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Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung) hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung)
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8197/2011 4. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 22.11.2011 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Stadtentwicklungsausschuss 20.11.2012 Stadtentwicklungsausschuss 16.04.2013 Rat der Stadt Bedburg 28.05.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Innenbereichssatzung Millendorf, 1. Änderung (Ergänzungssatzung) hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 34 Abs. 6 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste –. b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg, für die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, die Satzung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf vor. Die Abgrenzungssatzung ist seit dem Jahr 1985 rechtskräftig. Hintergrund des Antrags ist die Errichtung einen Wohnhauses im Bereich der Millendorfer Straße 138 (siehe Anlage 1). Die Fläche ist derzeit dem baulichen Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Errichtung eines Wohnhauses ist demnach derzeit an dem vorgesehenen Standort bauplanungsrechtlich unzulässig. Sie kann nur erfolgen, wenn die Fläche in den Innenbereich miteinbezogen wird. Dazu ist die Abgrenzungssatzung entsprechend § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu ändern. Dies ist möglich, sofern die Flächen, die dem Innenbereich zugeschlagen werden sollen, entsprechend von der baulichen Nutzung der Umgebung geprägt sind. Da die Fläche etwa in gleicher Entfernung zur vorgelagerten Millendorfer Straße liegt wie die Nachbarbebauung, kann durch die neue Wohnbebauung eine Arrondierung des bestehenden Siedlungsrandes von Millendorf erfolgen und sich so in die größeren baulichen Strukturen der Umgebung, die deutlich von ehemaligen und noch in Betrieb stehenden landwirtschaftlichen Hofstellen sowie weiterer Wohnbebauung geprägt sind, einfügen. Die Fläche stellt sich derzeit als eine zur angrenzenden Wohnbebauung zugeordnete Gartenwiese dar. Da die Fläche zudem im Landschaftsschutzgebiet „Pützer Bachtal“ liegt, das rechtskräftig im Landschaftsplan Nr. 2 festgesetzt ist, ist eine Änderung der Abgrenzungssatzung nur möglich, wenn die Fläche entsprechend aus dem Landschaftsplan entlassen wird und ein naturschutzrechtlicher Ausgleich erfolgt. Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises hat dies zunächst in Aussicht gestellt, die endgültige Entscheidung hierüber bleibt den politischen Gremien des Rhein-Erft-Kreises vorbehalten, was begleitend zum Beteiligungsverfahren der Abgrenzungssatzung erfolgen soll. In seiner Sitzung am 22.11.2011 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf gefasst. Ergänzung zur Sitzung am 20.11.2012: In seiner Sitzung am 25.09.2012 hat der Stadtentwicklungsausschuss einstimmig den Offenlagebeschluss zur o. g. Planung gefasst. Nach Durchführung der Offenlage soll zum Abschluss des Verfahrens der Satzungsbeschluss gefasst werden. Bisher sind im Rahmen der Offenlage die in der Abwägungsliste – Anlage A – aufgeführten Stellungnahmen eingegangen. Sollten noch Stellungnahmen eingehen, werden diese rechtzeitig zur Sitzung nachgereicht. Ergänzung zur Sitzung am 16.04.2013: Der Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung am 20.11.2012 abgesetzt, da die entsprechenden Gremien des Rhein-Erft-Kreises aufgrund der Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet noch nicht zugestimmt haben. In seiner Sitzung im März 2013 hat der Landschaftsbeirat des Rhein-Erft-Kreises der Planung zugestimmt. Nunmehr soll die Zustimmung der weiteren Gremien im Umweltausschuss am 17.04.2013 und im Kreistag am 08.05.2013 erfolgen. Seitens der Verwaltung wird nach der Zustimmung im Landschaftsbeirat hier ebenfalls mit einer Zustimmung gerechnet. Um das Verfahren kurzfristig abschließen zu können, soll die Vorberatung in der laufenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses stattfinden. So kann das Verfahren nach Zustimmung im Kreistag durch den Rat in seiner Sitzung am 28.05.2013 abgeschlossen werden. Ergänzung zur Sitzung am 28.05.2013: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 den formalen Widerspruch gegen die Planänderung zurückgenommen. Somit kann der Satzungsbeschluss vom Rat der Stadt Bedburg zur 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf gefasst und das Verfahren damit abgeschlossen werden. Beschlussvorlage WP8-197/2011 4. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.05.2013 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-197/2011 4. Ergänzung Seite 3