Daten
Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP8112/2013
Fachbereich III - Planen, Bauen,
Umwelt und Verkehr
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
17.09.2013
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
hier:
erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den erneuten Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m.
§ 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548).
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Für ein Teilstück des Gebietes „St.-Ursula-Weg / Ecke Karlstraße sowie der K37 / Ecke St.-UrsulaWeg“ liegt ein Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10/Planungsverband
Bedburg-Lipp vor.
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2003, auf Empfehlung des Ausschusses
für Planen und Bauen vom 21.01.2003, bereits den Aufstellungsbeschluss für den Bereich der 1.
vereinfachten Änderung gefasst. Ziel dieser Änderung war die Ausweisung von zusätzlichen
überbaubaren Grundstücksflächen entlang des St.-Ursula-Weges.
Zwischenzeitlich wurde das Verfahren mangels Bedarf der Antragsteller nicht weitergeführt.
Nunmehr soll das Verfahren auf Wunsch der Eigentümers wieder aufgenommen werden. Der
Bebauungsplan soll hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche an die heutigen
Wohnbedürfnisse angepasst werden. Seinerzeit wurde ein großer Abstand zwischen der
Karlstraße und den überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, da die Karlstraße zur Zeit der
Planaufstellung noch eine Hauptstraße gewesen ist und hier bestimmte Abstände zur Straße
vorgeschrieben waren. Durch den Bau der Lindenstraße sind diese Abstände nicht mehr
erforderlich. Daher soll eine flexiblere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden.
Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller übernommen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
Bedburg, den 02.09.2013
gesehen:
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Jürgen Schmeier
----------------------------------Gunnar Koerdt
stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-112/2013
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