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Beschlussvorlage (Anlage A) - Abwägungsliste - 1. Änd. Abgrenzungssatzung Millendorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
54 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Infracor GmbH, Marl, An dem im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt. 1. 23.10.2012 verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 2. Amprion GmbH, Dortmund 16.10.2012 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen Entfällt. keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. Wehrbereichsverwaltung West , Düsseldorf 29.10.12 Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange – meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die 1. Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf bestehen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4. RWE-Westfalen-Weser-Ems In dem von uns beigefügten Lageplan im Maßstab Der Änderungsbereich liegt wie dargestellt außer- ... den Hinweis zur Netzservice GmbH 1 : 2000 vom 22.10.12 haben wir die o.g. Hoch- halb des Schutzstreifens und ist daher für die vorlie- Kenntnis zu nehmen. 16.10.2012 spannungsfreileitung mit Leitungsmittellinie, gende Planung nicht relevant. Maststandorten und Schutzstreifengrenzen eingetragen. Der Planbereich der obigen Maßnahme liegt bereits außerhalb des 2 x 17,00 m = 34,00 m breiten Schutzstreifens der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung. Wir weisen darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Hochspannungsfreileitung und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes. 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. Abschließend bitten wir Sie, Ihre Anfragen künftig an unsere aktuelle Anschrift, RWE Westfalen Weser Ems Netzservice GmbH, Spezialservice Strom (WSW-H-LH), Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund, zu richten. Diese Stellungnahme ergeht im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes sowie für die RheinRuhr Verteilnetz GmbH als Besitzerin und Betreiberin des Netzes. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. 5. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Es wird ein entsprechender Hinweis in die Sat- ... den Hinweis zur Bezirksregierung Düssel- Die Auswertung des o.g. Bereiches war möglich. Kenntnis zu nehmen. Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor (in der zungsbegründung aufgenommen. dorf, Düsseldorf beigefügten Karte nicht dargestellt). Ich empfehle 30.10.12 eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sorfern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigerweise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für eijnen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnunbg_gefahrenabwehr/kampf mittelbeseitigung/service/indes.html Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... 6. Straßen NRW, Euskrichen 30.10.2012 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltlung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der A61 oder L 279 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bedburg. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 7. RWE Rhein-Ruhr, Netz- In Ihrem Schreiben vom 16.10.12 bitten Sie ns um Entfällt. Stellungnahme zu o.g. Planung. Nach Prüfung der service GmbH, Bergheim uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, 16.10.2012 dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben, möchten aber bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, da evtl. Netzanpassungen erforderlich werden. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z. Zt. nicht berührt. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Bei Leistungserhöhungen ist u. U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich eine Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung eine erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, biten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können,. Wir bitten Sie, bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. 8. Thyssengas GmbH, Dort- Mit Ihrer Nachricht vom 16.10.12 teilen Sie uns die Entfällt. o.g. Maßnahme mit: mund Durch die o.g. Änderungsmaßnahmen werden 16.10.2012 keine von Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z. Z. nicht vorgesehen. Das Plangebiet der Abgrenzungssatzung „Millen- Entfällt. 9. Straßen NRW, Krefeld dorf“ liegt östlich des Abschnitts 22 der von hiesi9.11.12 ger Autobahnniederlassung zu unterhaltenden Autobahn 61. Baulastträger der Autobahn ist die Bundesrepublik Deutschland. Gegen die 1. Änderung der Satzung werden diesseits keine grundsätzlichen Bedenken erhoben, wenn nachfolgende Stellungnahme beachtet wird. Der Nahbereich entlang der Autobahn unterliegt den Bestimmungen des § 9 Fernstraßengesetz (FStrG), wonach die in den beiliegenden „Allgemeinen Forderungen“ dokumentierten Belange der Straßenbauverwaltung zu beachten sind. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Die Darstellung der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone sollte im Bauleitplan vorgenommen werden,. Festsetzungen von Schutzmaßnahmen jedweder Art gegenüber der Bebauung entlang der Autobahn (z. B. Vorkehrungen bezgl. Lärmschutz, ggf. erforderlich werdende Maßnahmen bezüglich der Schadstoffausbreitung entlang der Autobahn usw.) zu Lasten der Straßenbauveraltung sind unzulässig und werden nicht gewährt. 10. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle RheinErft-Kreis, Köln 8.11.12 11. RWE Power AG, Köln, 15.11.2012 Aus Sicht der Landwirtschaft bestehen gegen die o.a. Bauleitplanung keine grundsätzlichen Bedenken. Die Ermöglichung einer Bebauung in der beantragten Erweiterung trägt zu einem gewissen Teil zum Schutz des Außenbereichs und somit zum Erhalt landwirtschaftlicher Flächen bei. Wir geben aber zu bedenken, dass für die neuen Wohneinheiten auch ausreichend Stellplätze vorgesehen werden müssen, da die Erkelenzer Str. schon jetzt sehr beengt ist und nicht noch mehr parkende Autos verkraften kann. Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes NRW, Blatt L5104 im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher bei der Aufstel- Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Der entsprechende Stellplatznachweis ist im Rah- ... den Hinweis zur men der einzelnen Baugenehmigungen zu erbrin- Kenntnis zu nehmen. gen. Eine entsprechende Kennzeichnung wird in die Satzung nicht übernommen, da für Innenbereichssatzungen keine Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 5 BauGB vorgesehen sind (siehe § 34 Abs. 5 Satz 2 BauGB). ...der Anregung nur insoweit zu folgen, dass ein entsprechender Hinweis in die Satzungsbegründung aufgenommen wird. Ein entsprechender Hinweis wird jedoch in die Satzungsbegründung aufgenommen. 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. lung von Bauleitplanungen wegen der Baugrundverhältnisse gem. § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau“ und der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes NRW zu beachten. 12. Das von Ihnen kenntlich gemachte Plangebiet liegt entfällt. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 9.11.2012 über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Kaster“. Eigentümerin des Bergwerksfeldes „Kaster“ ist die RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, hier vertreten durch die RWE Power AG, Abt. Liegenschaften und Umsiedlung in 50416 Köln. Nach den hier vorliegenden Unterlagen hat innerhalb der Planmaßnahme kein Abbau von Rohstoffen statt gefunden. Der Bereich des Planungsgebietes ist nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzpläne mit Stand: 01.10.2008) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkungen als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen eine Anfrage an die RWE Power AG und den Erftverband zu stellen. Über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten ist hier nichts bekannt. Diesbezüglich empfehle ich Ihnen, ebenfalls die o.g. Eigentümerin der bestehenden Bergbauberechtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. 13. IHK Köln, Zweigstelle Rhein-Erft, Bergheim Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der IHK zu entfällt. Köln hinsichtlich der 1. Änderung der o.g. Abgrenzungssatzung keine Bedenken bestehen. 14. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 19.11.2012 Seitens des Rhein-Erft-Kreises werden folgende Anregungen oder Bedenken zur 1. Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf vorgebracht: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Naturschutz und Landschaftspflege Der Erweiterungsbereich der 1. Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf liegt gem. rechtskräftigem Landschaftsplan (LP) 2 „Jülicher Börde mit Titzer Höhe“ im Landschaftsschutzgebiet (LSG) 2.2-1 `Pützer Bachtal. Das Gebiet wird gem. den textlichen Festsetzungen des LP 2 geschützt „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Natur- Nach bisheriger Abstimmung ist zu erwarten, dass ... den Hinweis zur der formale Widerspruch gegen die Planung bis zur Kenntnis zu nehmen. Fassung des Satzungsbeschlusses zurückgenommen sein wird. Die Zustimmung des Landschaftsbeirates zu der Planung ist bereits im März 2013 erfolgt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.05.2013 die Rücknahme des Widerspruchs beschlossen (siehe Punkt 14a der Abwägungsliste). 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. haushalts, insbesondere wegen der Bedeutung für den Biotopverbund zum Erfttal und den Bördenbereichen, wegen der vorhandenen Reststrukturen naturnaher Erhaltung der Böden aufgrund ihrer Regelungsfunktion und zur Wiederherstellung einer naturnahen Talaue. Im LSG ist es insbesondere verboten, „Bäume, Sträucher, Hecken, Feldgehölze, Obstbäume, Obstwiesen, Ufergehölze oder Teile von diesen zu beseitigen (...)“.Weiterhin ist es verboten, bauliche Anlagen (...) zu errichten, zu ändern“ sowie „Straßen, Wege, sonstige Verkehrsanlagen oder Plätze anzulegen“ (...). Ich bin daher gehalten, Widerspruch gegen die o. g. Planung einzulegen. Aufgrund der bisher erfolgten Abstimmung mit der Stadt Bedburg beabsichtige ich, dem Kreistag vorzuschlagen, den Widerspruch gegen die o.g. Planung der Stadt Bedburg zurückzunehmen. Im Zuge der Aufstellung der 1. Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf wurde von Landschaftsarchitekt Scheller der Planungsgruppe Scheller eine Eingriffsbilanzierung und eine Artenschutzrechliche Vorprüfung erstellt. Zur Eingriffsbilanzierung ist Folgendes festzuhalten: Auf Seite 5 unter Punkt 4.3 Ausgleichsmaßnahmen Da diese Maßnahmen bereits mit dem Antragsteller werden Anreichungsmaßnahmen vorgeschlagen. abgestimmt sind, bestehen gegen die Aufnahme Die ersten drei fordere ich als Festsetzungen in die dieser Festsetzungen keine Bedenken. vorgenannte Planung aufzunehmen. E1 Pflanzung einer frei wachsenden, zweireihigen Gehölzhecke zur Ortseingrünung“ wird als Empfehlung festgehalten. Ich fordere, diese Empfehlung – im Wortlaut zusammengefasst mit der ersten o.g. Anreicherungsmaßnahme - als Festsetzung in die vorgenannte Planung aufzunehmen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... ...der Anregung zu folgen. 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Auch die als Empfehlung E2 formulierte Maßnahme „Entwicklung, Pflege und Erhalt von Obstbäumen auf dem Grundstück“ ist als Festsetzung in o.g. Planung mit aufzunehmen. Eine Gehölz- und Obstbaumliste der Unteren Landschaftsbehörde ist der 1. Änderung der Abgrenzungssatzung Millendorf beizufügen (dieser Stellungnahme als Anlage angehängt). Nicht unerwähnt bleiben sollen die bereits im Vorfeld der o.g. Planung durchgeführten Gehölz- und Obstbaumpflanzungen auf den südöstlich angrenzenden Wiesenflächen, die zu einer Aufwertung des Landschaftsschutzgebietes geführt haben und den zu erwartenden Eingriff abfedern helfen. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Grundsätzlich hat die Untere Wasserbehörde keine entfällt. Bedenken. ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Das anfallende Niederschlagswasser soll nicht mehr, wie im § 51 a Landeswassergesetz NRW vorgesehen, vor Ort versickert werden. Sie planen von einer Ausnahmeregelung im § 51 a Landeswassergesetz NRW Gebrauch zu machen und das anfallende Niederschlagswasser über den vorhandenen Mischwasserkanal abzuleiten. Sie begründen diesen Schritt mit den örtlichen Gegebenheiten und den wirtschaftlichen Aspekten. Ich weise darauf hin, dass bei diesem Vorgehen der Grundwasserschutz im Sinne einer Grundwasseranreicherung keine Berücksichtigung findet. Der ca. 100 m entfernte Pützbach zählt zu den 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. hochwasserbedingt schadensträchtigen Gewässern gem. § 112 Abs. 2 Landeswassergesetz. Es liegt im Moment noch keine Hochwassergefahrenkarte für den Pützbach vor. Die Erstellung dieser Karten ist jedoch bei der Bezirksregierung Köln in Arbeit. Mit fortschreitender Planung ist hier der aktuelle Stand der Hochwasserlinie zu erfragen. Es ist zu prüfen, ob eine Einleitung in den Pützbach hydraulisch möglich ist. Hierzu ist der Erftverband zu beteiligen. Altlasten sind im Plangebiet nicht bekannt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Planung keine Bedenken. Der Rat der Stadt Bedburg beschließt,... Immissionsschutz Zur 1. Änderung der Abgrenzungssatzung Millen- entfällt. dorf werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. 14a. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 16.05.2013 ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. im Zusammenhang mit der geplanten Rücknahme des Widerspruchs gegen die Erweiterung der Innenbereichssatzung Millendorf wurde der Landschaftsbeirat beteiligt. Er hat keine Bedenken gegen die Rücknahme des Widerspruchs. Zu der Satzungserweiterung wurde eine Eingriffsbilanzierung vorgenommen. Als Ausgleichsmaßnahmen sind vorgesehen die Pflanzung einer frei wachsenden zweireihigen Gehölzhecke zur Ortsrandeingrünung und die Entwicklung, Pflege und Erhalt von Obstbäumen auf dem Grundstück. Diese Maßnahmen sind in der Satzung gemäß § 9 Die Maßnahmen wurden in der Innenbereichssat- ... der Anregung zu folgen. zung entsprechend festgesetzt (siehe Punkt 14). Abs. 1 Nr. 25 BauGB festzusetzen. 10 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB – 1. Änd. der Abgrenzungssatzung Millendorf Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt,... Nachdem auch im Ausschuss für Umwelt, Kreis...die Mitteilung zur entwicklungsplanung und Energie am 17.04.2013 Kenntnis zu nehmen. keine wesentlichen Bedenken vorgebracht wurden, hat der Kreistag am 08.05.2013 die Rücknahme des Widerspruchs beschlossen. 15 LVR-Amt für Denkmalpfle- Gegen die beabsichtigte Änderung bestehen keine Der Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG wird im ... den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. grundsätzlichen fachlichen Bedenken, ich möchte Genehmigungsverfahren berücksichtigt. ge im Rheinland, jedoch darauf hinweisen, dass es sich bei der 11.12.2012 nordöstlich an den Erweiterungsbereich anschließenden Hofanlage um ein Baudenkmal gemäß § 3 DSchG handelt. Veränderungen in der Umgebung der Hofanlage Erkelenzer Straße 138 unterliegen dem Erlaubnisvorbehalt des § 9 DSchG, hierzu zählen auch Neubauten und bauliche Veränderungen, die in die dem Baudenkmal zuzuordnenden Freiflächen eingreifen. 11