Daten
Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
92/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen
Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
13.03.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 92/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
13.03.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen
Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2005 wird als ordnungsgemäß anerkannt.
Der CVJM erhält für das Jahr 2006 einen Zuschuss zu den jährlichen Personalkosten für das Angebot
einer Freizeitmaßnahme und Hausaufgabenbetreuung (an vier Nachmittagen pro Woche) für Kinder
im Alter von 10 bis 14 Jahren im evangelischen Gemeindezentrum der Apostelkirche am Mühlenweg
in Wesseling.
Der Zuschuss für das Jahr 2006 beträgt 17.500,00 €. Die Mittel werden aus den Erträgen der Stiftung
zur Förderung der Jugendarbeit finanziert (Haushaltsstelle 1.450.6300 –Verwaltungs- und Betriebsausgaben).
Über diesen Zuschuss ist bis zum 30.4.2007 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden müssen. Nicht verausgabte Mittel sind zu erstatten.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Betrag im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Christliche Verein junger Menschen (CVJM Wesseling) hat aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2005 einen Zuschuss zu den jährlichen Personalkosten in Höhe von
14.000,00 € erhalten. Des weiteren standen dem CVJM noch aus dem Jahr 2004 nicht verausgabte
Mittel in Höhe von 1.974,00 € zur Verfügung.
Der Verein hat den Verwendungsnachweis für 2005 fristgerecht eingereicht. Die Einnahmen und Ausgaben waren im Verwendungsnachweis des CVJM ordnungsgemäß ausgeführt. Der Verein hat ein
Defizit in Höhe von 1.456,29 € angegeben. Dieses Defizit ist nach Angaben des Vereins, durch den
größeren Umfang der Hausaufgabenbetreuung entstanden. Dadurch war es notwendig an den meisten Öffnungstagen einen zusätzlichen Mitarbeiter zu beschäftigen. Diese Entwicklung bzw. Angebotsnachfrage wird sich nach Aussage des CVJM voraussichtlich in Zukunft fortsetzen.
Die Freizeitmaßnahmen und die Hausaufgabenbetreuung wurden im Bewilligungszeitraum von Honorarkräften durchgeführt. Die Besucherzahl steigt zunehmend. Hierbei handelt es sich in der Regel um
Schüler/innen der Grundschulen und der Unterstufe der Hauptschule und Realschule. Neben der
Hausaufgabenbetreuung wurden von den Mitarbeitern Spiel- und Bastelangebote organisiert.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, dem CVJM Wesseling für das Jahr einen erhöhten Zuschuss von insgesamt 17.500,00 € zu gewähren.
Über diesen Zuschuss ist bis zum 30.4.2007 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden müssen. Nicht verausgabte Mittel sind zu erstatten.
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel werden wie in den letzten Jahren aus den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit finanziert (Haushaltsstelle 1.450.6300 –Verwaltungs- und Betriebsausgaben). Dort steht für das
Jahr 2006 ein Betrag in Höhe von 30.600 € zur Verfügung.
TUIV 08/1998