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Beschlussvorlage (Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
12 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling) Beschlussvorlage (Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling) Beschlussvorlage (Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 92/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 13.03.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 92/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Kröger 13.03.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Zuschussantrag und Verwendungsnachweis des CVJM Wesseling für eine Maßnahme der offenen Kinder- und Jugendarbeit im evangelischen Gemeindezentrum an der Apostelkirche in Wesseling Beschlussentwurf: Der Verwendungsnachweis für das Jahr 2005 wird als ordnungsgemäß anerkannt. Der CVJM erhält für das Jahr 2006 einen Zuschuss zu den jährlichen Personalkosten für das Angebot einer Freizeitmaßnahme und Hausaufgabenbetreuung (an vier Nachmittagen pro Woche) für Kinder im Alter von 10 bis 14 Jahren im evangelischen Gemeindezentrum der Apostelkirche am Mühlenweg in Wesseling. Der Zuschuss für das Jahr 2006 beträgt 17.500,00 €. Die Mittel werden aus den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit finanziert (Haushaltsstelle 1.450.6300 –Verwaltungs- und Betriebsausgaben). Über diesen Zuschuss ist bis zum 30.4.2007 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden müssen. Nicht verausgabte Mittel sind zu erstatten. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Betrag im Rahmen der vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Christliche Verein junger Menschen (CVJM Wesseling) hat aufgrund eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses im Jahr 2005 einen Zuschuss zu den jährlichen Personalkosten in Höhe von 14.000,00 € erhalten. Des weiteren standen dem CVJM noch aus dem Jahr 2004 nicht verausgabte Mittel in Höhe von 1.974,00 € zur Verfügung. Der Verein hat den Verwendungsnachweis für 2005 fristgerecht eingereicht. Die Einnahmen und Ausgaben waren im Verwendungsnachweis des CVJM ordnungsgemäß ausgeführt. Der Verein hat ein Defizit in Höhe von 1.456,29 € angegeben. Dieses Defizit ist nach Angaben des Vereins, durch den größeren Umfang der Hausaufgabenbetreuung entstanden. Dadurch war es notwendig an den meisten Öffnungstagen einen zusätzlichen Mitarbeiter zu beschäftigen. Diese Entwicklung bzw. Angebotsnachfrage wird sich nach Aussage des CVJM voraussichtlich in Zukunft fortsetzen. Die Freizeitmaßnahmen und die Hausaufgabenbetreuung wurden im Bewilligungszeitraum von Honorarkräften durchgeführt. Die Besucherzahl steigt zunehmend. Hierbei handelt es sich in der Regel um Schüler/innen der Grundschulen und der Unterstufe der Hauptschule und Realschule. Neben der Hausaufgabenbetreuung wurden von den Mitarbeitern Spiel- und Bastelangebote organisiert. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, dem CVJM Wesseling für das Jahr einen erhöhten Zuschuss von insgesamt 17.500,00 € zu gewähren. Über diesen Zuschuss ist bis zum 30.4.2007 ein Verwendungsnachweis zu führen, in dem alle Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden müssen. Nicht verausgabte Mittel sind zu erstatten. 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Mittel werden wie in den letzten Jahren aus den Erträgen der Stiftung zur Förderung der Jugendarbeit finanziert (Haushaltsstelle 1.450.6300 –Verwaltungs- und Betriebsausgaben). Dort steht für das Jahr 2006 ein Betrag in Höhe von 30.600 € zur Verfügung. TUIV 08/1998