Daten
Kommune
Wesseling
Größe
17 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
90/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen 2006
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
13.03.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 90/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Kröger
13.03.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Zuschüsse an Träger von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen sowie Mitarbeiterschulungen 2006
Beschlussentwurf:
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und
Mitarbeiterschulungen für 2006 wie folgt fest:
1. Mitarbeiterschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling:
12,00 €
5,00 €
2. Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Betreuer werden im Verhältnis 1 : 10 bezuschusst (1 Betreuer auf 10 Teilnehmer).
3.
Tagesmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Verhältnis 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
Die Veranstaltung soll mindestens 6 Zeitstunden umfassen.
4.
3,00 €
3,00 €
Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling:
Tagessatz für einen Betreuer:
Die Betreuer werden im Schlüssel 1 : 7 bezuschusst (1 Betreuer auf 7 Teilnehmer).
5.
3,00 €.
3,00 €.
3,00 €.
3,00 €.
Sonderzuschüsse
Der Tagessatz für einen sonderzuschussberechtigten Teilnehmer aus Wesseling beträgt bei Bildungsmaßnahmen, Tagesmaßnahmen und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen einheitlich 7,00 €.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Die Träger werden schriftlich
darauf hingewiesen, dass die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages für die sonderzuschussberechtigten Teilnehmer eingesetzt werden dürfen.
TUIV 08/1998
6.
Für alle Maßnahmen gilt weiterhin:
a)
Die geförderten Teilnehmer aus Wesseling müssen bei einer Mitarbeiterschulung mindestens
15 Jahre alt sein.
Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter zwischen 6 und 26
Jahren gefördert.
Bei ein- und mehrtägigen Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer aus Wesseling im Alter
zwischen 6 und 17 Jahren gefördert.
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als 1 Tag gefördert.
Der Antrag auf Förderung muss zusammen mit dem Verwendungsnachweis spätestens 4
Wochen nach Beendigung der Maßnahme im Bereich Jugendhilfe eingereicht worden sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
b)
c)
d)
e)
f)
¾ Veranstaltungen schulischer Art, z.B. Klassenfahrten während der Schulzeit
¾ Veranstaltungen, die den Charakter von Sportwettkämpfen oder
Trainingslehrgängen haben
¾ Veranstaltungen überwiegend gewerkschaftlicher Art
¾ Veranstaltungen parteipolitischer Art
¾ Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
¾ Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Zur Deckung der Förderbeträge wird ein Betrag von 2.500,00 € aus der Budgetaufstockung bereitgestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bewilligten Betrag im Rahmen der zur vorläufigen Haushaltswirtschaft getroffenen Bestimmungen zahlbar zu machen.
....
TUIV 08/1998
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Im Jahr 2005 wurde Mittel in Höhe von 15.980,00 € an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und
Mitarbeiterschulungen entsprechend des o.g. Beschlussentwurfes ausgezahlt. Das Fördervolumen
2006 kann nur prognostiziert werden, wird sich aber auch in diesem Jahr bei unveränderten Fördersätzen voraussichtlich in etwa auf dem Niveau von 2005 bewegen.
2. Lösung
Zur Finanzierung stehen im Haushaltsentwurf für das Jahr 2006 Mittel in Höhe von 13.500,00 € zur
Verfügung. Die restliche Deckung wird der Budgetaufstockung für den Bereich Jugendhilfe (Hhst.
1.407.6000.5) entnommen.
3. Alternativen
1. Der Förderbetrag wird im Haushaltsansatz auf das erwartete Niveau angehoben.
oder
2. Die Fördersätze werden abgesenkt.
4. Finanzielle Auswirkungen
siehe oben
TUIV 08/1998