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Beschlussvorlage (Jugendfahrt nach Akyaka)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
11 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Jugendfahrt nach Akyaka) Beschlussvorlage (Jugendfahrt nach Akyaka) Beschlussvorlage (Jugendfahrt nach Akyaka)

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Sitzungsvorlage Nr.: 84/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Jugendfahrt nach Akyaka Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 09.03.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 84/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 09.03.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Jugendfahrt nach Akyaka Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss begrüßt die Jugendreise nach Akyaka auf Einladung des türkischen Bürgermeisters. Zur Durchführung der Fahrt stellt der Jugendhilfeausschuss einen Betrag in Höhe von 3.000,00 € aus dem Budget des Jugendhilfeausschusses zur Verfügung. TUIV 08/1998 ..... ..... ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 08.02.2006 von der geplanten Bildungsreise nach Akyaka Kenntnis genommen. Im folgenden werden nun die konkreten Planungen dargestellt. 2. Lösung Auf Einladung des Bürgermeisters von Akyaka werden 15 Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren in der Zeit vom 26.06. bis 03.07.2006 den Ort Akyaka in der Türkei besuchen. Die dortige Stadtverwaltung übernimmt für die Gruppe aus Wesseling die Unterkunft, die Verpflegung sowie teilweise das Ausflugsprogramm. Die Stadt Akayka liegt im Westen der Türkei direkt an einer großen Bucht. Für die Jugendlichen aus Wesseling wird ein erlebnisreiches und interessantes Freizeitprogramm organisiert. Neben der Stadtführung und einem Empfang im Rathaus stehen Schiffstouren, Museumsbesuche, Tagesausflüge und verschiedene sportliche Aktivitäten auf dem Programm. Die Gegeneinladung türkischer Jugendlicher aus Akyaka soll im nächsten Jahr durch die Stadt Wesseling erfolgen. 3. Alternativen Die Haushaltsstelle 1.451.7600 – eigene Ferien- und Freizeitmaßnahmen – wird um den Betrag in Höhe von 3.000,00 € erhöht. 4. Finanzielle Auswirkungen Es entstehen folgende Kosten: Flug: Ausflugsprogramm und sonstiges: Insgesamt: 310,00 € pro Person; 90,00 € pro Person; 400,00 € pro Person. Um dem Jugendaustausch finanziell interessant zu gestalten, wird vorgeschlagen, die Reise für 200,00 € auszuschreiben. Die Gesamtausgaben betragen für 15 Teilnehmer 6.000,00 €. Bei 200,00 € Teilnehmerbeitrag werden Einnahmen in Höhe von 3.000,00 € erzielt. Der Differenzbetrag in Höhe von ca. 3.000,00 € müsste noch mit städtischen Mitteln finanziert werden. Es wird vorgeschlagen, den Betrag aus dem Budget des Jugendhilfeausschusses bereit zu stellen. TUIV 08/1998