem Hintergrund hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am
18.06.2013 im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1. S. 1 Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) mehrheitlich folgende Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen vom 11.03.2008 beschlossen:
bisherige Fassung
neue Fassung
1.Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg
an folgenden Sonn- und Feiertagen in der
Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein:
a. am 2. Sonntag vor Ostersonntag
b. am Pfingstmontag
c. am Sonntag nach dem jährlich stattfindenden Citylauf
d. am 3. Adventssonntag
1.Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg an
folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit
von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
a. am 2. Sonntag vor Ostersonntag
b. am Pfingstmontag
c. am Sonntag nach dem jährlich stattfindenden Citylauf
d. am 3. Adventssonntag
2.Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein:
am 2. Adventssonntag
Beschlussvorlage WP8-119/2013 3. Ergänzung
2.Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen
Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein:
a. am 07.07.2013 anlässlich des Riccardamarktes
b. am 08.09.2013 anlässlich der Rheinbraun-Tagebaufahrt mit Trödelmarkt
c. am 13.10.2013 anlässlich der Rheinbraun-Tagebaufahrt mit Trödelmarkt
d. am 2. Adventssonntag
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Sitzungsvorlage
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
nicht erkennbar
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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