Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
86 kB
Datum
07.12.2017
Erstellt
20.12.17, 18:02
Aktualisiert
20.12.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 20.12.2017
Beschlussauszug
aus der 23. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 07.12.2017, 18:00 Uhr.
28.
Entwicklung der Beteiligung an der Krankenhausfinanzierung
(Krankenhausumlage)
(V-184/2017)
Herr Ruskowski dankt der Verwaltung für die Mitteilung.
In der letzten Ratssitzung wurde um weitere Informationen zur Krankenhausumlage
gebeten.
Hierzu kann folgendes mitgeteilt werden:
Gemäß § 17 Satz 3 und 4 des Krankenhausgestaltungsgesetz NRW (KHGG NRW)
werden die Gemeinden an den im Haushaltsplan des zuständigen Ministeriums
veranschlagten Haushaltsbeträgen der förderfähigen Investitionsmaßnahmen nach § 9
Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in Höhe von 40 vom Hundert beteiligt.
Für die Heranziehung ist die Einwohnerzahl maßgebend.
Die zukünftig zu zahlende Krankenhausumlage wurde aus dem zwischenzeitlich
vorliegenden Entwurf des Landeshaushaltes 2018 entnommen, auf die Gemeinde
Vettweiß umgerechnet und in der Haushaltsplanung entsprechend berücksichtigt.
Danach plant das Land für 2018 bei der Krankenhausfinanzierung mit Einnahmen in
Höhe von 232,4 Mio. € zuzüglich 100 Mio. € Aufstockung der Krankenhausfinanzierung
aus dem Jahr 2017. Diese Mehraufwendungen werden den Kommunen somit erst in
2018 entstehen (§ 17 Satz 6 KHGG NRW). Für 2019 rechnet das Land mit Einnahmen
in Höhe von 290,2 Mio. € und ab 2020 mit Einnahmen in Höhe von 306 Mio. €. Somit
ergeben sich in den Folgejahren deutliche Steigerungen im Gegensatz zum Grundbetrag
aus 2018.
Für die Gemeinde Vettweiß bedeutet dies, dass für das Jahr 2018 bei der
Krankenhausumlage (Produkt 07.411.01/SK 5391002) ein Ansatz von 171.607 € zu
planen ist. Hierin eingerechnet ist die Aufstockung aus 2017, die uns in 2018 mit etwa
55.000€ belastet. Für 2019 wird der Ansatz 149.849€ und für die Folgejahre 157.971€
betragen.
Im Vergleich zum Haushaltsplan 2016/2017 ist durch die Änderungen mit
Mehraufwendungen in 2018 in Höhe von 65.000€, 2019 43.000€ und in den Folgejahren
rund 50.000€ zu rechnen.