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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung hier: erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:05
Aktualisiert
11.09.13, 18:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
hier:
erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8112/2013 Fachbereich III - Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 17.09.2013 Betreff: Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung hier: erneuter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 10 / Lipp, 1. vereinfachte Änderung gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Für ein Teilstück des Gebietes „St.-Ursula-Weg / Ecke Karlstraße sowie der K37 / Ecke St.-UrsulaWeg“ liegt ein Antrag auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10/Planungsverband Bedburg-Lipp vor. Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2003, auf Empfehlung des Ausschusses für Planen und Bauen vom 21.01.2003, bereits den Aufstellungsbeschluss für den Bereich der 1. vereinfachten Änderung gefasst. Ziel dieser Änderung war die Ausweisung von zusätzlichen überbaubaren Grundstücksflächen entlang des St.-Ursula-Weges. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren mangels Bedarf der Antragsteller nicht weitergeführt. Nunmehr soll das Verfahren auf Wunsch der Eigentümers wieder aufgenommen werden. Der Bebauungsplan soll hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche an die heutigen Wohnbedürfnisse angepasst werden. Seinerzeit wurde ein großer Abstand zwischen der Karlstraße und den überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt, da die Karlstraße zur Zeit der Planaufstellung noch eine Hauptstraße gewesen ist und hier bestimmte Abstände zur Straße vorgeschrieben waren. Durch den Bau der Lindenstraße sind diese Abstände nicht mehr erforderlich. Daher soll eine flexiblere Nutzung der Grundstücke ermöglicht werden. Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragsteller übernommen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Bedburg, den 02.09.2013 gesehen: ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Jürgen Schmeier ----------------------------------Gunnar Koerdt stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-112/2013 Seite 2