Daten
Kommune
Wesseling
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24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 167/2005
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Meerwein
15.06.2005
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie
Beschlussentwurf:
nach Beratungsergebnis
.....
.....
TUIV 08/1998
Für den Fall, dass der Rat in seiner Sitzung am 5. Juli 2005 dem Antrag der CDU-Fraktion auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie (Vorlage Nr. 167/05) zustimmt, schlägt die Verwaltung vor, folgenden Text einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beschließen:
„Ordnungsbehördliche Verordnung über den Beginn der Sperrzeit für die Außengastronomie
anlässlich des Weltjugendtages 2005 in der Stadt Wesseling vom 5. Juli 2005
Aufgrund des § 9 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen
Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LImschG) vom 18. März 1975 (GV NW S.
232 / SGV NW 7129) – in der zur Zeit gültigen Fassung – wird von der Stadt Wesseling als örtliche
Ordnungsbehörde nach Beschluss des Rates der Stadt Wesseling vom 5. Juli 2005 für das Gebiet der
Stadt Wesseling folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
§1
Anlässlich des Weltjugendtages 2005 beginnt in der Zeit vom 14. bis 21. August 2005 die Sperrzeit für
die Außengastronomie um 24.00 Uhr.
§2
Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt der Stadt
Wesseling in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit am 22. August 2005.“
TUIV 08/1998