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Beschlussvorlage (Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für die Spielstube im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für die Spielstube im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling) Beschlussvorlage (Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für die Spielstube im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling) Beschlussvorlage (Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für die Spielstube im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 93/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für die Spielstube im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 13.03.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 93/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 13.03.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für die Spielstube im evangelischen Gemeindezentrum an der Kreuzkirche in Wesseling Beschlussentwurf: Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2005 wird als ordnungsgemäß anerkannt. Der CVJM Wesseling erhält für das Jahr 2006 einen Zuschuss in Höhe von 2.783,95 € zur Fortführung der Arbeit in der Spielstube. Die Mittel in Höhe von 1.434,00 € werden der Haushaltsstelle 1.451.7180.6 –Zuschüsse für offene Jugendeinrichtungen entnommen. Der über den Betrag hinausgehende Zuschuss in Höhe von 1.349,95 € wird der Budgetaufstockung für die Jugendhilfe entnommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschussbetrag in Höhe von 2.783,95 € im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen. TUIV 08/1998 ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Christliche Verein junger Menschen (CVJM Wesseling) hat aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2005 zur Fortführung der Arbeit in der Spielstube einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € erhalten. Der Verwendungsnachweis für die Spielstube im Gemeindezentrum Kreuzkirche für das Jahr 2005 ist fristgerecht eingereicht worden. Mit Schreiben vom 23.2.2006 bittet der CVJM Wesseling darum, den Zuschussbetrag für das Jahr 2006 neu festzusetzen. 2. Lösung Für Personal- und Sachkosten zur Weiterführung der Spielstubenarbeit wurden 2005 laut Verwendungsnachweis 2.853,95 € ausgegeben. Dem gegenüber standen Gesamteinnahmen in Höhe von 3.750,00 € (Stadt 2.500,00 € und Ev. Kirchengemeinde 1.250,00 €). Hieraus ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 896,05 €. Im Jahr 2005 war der Dienstbetrieb der Spielstube zeitweise durch Mitarbeitermangel (vgl. Begründung in der beigefügten Anlage) eingestellt. Aus diesem Grund ergibt sich der o.g. Überschuss. Die Arbeit der Spielstube wird 2006 kontinuierlich fortgeführt. In Wesseling bietet neben dem CVJM nur noch der städtische Kinder- und Jugendtreff Im Blauen Garn ein offenes Angebot für Kinder dieser Altersgruppe an. Die Fortführung der Spielstubenarbeit wird daher seitens der Verwaltung sehr begrüßt. Es wird vorgeschlagen, dem CVJM Wesseling für das Jahr 2006 einen Zuschuss in Höhe von 2.783,95 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis zum 30.04.2007 zu führen. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel in Höhe von 1.434,00 € werden der Haushaltsstelle 1.451.7180.6 – Zuschüsse zu offenen Jugendeinrichtungen – entnommen. Der über diesen Betrag hinausgehende Zuschuss in Höhe 1.349,95 € wird der Budgetaufstockung für die Jugendhilfe entnommen. TUIV 08/1998