Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
93/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für die Spielstube im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
13.03.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 93/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
13.03.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für die Spielstube im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2005 wird als ordnungsgemäß anerkannt.
Der CVJM Wesseling erhält für das Jahr 2006 einen Zuschuss in Höhe von 2.783,95 € zur Fortführung der Arbeit in der Spielstube.
Die Mittel in Höhe von 1.434,00 € werden der Haushaltsstelle 1.451.7180.6 –Zuschüsse für offene
Jugendeinrichtungen entnommen. Der über den Betrag hinausgehende Zuschuss in Höhe von
1.349,95 € wird der Budgetaufstockung für die Jugendhilfe entnommen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschussbetrag in Höhe von 2.783,95 € im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen.
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Christliche Verein junger Menschen (CVJM Wesseling) hat aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2005 zur Fortführung der Arbeit in der Spielstube einen Zuschuss in
Höhe von 2.500,00 € erhalten.
Der Verwendungsnachweis für die Spielstube im Gemeindezentrum Kreuzkirche für das Jahr 2005 ist
fristgerecht eingereicht worden.
Mit Schreiben vom 23.2.2006 bittet der CVJM Wesseling darum, den Zuschussbetrag für das Jahr
2006 neu festzusetzen.
2. Lösung
Für Personal- und Sachkosten zur Weiterführung der Spielstubenarbeit wurden 2005 laut Verwendungsnachweis 2.853,95 € ausgegeben. Dem gegenüber standen Gesamteinnahmen in Höhe von
3.750,00 € (Stadt 2.500,00 € und Ev. Kirchengemeinde 1.250,00 €). Hieraus ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 896,05 €. Im Jahr 2005 war der Dienstbetrieb der Spielstube zeitweise durch
Mitarbeitermangel (vgl. Begründung in der beigefügten Anlage) eingestellt. Aus diesem Grund ergibt
sich der o.g. Überschuss.
Die Arbeit der Spielstube wird 2006 kontinuierlich fortgeführt.
In Wesseling bietet neben dem CVJM nur noch der städtische Kinder- und Jugendtreff Im Blauen
Garn ein offenes Angebot für Kinder dieser Altersgruppe an. Die Fortführung der Spielstubenarbeit
wird daher seitens der Verwaltung sehr begrüßt.
Es wird vorgeschlagen, dem CVJM Wesseling für das Jahr 2006 einen Zuschuss in Höhe von
2.783,95 € zu gewähren.
Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis zum 30.04.2007 zu führen.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel in Höhe von 1.434,00 € werden der Haushaltsstelle 1.451.7180.6 – Zuschüsse zu offenen
Jugendeinrichtungen – entnommen. Der über diesen Betrag hinausgehende Zuschuss in Höhe
1.349,95 € wird der Budgetaufstockung für die Jugendhilfe entnommen.
TUIV 08/1998