Daten
Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
84/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Jugendfahrt nach Akyaka
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
09.03.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 84/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
09.03.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Jugendfahrt nach Akyaka
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Jugendreise nach Akyaka auf Einladung des türkischen Bürgermeisters.
Zur Durchführung der Fahrt stellt der Jugendhilfeausschuss einen Betrag in Höhe von 3.000,00 € aus
dem Budget des Jugendhilfeausschusses zur Verfügung.
TUIV 08/1998
.....
.....
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2006 von der geplanten Bildungsreise nach
Akyaka Kenntnis genommen.
Im folgenden werden nun die konkreten Planungen dargestellt.
2. Lösung
Auf Einladung des Bürgermeisters von Akyaka werden 15 Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren
in der Zeit vom 26.06. bis 03.07.2006 den Ort Akyaka in der Türkei besuchen.
Die dortige Stadtverwaltung übernimmt für die Gruppe aus Wesseling die Unterkunft, die Verpflegung
sowie teilweise das Ausflugsprogramm.
Die Stadt Akayka liegt im Westen der Türkei direkt an einer großen Bucht. Für die Jugendlichen aus
Wesseling wird ein erlebnisreiches und interessantes Freizeitprogramm organisiert. Neben der Stadtführung und einem Empfang im Rathaus stehen Schiffstouren, Museumsbesuche, Tagesausflüge und
verschiedene sportliche Aktivitäten auf dem Programm.
Die Gegeneinladung türkischer Jugendlicher aus Akyaka soll im nächsten Jahr durch die Stadt Wesseling erfolgen.
3. Alternativen
Die Haushaltsstelle 1.451.7600 – eigene Ferien- und Freizeitmaßnahmen – wird um den Betrag in
Höhe von 3.000,00 € erhöht.
4. Finanzielle Auswirkungen
Es entstehen folgende Kosten:
Flug:
Ausflugsprogramm und sonstiges:
Insgesamt:
310,00 € pro Person;
90,00 € pro Person;
400,00 € pro Person.
Um dem Jugendaustausch finanziell interessant zu gestalten, wird vorgeschlagen, die Reise für
200,00 € auszuschreiben.
Die Gesamtausgaben betragen für 15 Teilnehmer 6.000,00 €. Bei 200,00 € Teilnehmerbeitrag werden
Einnahmen in Höhe von 3.000,00 € erzielt.
Der Differenzbetrag in Höhe von ca. 3.000,00 € müsste noch mit städtischen Mitteln finanziert werden.
Es wird vorgeschlagen, den Betrag aus dem Budget des Jugendhilfeausschusses bereit zu stellen.
TUIV 08/1998