Daten
Kommune
Bedburg
Größe
25 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 30, 2. vereinfachte Änderung
-Am Mühlenkreuz- Bedburg Kaster
Landschaftsökologische Ausgleichsbilanz
(Stand: 14.05.2013)
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung
1.
Begründung
Anlass
Der Bebauungsplan Nr. 30 –Am Mühlenkreuz- soll in einem kleinen
Teilbereich in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. In dem
vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 (1) BauGB wird auf die
Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet. Im Gegensatz zum
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB sind jedoch Eingriffe,
die durch das Änderungsverfahren vorbereitet werden, zu benennen
und zu bilanzieren.
Ausgangssituation für die Bewertung sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30, Stand Satzungsbeschluss. Für den Bebauungsplan wurde vom Büro für Landschaftsarchitektur Gottschalk,
Meerbusch 09.11.1993, ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit
Bilanzierung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen erstellt. Die Bilanzierung wurde gemäß der Methode Sporbeck durchgeführt. In Anlehnung an die damalige Bewertung wird nach der gleichen Methode
der Eingriff durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 bewertet.
2.
Bewertungskriterien
In Übernahme der Biotopwertermittlung der Ausgleichsbilanz für den
Ursprungsplan ergibt sich für die einzelnen relevanten Biotope die
nachfolgende Wertigkeit. Dabei werden die Biotopwerte anhand der
Bewertungskriterien Natürlichkeit (N), Wiederherstellbarkeit (W), Gefährdungsgrad (G), Maturität (M), Struktur- und Artenvielfalt (SAV) und
Häufigkeit (H) ermittelt.
3.
Bewertungskriterien
N
W
G
M
SAV
H
Gesamtwertzahl
Baumheckenartiger
Gehölzstreifen (BD 72)
3
3
2
3
2
2
15
Gärten (HJ 6)
1
1
1
2
2
1
8
Bewertung Bestand - Planung
Die Flächen des Wohngebietes werden entsprechend des möglichen
Versiegelungsgrades auf Gebäude und Gartenflächen aufgeteilt. Bei
einer GRZ von 0,4 und einer 50 % Überschreitungsmöglichkeit gemäß
§ 19 (4) BauNVO ergibt sich eine Aufteilung von 60 % versiegelter
Fläche und 40 % Gartenfläche.
2
Stadt Bedburg
Bebauungsplan Nr. 30, 2. Änderung
Begründung
Bestand (A)
Code
Fläche
(m²)
Flächenwert
Gesamtwert
BD 72
56
15
840
Gebäude, Nebenanlagen (60 %)
HY 1
371
0
0
Gärten (40 %)
HJ 6
248
8
1.984
Biotop
Baumheckenartiger
Gehölzstreifen
Summe A
675
2.824
Planung (B)
Biotop
Code
Fläche
(m²)
Flächenwert
Gesamtwert
Gebäude, Nebenanlagen (60 %)
HY 1
405
0
0
Gärten (40 %)
HJ 6
270
8
2.160
Summe B
675
Gesamtwert B – Gesamtwert A
4.
2.160
- 664
Fazit
Gemäß Ausgleichsbilanzierung ergibt sich ein Defizit von 664 Punkten.
Dieses Defizit resultiert aus der Änderung von öffentlichen Grünflächen in Wohngebietsflächen. Da die Ausgleichsbilanz für den Ursprungsplan einen Überhang von insgesamt 6.343 Wertpunkten aufwies, wird durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 lediglich dieser Überhang reduziert. Somit gelten die durch die 2. Änderung
des Bebauungsplanes ermöglichten Eingriffe als ausgeglichen.
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