Daten
Kommune
Bedburg
Größe
299 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
100109
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
111
Planungsrechtliche Festsetzungen (gemäß § 9 BauGB und Bau NVO)
189
100
100010
1922
1921
1919
177
176
Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
1.1
Für das Plangebiet wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt.
1.2
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen nicht
199
12
zulässig.
2.
218
178
95
1.
96
13
100006
181
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)
190
Die Höhenlage der baulichen Anlagen wird durch Festsetzungen der Fußbodenoberkante Erdgeschoss und der Traufund Firsthöhen
bestimmt. Unterer Bezugspunkt der Höhenfestsetzungen ist die Oberkante der Straßengradiente der
8
mittig vor dem Grundstück liegenden endausgebauten Verkehrsfläche an der Grundstücksgrenze.
Das Maß der Fußbodenoberkante Erdgeschoss (Oberkante Fertigfußboden, OKFF) ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und dem unteren Bezugspunkt.
Das Maß der Traufhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Schnittlinie der Außenfläche der Außen9 wand mit der Oberkante Dachhaut.
Das Maß der Firsthöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen OKFF und der Höhe des obersten Gebäudeabschlusses.
Folgende maximalen Werte sind einzuhalten:
OKF EG: 0,50 m
14
TH:
4,50 m
192
FH:
9,00 m
1
1918
Bebauungsplan
Nr. 30, 2. vereinf. Änd.
159
109
-Am Mühlenkreuz17
16
206
16
28
30
10
24
217
3.
32
1920
Überbaubare Grundstücksflächen
(§ 9 (1) Nr. 2 BauGB, § 23 (3) BauNVO)
0 verglaste Wintergärten
8
Die hintere Baugrenze der überbaubaren Fläche205
darf für Terrassenüberdachungen und für
um
maximal 2,50 m überschritten werden.
Die gemäß Landesbauordnung notwendigen Abstandsflächen bleiben davon unberührt.
6
20
36
4.
5.
3
193
3
154
28
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 (4) BauGB, § 86 (4) BauONW)
6.1
Für Hauptdächer der Hauptanlagen sind nur Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von
35° - 45° zugelassen.
6.3
Hinweise
65
_______________________________
(ÖbVI)
________________________________
(Bürgermeister)
1928
Offenlage
47
48
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den ____________________
Bedburg, den _____________________
Dieser Plan hat gemäß § 3 (2) BauGB
vom ____________ bis ____________
öffentlich ausgelegen. Die Offenlegung
wurde am ______________ ortsüblich
bekanntgemacht. Die Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom
______________ von der Auslegung
benachrichtigt.
Bedburg, den ____________________
_______________________________
(Bürgermeister)
_______________________________
(Bürgermeister)
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
_______________________________
(Bürgermeister)
Die öffentliche Unterrichtung der Bürger
hat gemäß § 3 (1) BauGB vom 43
_____________ bis _____________
durch öffentliche Auslegung stattgefunden.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher
44 § 4 (1) BauGB vom
Belange ist gemäß
_____________ bis _____________
durchgeführt worden.
Offenlegungsbeschluss
46
Dieser
45 Plan wurde gemäß § 3 (2) BauGB
am _____________ vom Rat der Stadt
Bedburg zur Offenlage beschlossen.
1885
145
1898
848
865
Satzungsbeschluss
113
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10
BauGB vom Rat der Stadt Bedburg am
________________ als Satzung be1887
1886 worden.
schlossen
_______________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
1533
1890
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch den Braunkohletagebau bedingten
Grundwasserabsenkung.
Nach Beendi1891
gung der Sümpfungsmaßnahmen steigt der Grundwasserstand wieder an. Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der
1888 des Grundwassers auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195
Wiederanstieg
‚Bauwerksabdichtungen' sind zu beachten.
1536
103768
1544
1545
Bedburg, den ____________________
873
1679
874
875
876
877
1889
1546
1539
Entwurf und Bearbeitung:
883
1535
1537
Architektur Stadt und Umweltplanung
Wildschütz und Schnuis
Lütticher Straße 10-12
52064 Aachen
4
Bedburg, den ____________________
Dieser
§ 2 (1) BauGB
durch Beschluss des Rates vom
______________ aufgestellt worden.
Bedburg, den _____________________
________________________________
(Bürgermeister)
(Ratsmitglied)
Der Aufstellungsbeschluss ist am
______________ ortsüblich bekanntgemacht worden.
Trägerbeteiligung
raß e
Plan 36
ist gemäß
Vorgezogene Bürgerbeteiligung
69
Es wird bescheinigt, dass die Darstellung
mit dem amtlichen Katasternachweis
übereinstimmt und die Festlegung der
städtebaulichen Planung geometrisch
eindeutig ist.
Aufstellungsbeschluss
a
1927
6
Planunterlage
1532
1892
Grundwasserabsenkung
104816
8
1528
203
5.
10
69
187 liegt das Plangebiet in der Erdbebenzone 2. Entsprechend dem Abschnitt 5.2 der vorgenannten
Gemäß
49 der DIN 4149
DIN befindet sich das Baugebiet in der Untergrundklasse S und im Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in
der Baugrundklasse B. Die Vorgaben der DIN 4149 sind zu beachten.
204
45
43
53
55
49
Erdbebengefährdung
8
68
21
27
51
4.
47
78
e
71
35
67
23
5
Nichtbelastetes Niederschlagswasser der Dachflächen kann in Zisternen2gesammelt
und dem Brauchwasserkreislauf
zugeführt werden.
195
146
Niederschlagswasser
Beschränkung der zulässigen Dachformen:
Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
der 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 30
3
106
SW
Beim Auffinden von Bombenblindgängern oder Kampfmitteln sind Erdarbeiten unverzüglich einzustellen und umgehend
die nächste 186
Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu benachrichtigen.
3.
nur Einzelhäuser zulässig20
Sonstige Planzeichen
Gully
70
77
12
216
E
Schieber Gas / Wasser
W
Zahl der Vollgeschosse
Baugrenze
5
41
185
41
184
G
76
Geschossflächenzahl
Bauweise, Baugrenzen
19
183
34
57
42
I
Hydrant unterirdisch
66
Kampfmittel
29
182
2.
0,5
S tr a ß
1926
Flurstücksnummer
71
HY
uz
56
Grundflächenzahl
Kanalschacht
Die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NW - insbesondere die Anzeigenpflicht gemäß §§ 15 und 16
DschGNW - sind bei Bodenbewegungen und Baumaßnahmen zu beachten. Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege,
52
Außenstelle Nideggen, Zehnthofstraße 45, 52385 Nideggen, Telefon 02425/9039-0, Fax 02425/9039-199 unverzüglich
zu informieren. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzu196
warten.
55
59
0,4
m ann-
63
Flurstücksgrenze
7
61
Allgemeine Wohngebiete
65
13
re
67
Bodendenkmäler
WA
Laterne
nk
73
57
31
1.
75
Flurgrenze
Höhe in Meter über NHN
116
75
Art und Maß der baulichen Nutzung
Gebäude mit Hausnummer
83.48
15
le
54
64
79
6.5 Grundstückseinfriedungen zu öffentlichen Verkehrsflächen sind ausschließlich aus standorttypischen1einheimischen
5a
Heckenpflanzungen53
in maximal 0,9 m Höhe vorzusehen.
39
1925
548
63
3
22
37
74
50 m
- H ein e
Am Mühlenkreuz
Bei geneigten Dächern darf die Summe der Zwerchhäuser, Gauben und sonstigen Dachaufbauten und Dacheinschnit219
ten zwei Drittel der Trauflänge nicht überschreiten.
62
üh
100011
E
60‚grau' bis ‚schwarz' zuDie Dacheindeckungen sind in den Farbtönen der RAL-Skala ‚dunkelbraun'
59 bis ‚schwarz' oder
lässig. Andere Farbtöne sind als Ausnahme zugelassen.
Glasierte
Dacheindeckungen
sind
generell
unzulässig. 61
220
M
SW
Kartengrundlage
6.4 Stellplätze und ihre Zufahrten und Garagenzufahrten sind in wassergebundener Decke, mit versickerungsfähigem
Pflaster oder Rasengittersteinen zu befestigen.
152
40
197
ZEICHENERKLÄRUNG
33
Am
0,4 0,5
20
24
52
35
60
1929
6.
10
5
11 a
Pro Gebäude sind zwei unabhängig voneinander anfahrbare Stellplätze oder Garagen herzustellen.
5
G u stav
29
Auf Flächen für Garagen sind auch Carports oder nicht überdachte Stellplätze, auf Garagenzufahrten auch nicht überdachte Stellplätze zulässig.
11
5.4
6.2
194
0
1
62
27
50
54
WA I
64
5.3
153
58
1924
24
26
31
32
26
uz
1931
100370
Maßstab 1:500
5.2 Garagen und Carports müssen von ihrer Zufahrtsseite mindestens 5,00
9 m hinter der Straßenbegrenzungslinie zurückliegen. Bauordnungsrechtliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
7
25
30
2
Garagen, offene und überdachte Stellplätze (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB, § 12 (6) BauNVO)
202
5.1 Garagen und überdachte Stellplätze (Carports)
sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen und bis zu 2,00 m hinter
der hinteren Baugrenze zulässig.
48
56
22
21
122
40
180
198
1930
a
12,50
121
23
re
Am Mühlenk
38
Kaster
22
Innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes sind maximal 2 Wohnungen je Wohngebäude zulässig.
46
17
reuz
Am Mühlenk
44
42
Gemarkung:
4
Flur:
Beschränkung der Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB)
22
191
Baugesetzbuch i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
112
geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509).
Baunutzungsverordnung i.d.F.d. Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 22.04.1993 (BGBl. I S. 466).
Gemeindeordnung18
NRW i.d.F.d. Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685).
Planzeichenverordnung vom 18.12.1990 i.d.F.d. Bekanntmachung vom 22.01.1991
(BGBl. I S. 58).
1
11
34
Inhalt:
2
18
26
Stand 22.03.2013
2
83