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Antragsvorlage (Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
8,1 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Antragsvorlage (Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie) Antragsvorlage (Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie)

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Inhalt der Datei

STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 167/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Meerwein 15.06.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Antrag der CDU-Fraktion: Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie Beschlussentwurf: nach Beratungsergebnis ..... ..... TUIV 08/1998 Für den Fall, dass der Rat in seiner Sitzung am 5. Juli 2005 dem Antrag der CDU-Fraktion auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie (Vorlage Nr. 167/05) zustimmt, schlägt die Verwaltung vor, folgenden Text einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zu beschließen: „Ordnungsbehördliche Verordnung über den Beginn der Sperrzeit für die Außengastronomie anlässlich des Weltjugendtages 2005 in der Stadt Wesseling vom 5. Juli 2005 Aufgrund des § 9 des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LImschG) vom 18. März 1975 (GV NW S. 232 / SGV NW 7129) – in der zur Zeit gültigen Fassung – wird von der Stadt Wesseling als örtliche Ordnungsbehörde nach Beschluss des Rates der Stadt Wesseling vom 5. Juli 2005 für das Gebiet der Stadt Wesseling folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Anlässlich des Weltjugendtages 2005 beginnt in der Zeit vom 14. bis 21. August 2005 die Sperrzeit für die Außengastronomie um 24.00 Uhr. §2 Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt der Stadt Wesseling in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit am 22. August 2005.“ TUIV 08/1998