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Beschlussvorlage (Abgrenzungssatzung Millendorf, 1. Änd. Eingriffsbilanzierung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01

Inhalt der Datei

EINGRIFFSBILANZIERUNG 1. Änderung der Innenbereichsatzung Millendorf, Stadt Bedburg Abbildung 1: Lage im Raum Stand 06.09.2012 PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg INHALTSVERZEICHNIS TEIL A DER BEGRÜNDUNG 1. Planungsanlass 2. Räumlicher Geltungsbereich / Plangebiet / Erschließung 3. Eingriffsbilanzierung 3.1 Planungsanlass, Aufgabenstellung und Methode 3.2. Biotopbewertung 4. Planungskonsequenzen 4.1. Planungsgrundsätze 4.2. Verminderungs- und Schutzmaßnahmen 4.3. Ausgleichsmaßnahmen 4.5. Pflege 4.4 Zeitlicher Rahmen 5. Zusammenfassung ANHANG Artenschutzrechtliche Vorprüfung Biotoptypenwertliste PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg TEIL A DER BEGRÜNDUNG 1. Planungsanlass Die Stadt Bedburg beabsichtigt die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, um einzelne Außenbereichsflächen dem Innenbereich zuzuordnen und damit einer Bebauung zuzuführen. Zur Abrundung des Ortsrandes werden über die eigentlichen Bauanfragen die Änderungsflächen entsprechend den Plandarstellungen angepasst. Mit den städtebaulichen Satzungen nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 bis 3 BauGB (Innenbereichssatzungen) besitzen die Gemeinden ergänzend zu der Bebauungsplanung die Möglichkeit, anhand der unterschiedlichen Satzungstypen den unbeplanten Innenbereich verbindlich vom Außenbereich abzugrenzen und dadurch die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben steuernd zu gestalten. Zur Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange ist die Veränderung des Landschaftsraumes durch die beabsichtigte Bebauung im Rahmen einer Eingriffsbilanzierung zu dokumentieren. Die räumliche Lage des Änderungsbereiches ist in der sich auf dem Deckblatt befindlichen Übersichtskarte gekennzeichnet. 2. Räumlicher Geltungsbereich / Plangebiet / Erschließung Millendorf liegt nördlich von Bedburg im Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen. Direkt am westlichen Dorfrand verläuft die Bundesautobahn 61 mit dem unmittelbaren Autobahnanschluss Bedburg. Abbildung 2: Luftbildausschnitt PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 1 Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg Der Geltungsbereich der Innenbereichsatzung umfasst eine Gesamtgröße von ca. 0,18 ha. Das Plangebiet wird derzeitig als intensiv und teilweise extensives Gartenland genutzt und wird wie folgt begrenzt: • • • • Im Norden durch Wohnbebauung und die Erkelenzer im Osten durch Wohnbebauung und obstbaum- und die vorhandene Hoflage, im Süden durch Wiesen und extensiv genutztes Gartenland im Westen ebenso durch Wohnbebauung mit Stichstraße. Straße, baumbestandenes Gartenland sowie obstbaum- und baumbestandenes intensivem Gartenland und eine Die übergeordnete verkehrliche Erschließung erfolgt unmittelbar über die Erkelenzer Straße. Die sonstige Erschließung (Wasserver- und -entsorgung, Strom, Telefon) ist als gewährleistet anzusehen bzw. es sind keine grundsätzlichen Hindernisse für die Erschließung erkennbar. 3. Eingriffsbilanzierung 3.1 Planungsanlass, Aufgabenstellung und Methode Planungsanlass Diese Maßnahme der städtebaulichen Neuentwicklung stellt nach § 4 Abs. 2 Ziff. 4 i. V. m. Ziff. 7 Landschaftsgesetz NRW und dem § 18 Bundesnaturschutzgesetz einen Eingriff in den Landschaftsraum dar. Nach § 34 Abs. 5 Satz 4 BauGB i.V.m. § 1a Abs. 3 BauGB ist die nachfolgende Eingriffsregelung anzuwenden. Aufgabenstellung Aufgabe der Eingriffsregelung ist die detaillierte Darstellung und Bewertung • der ökologischen und landschaftlichen Gegebenheiten • von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs • von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zur Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen (vgl. § 6 Abs. 2 LG NRW). Grundlage für ein landschaftspflegerisches Planungskonzept ist die Analyse des vorliegenden Raumes dargestellt im Umweltbericht hinsichtlich: • naturräumlicher Standortvoraussetzungen - Naturräumliche Gliederung - Relief / Geomorphologie - Boden - Hydrologie - Potenzielle natürliche Vegetation • vorhandener Nutzungsstrukturen - Siedlungsbereiche - Landwirtschaft / Forstwirtschaft - Landschafts- und Naturschutz • geplanter Nutzungsstrukturen Ziel ist die Erarbeitung konkreter landschaftspflegerischer Planungsmaßnahmen sowie die Festlegung der sich aus der Eingriffsbewertung ergebenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Arbeitsmethode Die Eingriffsbewertung und Kompensationsberechnung erfolgt anhand der „Numerischen Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LÖBF NRW, Stand 10.11.2006), welche in einer Arbeitsgruppe aufgrund der Änderungen der Eingriffsregelung des Landschaftsgesetzes NRW von Juli 2000 bzw. Mai 2005 modifiziert wurde. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 2 Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg Grundlage des Verfahrens ist die Gegenüberstellung des ökologischen Istzustandes des Plangebietes mit dem ökologischen Zustand nach Verwirklichung der Planung. Die Zuordnung einzelner Strukturen zu Biotoptypen erfolgt entsprechend einer Biotoptypentabelle (vgl. Tabelle im Anhang), in der Wertstufen zwischen 0 (geringste Wertigkeit, z. B. versiegelte Flächen) und 10 (höchste Wertigkeit, z. B. Moore) vergeben werden. Zur Bewertung des Ausgangszustandes des Untersuchungsraumes ist der Grundwert A der Biotoptypenwertliste zugrunde zu legen. Vom Regelfall stark abweichende Ausprägungen eines Biotops können durch vorgegebene Korrekturfaktoren berücksichtigt werden. Unter Einbeziehung der Flächengröße als Multiplikationsfaktor ergibt sich der Biotopwert des jeweiligen Biotoptyps. Dem Ausgangszustand wird der zu erwartende Planungszustand mit dem Grundwert P der Biotopwertliste gegenübergestellt. Die Unterscheidung in Grundwert A und P berücksichtigt die Zeitdauer, die zur ökologischen Funktionserfüllung eines Biotops bei einer Neuerstellung notwendig ist. Der sich aus der Differenz von geplantem und vorhandenem Biotopwert ergebene Kompensationswert gibt die Größenordnung eventuell notwendiger, zusätzlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an. Die Methode berücksichtigt rechnerisch nur Eingriffe in die Biotopstrukturen. Eingriffe in den Boden- und Wasserhaushalt, die Tierwelt oder das Landschaftsbild werden nicht bilanziert, im vorliegenden Bericht jedoch verbal aufgezeigt. 3.2. Biotopbewertung Bewertung Bestand Im Folgenden werden die einzelnen Vegetations- und Landschaftsstrukturen des unmittelbaren Plangebietes aufgeführt und bewertet: A. Ausgangszustand 1 Code 2 3 Biotoptyp Fläche (in m²) 1.760 3.8 Obstwiese 4.4 Zier- und Nutzgarten 4 5 Grundwert A 0 6 1.760 3 6 GesamtGesamtwert korrektur(Sp 4 x Sp 5) faktor 1 5 1 7 Flächenwert (Sp 3 x Sp 6) 0 3 5.280 1.760 Summe 5.280 Bewertung der Planung Zur Gegenüberstellung des Planungszustandes mit dem Ausgangszustand werden den geplanten Biotoptypen ebenfalls Biotoptypencodes zugeordnet und diese bewertet. Aufgeführt werden hier nur gegenüber dem Bestand neu hinzugekommene oder in ihrer Wertigkeit von der Bestandsbewertung abweichende Biotoptypen. B. Planungszustand 1 2 3 4 Code Biotoptyp Fläche in qm Grundwert A 1.1 versiegelte Fläche, Bebauuung (M) 4.3 Wohngebietsgrün Summe 5 Gesamtkorrekturfaktor 6 7 Gesamtwert (Sp 4 x Sp 5) Flächenwert (Sp 3 x Sp 6) 1.056 0 1 0 0 704 2 1 2 1.408 1.760 1.408 Berechnung der Kompensationsfläche Grundlage der Kompensationsermittlung bildet die Bilanzierung des Bestands sowie der Planung hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit. C. Differenzwert B - A: PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 3 -3.872 Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg Für den Bestand und Planung wurde mit Hilfe einer 10-stufigen Skala der jeweilige ökologische Wert ermittelt. Die Multiplikation des Biotopwertes mit der jeweiligen Fläche ergibt den Einzelflächenwert des Biotops; die Addition der Einzelwerte den Gesamtflächenwert des Untersuchungsraumes. Die Berechnung des Kompensationswertes erfolgt in den Tabellen A (Ausgangszustand des Untersuchungsraumes) und B (Planungszustand des Untersuchungsraumes). Im Anhang des Berichtes befindet sich die vollständige Biotopwertliste. Gesamtflächenwert A: 5.280 Punkte Gesamtflächenwert B: 1.408 Punkte Defizit B-A 3.872 Punkte Durch bereits im Vorgriff auf diese Maßnahmen durchgeführten Gehölzund Obstbaumpflanzungen auf den südöstlich angrenzenden Wiesenflächen ist das Biotopwertdefizit ausgeglichen. Durch weitere Empfehlungen E 1 und 2 für die Wohngebietsgrünflächen wird dieser Eingriff und das beschriebene Wertdefizit zusätzlich kompensiert. 4. Planungskonsequenzen 4.1. Planungsgrundsätze Um eine optimale landschaftsökologische und -ästhetische Ausgestaltung der Kompensationsfläche zu erreichen, sind bei der Gestaltung und Entwicklung einige Grundsätze zu beachten: Landschaftsökologie Die landschaftsökologische Planung geht von folgenden Gesichtspunkten aus: ⇒ Schutz bestehender, ökologisch wertvoller Strukturen ⇒ Aufwertung ökologisch minderwertiger Strukturen durch geeignete Maßnahmen ⇒ Schaffung ökologisch hochwertiger Struktursysteme als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Landschaftsästhetik An die ästhetischen Aspekte der Planung werden folgende Forderungen gestellt: ⇒ Einfügung des Baukörpers in das Ortsbild durch entsprechende Eingrünungsmaßnahmen Gestaltungsgrundsätze Vegetation Auch bei der Vegetation sind verschiedene Grundsätze zu beachten, um eine ökologisch hochwertige Pflanzung zu erhalten: ⇒ Wahl der Arten entsprechend der pot. nat. Vegetation ⇒ Standortgerechte Pflege 4.2. Verminderungs- und Schutzmaßnahmen Pflanzen • Vermeidung von Bodenverdichtungen im Wurzelbereich vorhandener, angrenzender, erhaltenswerter Bäume. Entstandene Verdichtungen sind tiefgründig zu lockern, im Wurzelbereich in Handarbeit! • Freigelegte Wurzeln sind durch Abdecken vor dem Austrocknen zu schützen, verletzte Wurzeln sind nachzuschneiden und mit einem Wundmittel zu behandeln. • Pflanzgebote und Pflegehinweise für die Grünflächen nach § 9 Abs. 1, 25 a + b werden festgesetzt. • Erhalt der vorhandenen Hainbuche sowie Erhalt einzelner junger Obst- und Walnussbäume im Rahmen der Gartengestaltung des Wohngebietsgrün PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 4 Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg Boden • Schutz von Oberboden durch separate Abtragung und Lagerung außerhalb des Baustellenbereichs gemäß DIN 18 915, Wiederverwendung für vegetationstechnische Zwecke • Beschränkung der Flächenversiegelung auf das Mindestmaß • Schutz der bodenständigen Vegetationsbestände vor baubedingten Einwirkungen • Unvermeidbare, kleinflächige Eingriffe werden durch Extensivierungsmaßnahmen ausgeglichen Wasser • Vermeidung von Kontamination mit Schadstoffen zum Schutz des Grundwassers • Gewährleistung der Versickerungsfähigkeit der Freiflächen durch weitest Verwendung luft- und wasserdurchlässigen Materialien mögliche Landschaftsbild • Einbindung des Wohngebietes durch bodenständige Gehölz- und Heckenstrukturen und der damit verbundenen Verbesserung des Landschaftsbildes 4.3. Ausgleichsmaßnahmen Innerhalb des Änderungsbereiches (Umwandlung von Gartenland zu Wohnflächen) werden folgende Anreicherungsmaßnahmen vorgeschlagen: ⇒ Pflanzung von Gehölzen als frei wachsende Gehölzhecke zur Eingrünung gem. BauGB § 9 (1) Nr. 25 ⇒ Die Verwendung von standortheimischen Gehölzarten führt zu einer ökologischen Aufwertung des Gebietes, die vor allem für die Avifauna und die Insekten neue Lebensräume bietet (s. dazu Pflanzfestsetzungen im anschließenden landschaftspflegerischen Begleitplan/Eingriffsbilanzierung). ⇒ Einfügung der Baumaßnahme in das Ortsbild durch entsprechende Anreicherung des Gartenlandes auf den privaten Grundstücken ⇒ Der zusätzliche, im landschaftspflegerischen Fachbeitrag errechnete Kompensationsbedarf wurde bereits durch vielfältige ökologische Maßnahmen wie Obstbaumpflanzungen und Pflanzung von bodenständigen Gehölzen ausgeglichen. Sämtliche Anpflanzungen sind unter Beachtung der Grenzabstände gemäß Nachbarschaftsrecht NRW durchzuführen. Die obigen Maßnahmen sind gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB festzusetzen. E1- Pflanzung einer frei wachsenden, zweireihigen Gehölzhecke zur Ortseingrünung gem. BauGB § 9 (1) 25 E2- Empfehlung für das Gartenland Entwicklung, Pflege und Erhalt von Obstbäumen auf dem Grundstück gem. BauGB § 9 (1) 25 E1 Pflanzung einer locker unterbrochenen, frei wachsenden, Gehölzhecke zur Ortseingrünung gem. BauGB 9 (1) 25 zweireihigen Sämtliche Anpflanzungen sind unter Beachtung der Grenzabstände gemäß Nachbarschaftsrecht NRW durchzuführen. Die obigen Maßnahmen sind nach § 9 (1) 25 BauGB festzusetzen. In den festgesetzten Bereichen spielen gestalterische Gesichtspunkte zur städtebaulichen und funktionalen Einbindung eine übergeordnete Rolle; jedoch dürfen landschaftsökologische Belange nicht vernachlässigt werden. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 5 Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg Für die Maßnahme E 1 sind folgende Pflanzenarten mit möglichen Alternativen nach BauGB § 9 (1) 25 festzusetzen: Bäume Cb Ac S - 2. Ordnung: Carpinus betulus (Hainbuche) Acer campestre (Feldahorn) Sorbus aucuparia (Eberesche) Stb. o. Hst., 3 x v., m. Db., 16 / 18 v. He, 2 x v. m. B., 200 / 225 S., 3-4 Grdst., 3 x v., m. B., 250 / 300 Sträucher / Gehölze: Cs Cornus sanguinea (roter Hartriegel) Cv Corylus avellana (Haselnuss) Crm Crataegus monogyna (Eingriffeliger Weißdorn) Ee Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) Lv Ligustrum vulgare (gewöhnlicher Liguster) Rc Rosa canina (Hundsrose) Vo Viburnum opulus (gemeiner Schneeball) 2 2 2 2 2 2 2 x x x x x x x v., v., v., v., v., v., v., o. o. o. o. o. o. o. B., B., B., B., B., B., B., 60/100 60/100 60/100 60/100 60/100 60/100 60/100 E 2 Empfehlung für das Gartenland Über die Festsetzungen des Änderungsbereichs hinaus sollte eine Empfehlung an die Bauherren für den Ausgleich gegeben werden, um einen möglichst hochwertigen ökologischen Zustand des Baugebietes zu erreichen. • Entwicklung, Pflege und Erhalt von Obstbäumen auf dem Grundstück OBSTBÄUME Bei der Pflanzung von Kernobst sind bewährte alte Obstsorten zu verwenden (Empfehlung der Landwirtschaftskammer Rheinland). Die Pflanzenanordnung ist entsprechend der landschaftlichen Konzeption vorzunehmen. - Apfelsorten (Anbau im Grasland möglich, anspruchslos an Boden) Jakob Label Winterrambour Rote Sternrenette Graue Sternrenette Schafsnase Kaiser Wilhelm Bohnapfel - Birnensorten (Ansprüche wie Apfelsorte) Clapps Liebling Gellerts Butterbirne Neue Poiteau Pastorenbirne Gute Graue Westf. Glockenbirne Pflanzabstand ca. 12 m / 45 St. pro ha - Qualität: Heister, 3 x v., StU 12 – 14 Als Abgrenzung südöstlicher Wiesen können alternativ lineare Schnittheckenabschnitte gepflanzt werden aus Arten wie: Carpinus betulus (Hainbuche) Crataegus monogyna (Weißdorn) Hei., 2 x v., o. B. Hei., 2 x v., o. B. PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 6 Änderung der Innenbereichssatzung Millendorf, Bedburg 4.5. Pflege Für die Pflege der einzelnen Elemente gilt folgendes: • • • • • • • 4.4 Sämtliche Pflanzungen sind regelmäßig zu kontrollieren, dabei sind abgestorbene Pflanzen oder Pflanzenteile zu entfernen und ggf. zu ersetzen. Die Sträucher und Heister sind mit einem Pflegeschnitt zu versehen. Die Schnittmaßnahmen sind zwischen Anfang Oktober und Ende Februar durchzuführen. Die Rasenflächen sind regelmäßig zu mähen, das anfallende Schnittgut ist zu entfernen. Die Schnitthecken sind einmal pro Jahr zu schneiden, das anfallende Schnittgut ist zu entfernen. Die Baumkronen sind in den darauf folgenden Jahren mit einem Erziehungsschnitt zu versehen. Die weitere Pflege ist den Erfordernissen anzupassen. Zeitlicher Rahmen Sämtliche Pflanzungen müssen spätestens ein Jahr nach Beendigung der Baumaßnahme durchgeführt sein. 5. Zusammenfassung Die Änderung der Innenbereichssatzung wird aufgestellt mit dem Ziel der planungsrechtlichen Festlegung als Fläche für Wohnen auf der Ebene des Bauleitplanes. Die geplante Entwicklung verursacht keine erheblichen und nachhaltigen Eingriffe in Natur und Landschaft. Bei Durchführung der beschriebenen Planung ergeben sich folgende Eingriffe in Natur und Landschaft: • • • • Verlust von intensivem und extensivem Gartenland als Lebensraum für Tiere und Pflanzen Beeinträchtigung des gesamten Bereiches durch bauliche Verdichtung und zukünftige anthropogene Störeffekte (Sichtbeziehungen) Teilflächenversiegelung und Störung des Bodengefüges mit entsprechend nachteiligen Auswirkungen auf Klima und Wasserhaushalt Beeinträchtigung des Ortsbildes Diese sind im Änderungsbereich sowie den angrenzenden Flächen ausgleichbar. Durch Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen lassen sich die Eingriffe im Plangebiet und angrenzend kompensieren. Wesentliche Maßnahmen sind: • Lineare und punktuelle Bepflanzungsmaßnahmen Eingrünung und Integration des Änderungsbereiches aus bodenständigen Gehölzen zur Die Standortwahl stellt unter Umweltgesichtspunkten eine vertretbare Realisierungsmöglichkeit dar. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass aufgrund der bestehenden Situation voraussichtlich keine erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Niederkrüchten, 06.09.2012 Dipl.-Ing. Joachim J. Scheller Landschaftsarchitekt PLANUNGSGRUPPE SCHELLER, Landschaftsarchitekten, Dr. Lindemann-Str. 38, 41372 Niederkrüchten Tel.: 0 21 63 / 57 11 7 44, Fax: 0 21 63 / 57 11 7 45, E-Mail: Mail@Planungsgruppe-Scheller.de Seite 7