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Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
28 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
03.07.13, 18:04
Aktualisiert
03.07.13, 18:04
Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
- Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013) Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
- Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013) Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
- Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8119/2013 3. Ergänzung Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 28.05.2013 Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 11.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss 18.06.2013 Rat der Stadt Bedburg 09.07.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg genehmigt die im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durch den Haupt- und Finanzausschuss am 18.06.2013 auf mehrheitliche Empfehlung des Familien-, Bildungsund Sozialausschusses beschlossene 6. Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Da der Sachverhalt hinreichend bekannt ist, wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die im Beratungsverlauf aufgeführten Verwaltungsvorlagen, hier insbesondere auf die in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.06.2013 verwiesen. Es werden daher nachfolgend lediglich nochmals die für den Haupt- und Finanzausschuss entscheidungsrelevanten Parameter aufgeführt: Da für den Einzelhandel verkaufsoffene Sonn- und Feiertage einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor darstellen, hat die Verwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Vorgehens-/ Verfahrensweise vorgeschlagen: 1. Durch das Offenhalten von Geschäften am Sonntag, 07.07.2013, sind verwaltungsseitig keine negative Auswirkungen auf den Riccardamarkt ersichtlich; damit kein zusätzlicher Parkdruck entsteht, werden den Einzelhändlern keinerlei Sondernutzungen für die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen seitens der Ordnungsverwaltung erteilt. 2. Unter der Vorgabe, dass anlässlich der `Rheinbraun Tagebaufahrten´ am 08.09. und 13.10.2013 jeweils ein entsprechender Trödelmarkt durchgeführt wird, wird verwaltungsseitig ein Offenhalten der Geschäfte positiv bewertet. Rein informativ weist die Verwaltung darauf in, dass nach Durchführung der o. a. Veranstaltungen - insbesondere zu Ziff. 1 - Evaluationsgespräche mit allen Beteiligten geführt werden, um auf dieser Basis ab 2014 eine dauerhafte Änderung der Verordnung zu erwirken. Vor diesem Hintergrund hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 18.06.2013 im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1. S. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) mehrheitlich folgende Änderung des § 1 der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 11.03.2008 beschlossen: bisherige Fassung neue Fassung 1.Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: a. am 2. Sonntag vor Ostersonntag b. am Pfingstmontag c. am Sonntag nach dem jährlich stattfindenden Citylauf d. am 3. Adventssonntag 1.Verkaufsstellen dürfen im Stadtteil Bedburg an folgenden Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: a. am 2. Sonntag vor Ostersonntag b. am Pfingstmontag c. am Sonntag nach dem jährlich stattfindenden Citylauf d. am 3. Adventssonntag 2.Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: am 2. Adventssonntag Beschlussvorlage WP8-119/2013 3. Ergänzung 2.Verkaufsstellen dürfen in den Stadtteilen Kaster und Königshoven an folgenden Sonnund Feiertagen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: a. am 07.07.2013 anlässlich des Riccardamarktes b. am 08.09.2013 anlässlich der Rheinbraun-Tagebaufahrt mit Trödelmarkt c. am 13.10.2013 anlässlich der Rheinbraun-Tagebaufahrt mit Trödelmarkt d. am 2. Adventssonntag Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-119/2013 3. Ergänzung Seite 3