Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Planzeichnung zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
299 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Beschlussvorlage (BP 30.2 Kaster, Planzeichnung zum Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 299 kB

Inhalt der Datei

100109 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 111 Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO) 189 100 100010 1922 1921 1919 177 176 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 1.1 Für das Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. 1.2 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht 199 12 zulässig. 2. 218 178 95 1. 96 13 100006 181 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) 190 Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Fußbodenoberkante Erdgeschoss und der Traufund Firsthöhen bestimmt. Unterer Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der Straßengradiente der 8 mittig vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche an der Grundstücksgrenze. Das Maß der Fußbodenoberkante Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden, OKFF) ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und dem unteren Bezugspunkt. Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Schnittlinie der Außenfläche der Außen9 wand mit der Oberkante Dachhaut. Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses. Folgende maximalen Werte sind einzuhalten: OKF EG: 0,50 m 14 TH: 4,50 m 192 FH: 9,00 m 1 1918 Bebauungsplan Nr. 30, 2. vereinf. Änd. 159 109 -Am Mühlenkreuz17 16 206 16 28 30 10 24 217 3. 32 1920 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO) 0 verglaste Wintergärten 8 Die hintere Baugrenze der überbaubaren Fläche205 darf für Terrassenüberdachungen und für um maximal 2,50 m überschritten werden. Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt. 6 20 36 4. 5. 3 193 3 154 28 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW) 6.1 Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 35° - 45° zugelassen. 6.3 Hinweise 65 _______________________________ (ÖbVI) ________________________________ (Bürgermeister) 1928 Offenlage 47 48 Bedburg, den ____________________ Bedburg, den ____________________ Bedburg, den _____________________ Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB vom ____________ bis ____________ öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung wurde am ______________ ortsüblich bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom ______________ von der Auslegung benachrichtigt. Bedburg, den ____________________ _______________________________ (Bürgermeister) _______________________________ (Bürgermeister) ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) _______________________________ (Bürgermeister) Die öffentliche Unterrichtung der Bürger hat gemäß § 3 (1) BauGB vom 43 _____________ bis _____________ durch öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher 44 § 4 (1) BauGB vom Belange ist gemäß _____________ bis _____________ durchgeführt worden. Offenlegungsbeschluss 46 Dieser 45 Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB am _____________ vom Rat der Stadt Bedburg zur Offenlage beschlossen. 1885 145 1898 848 865 Satzungsbeschluss 113 Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am ________________ als Satzung be1887 1886 worden. schlossen _______________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) 1533 1890 Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten Grundwasserabsenkung. Nach Beendi1891 gung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der 1888 des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195 Wiederanstieg ‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten. 1536 103768 1544 1545 Bedburg, den ____________________ 873 1679 874 875 876 877 1889 1546 1539 Entwurf und Bearbeitung: 883 1535 1537 Architektur Stadt und Umweltplanung Wildschütz und Schnuis Lütticher Straße 10-12 52064 Aachen 4 Bedburg, den ____________________ Dieser § 2 (1) BauGB durch Beschluss des Rates vom ______________ aufgestellt worden. Bedburg, den _____________________ ________________________________ (Bürgermeister) (Ratsmitglied) Der Aufstellungsbeschluss ist am ______________ ortsüblich bekanntgemacht worden. Trägerbeteiligung raß e Plan 36 ist gemäß Vorgezogene Bürgerbeteiligung 69 Es wird bescheinigt, dass die Darstellung mit dem amtlichen Katasternachweis übereinstimmt und die Festlegung der städtebaulichen Planung geometrisch eindeutig ist. Aufstellungsbeschluss a 1927 6 Planunterlage 1532 1892 Grundwasserabsenkung 104816 8 1528 203 5. 10 69 187 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2. Entsprechend dem Abschnitt 5.2 der vorgenannten Gemäß 49 der DIN 4149 DIN befindet sich das Baugebiet in der Untergrundklasse S und im Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in der Baugrundklasse B. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten. 204 45 43 53 55 49 Erdbebengefährdung 8 68 21 27 51 4. 47 78 e 71 35 67 23 5 Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen2gesammelt und dem Brauchwasserkreislauf zugeführt werden. 195 146 Niederschlagswasser Beschränkung der zulässigen Dachformen: Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 3 106 SW Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend die nächste 186 Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen. 3. nur Einzelhäuser zulässig20 Sonstige Planzeichen Gully 70 77 12 216 E Schieber Gas / Wasser W Zahl der Vollgeschosse Baugrenze 5 41 185 41 184 G 76 Geschossflächenzahl Bauweise, Baugrenzen 19 183 34 57 42 I Hydrant unterirdisch 66 Kampfmittel 29 182 2. 0,5 S tr a ß 1926 Flurstücksnummer 71 HY uz 56 Grundflächenzahl Kanalschacht Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16 DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, 52 Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzu196 warten. 55 59 0,4 m ann- 63 Flurstücksgrenze 7 61 Allgemeine Wohngebiete 65 13 re 67 Bodendenkmäler WA Laterne nk 73 57 31 1. 75 Flurgrenze Höhe in Meter über NHN 116 75 Art und Maß der baulichen Nutzung Gebäude mit Hausnummer 83.48 15 le 54 64 79 6.5 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich aus standorttypischen1einheimischen 5a Heckenpflanzungen53 in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen. 39 1925 548 63 3 22 37 74 50 m - H ein e Am Mühlenkreuz Bei geneigten Dächern darf die Summe der Zwerchhäuser, Gauben und sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnit219 ten zwei Drittel der Trauflänge nicht überschreiten. 62 üh 100011 E 60‚grau' bis ‚schwarz' zuDie Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala ‚dunkelbraun' 59 bis ‚schwarz' oder lässig. Andere Farbtöne sind als Ausnahme zugelassen. Glasierte Dacheindeckungen sind generell unzulässig. 61 220 M SW Kartengrundlage 6.4 Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Decke, mit versickerungsfähigem Pflaster oder Rasengittersteinen zu befestigen. 152 40 197 ZEICHENERKLÄRUNG 33 Am 0,4 0,5 20 24 52 35 60 1929 6. 10 5 11 a Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen. 5 G u stav 29 Auf Flächen für Garagen sind auch Carports oder nicht überdachte Stellplätze, auf Garagenzufahrten auch nicht überdachte Stellplätze zulässig. 11 5.4 6.2 194 0 1 62 27 50 54 WA I 64 5.3 153 58 1924 24 26 31 32 26 uz 1931 100370 Maßstab 1:500 5.2 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00 9 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt. 7 25 30 2 Garagen, offene und überdachte Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO) 202 5.1 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und bis zu 2,00 m hinter der hinteren Baugrenze zulässig. 48 56 22 21 122 40 180 198 1930 a 12,50 121 23 re Am Mühlenk 38 Kaster 22 Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig. 46 17 reuz Am Mühlenk 44 42 Gemarkung: 4 Flur: Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) 22 191 Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt 112 geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509). Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466). Gemeindeordnung18 NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685). Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991 (BGBl. I S. 58). 1 11 34 Inhalt: 2 18 26 Stand 22.03.2013 2 83