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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
29 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen
b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8267/2012 2. Ergänzung Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 27.09.2011 Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2012 Stadtentwicklungsausschuss 25.09.2012 Rat der Stadt Bedburg 11.12.2012 Stadtentwicklungsausschuss 29.01.2013 Rat der Stadt Bedburg 28.05.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Bebauungsplan Nr. 30 / Kaster - Am Mühlenkreuz, 2. vereinfachte Änderung hier: a) Beratung über die im Wege der Beteiligungsverfahren eingegangen Stellungnahmen b) Fassung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Rat der Stadt Bedburg führt über die im Wege der Offenlage nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durch und fasst hierüber einzelne Beschlüsse gemäß der beigefügten Anlage A) – Abwägungsliste –. b) Ferner fasst der Rat der Stadt Bedburg, für die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 / Kaster nebst Begründung und dazugehörigen Anlagen den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) und beauftragt die Verwaltung, den Plan zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises bekannt zu machen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.01.2013: Der Stadt Bedburg liegen zwei Anträge auf Änderung des Bebauungsplans Nr 30 / Kaster – Am Mühlenkreuz – vor. Antrag 1 zielt auf die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche statt einer festgesetzten öffentlichen Grünfläche ab. Dabei sollte im Bereich der Allhovener Straße, in der ein Wendehammer in den im Bebauungsplan festgesetzten Grünstreifen hineinragt, der Bau einer Garage ermöglicht werden. Um weiterhin keine Durchfahrtsmöglichkeit zur Straße „Am Mühlenkreuz“ herzustellen, sollte gleichzeitig ein Bereich nördlich des Wendehammers als Fußund Radweg festgesetzt werden. Hiermit bliebe eine Nichtdurchfahrung und die bestehende Sackgassenfunktion der Allhovener Straße sichergestellt. Antrag 2 hat die mögliche Erweiterung einer Baufläche im Bereich Am Mühlenkreuz (2) im Übergangsbereich zum Neubaugebiet des Bebauungsplans Nr. 30a / Kaster zum Inhalt. Mit dieser Änderung sollte die Verschiebung der Baugrenze in diesem Bereich eine Teilung des Grundstücks und damit verbunden die Bebaubarkeit mit einem weiteren Einzelwohnhaus erreicht werden. Dafür wäre zudem die geringfügige Rücknahme des Grünstreifens entlang der Straße Am Mühlenkreuz (2) erforderlich. Die Erschließung des neuen Baugrundstücks wäre dann von der neu verlängerten Straße Am Mühlenkreuz (2) möglich. Nach planmäßiger Durchführung des Verfahrens hat es in der Sitzung am 11.12.2012 keinen Satzungsbeschluss für den Plan gegeben. Gleichwohl wurde lediglich die Planung für den Teilbereich 1, welcher dem Antrag 2 zugrunde liegt, mehrheitlich befürwortet. Hierfür ist, wie bereits mündlich in der Sitzung erläutert, eine entsprechende Überarbeitung der Planunterlagen erforderlich. Nach interner Überprüfung ist bei Verzicht auf einen Teilbereich kein erneutes förmliches Beteiligungsverfahren für die Planung des anderen Teilbereiches gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich, da die Planung für beide Teilbereiche ohne Auswirkungen auf den jeweils anderen Teil möglich ist. Lediglich die Planunterlagen sind neu zu erarbeiten und mit den entsprechenden Stellungnahmen dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Überarbeitung soll nunmehr stattfinden. Zugleich verweist die Verwaltung auf ein Schreiben des Antragstellers für den Teilbereich 1 (Antrag 2), in dem die Argumente für die beantragte Planänderung der Errichtung einer Garage erneut vorgetragen werden (siehe Anlage). Auch weist die Verwaltung darauf hin, dass eine konsequente Umsetzung des geltenden Baurechts, das sich aus dem jetzigen Bebauungsplan ergibt, den Rückbau der Wendeanlage an der Allhovener Straße und der Anlage eines durchgehenden Grünstreifens in diesem Bereich durch die Stadt zur Folge hat. Sollte an dem Beschluss, auf den Teilbereich 1 zu verzichten, festgehalten werden, wird der sodann überarbeitete Planentwurf dem Rat direkt zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es wird jedoch von der Verwaltung vorgeschlagen, unter Berücksichtigung der Ausführungen des Antragstellers, den Bebauungsplan in seiner ursprünglichen Form mit beiden Teilbereichen als Satzung zu beschließen. Ergänzung zur Sitzung am 28.05.2013: Nachdem in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.01.2013 entschieden wurde, lediglich den Teilbereich 2 zur Rechtskraft zu bringen und den Teilbereich 1 von der Planung unverändert zu lassen, wurden die Unterlagen entsprechend überarbeitet. Wie bereits dargestellt, ist hierfür keine erneute Beteiligung gemäß § 4a BauGB erforderlich. Zum Abschluss des Verfahrens wird daher empfohlen, den entsprechenden Satzungsbeschluss zu fassen. Beschlussvorlage WP8-267/2012 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Rückbaukosten für den Wendehammer im Teilbereich 1 dem geltenden Bebauungsplan entsprechend vom Fachbereich II bereitgestellt werden sollten. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x – Um den planrechtswidrigen Zustand im Bereich des Wendehammers „Allhovener Straße“ zu beseitigen, fallen Kosten für den Rückbau an. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 08.05.2013 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------(Gunnar Koerdt) stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-267/2012 2. Ergänzung Seite 3