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Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg - aktueller Sachstand/ weitere Verfahrensweise)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
31 kB
Datum
06.05.2013
Erstellt
29.04.13, 18:02
Aktualisiert
29.04.13, 18:02
Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg
- aktueller Sachstand/ weitere Verfahrensweise) Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg
- aktueller Sachstand/ weitere Verfahrensweise) Beschlussvorlage (Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg
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- aktueller Sachstand/ weitere Verfahrensweise)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-77/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss 06.05.2013 Abstimmungsergebnis: Betreff: Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg - aktueller Sachstand/ weitere Verfahrensweise Beschlussvorschlag: Der Familien-, Bildungs- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg im Rahmen der Haushaltsberatungen Mittel für die Erstellung des Gutachtens `Sicherstellung der Notarztversorgung im Stadtgebiet Bedburg´ in den Haushalt 2013 einzustellen. Die Mittel sollen mit dem Sperrvermerk - `Freigabe sofern die Stationierung des NEF am Standort Krankenhaus Bedburg im 24 h-Dienst nicht über den 31.12.2013 gesichert ist´ versehen werden; die Verwaltung wird in Abhängigkeit der Verfahrensentwicklung beauftragt, ein Gutachten über die Auswirkungen einer eigenen Rettungswache für das Stadtgebiet Bedburg in Auftrag zu geben und den Ausschuss fortlaufend über das weitere Verfahren zu unterrichten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Durchführung des Rettungsdienstes im Stadtgebiet Bedburg war Beratungsgegenstand mehrer Sitzungen des Familien-, Bildungs- und Sozialausschusses und des Rates; insbesondere wird an dieser Stelle auf die Sitzungsvorlage WP8-133/2012 im Rat am 03.07.2012 verweisen. Im Ergebnis der Beratung eines Antrages der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 22.06.2012 wurde die Verwaltung - sofern eine optimale Notarzt- und Rettungswagenversorgung nicht anderes sichergestellt werden könne - beauftragt, die tatsächlichen und finanziellen Rahmenbedingungen einer Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bergheim abzuklären, damit im Bedarfsfalle der Betrieb der Rettungswache in eigener Zuständigkeit weitergeführt werden könne. Ohne wiederholend auf die bisherigen Sitzungsvorlagen eingehen zu wollen, werden nachfolgend nochmals die `hard facts´ kurz zusammengefasst dargestellt: 1. Gem. öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 16.12.1975 ist sichergestellt, dass die Stadt Bergheim die Aufgaben des Rettungsdienstes für die Städte Bedburg und Elsdorf übernimmt. 2. Träger des Rettungsdienstes sind gem. § 6 Rettungsgesetz NW die Kreise und kreisfreien Städte; als solche sind sie verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport sicherzustellen. 3. Im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans sollten aufgrund gestiegenen Bedarfs ein neuer Notarztstandort Pulheim etabliert und die Notarztmittelwochenstunden am Notarztstandort Kerpen von 12 h auf 24 h/ Tag erweitert werden. 4. Während die Krankenkassenverbände für den Standort Pulheim ein zusätzliches NEF bewilligten, wurde für den Standort Kerpen „eine Überprüfung erwartet, ob nicht durch Synergien in der Rettungsmittelvorhaltung zwischen den Notarztstandorten Bedburg und Kerpen eine bedarfsgerechtere Versorgung in der notärztlichen Versorgung für den Rhein-ErftKreis geschaffen werden könne“. 5. Aktuell sind für das Stadtgebiet Bedburg am Standort Krankenhaus Bedburg ein NEF (24 h/ Tag, 365 Tage/ p. a.) und ein RTW (Mo. - So. von 08.00 Uhr - 24.00 Uhr) stationiert; da ausweislich der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans in Kerpen - im Gegensatz zu Bedburg - auch in der Zeit von 19.00 Uhr - 07.00 Uhr gestiegene Notarzteinsätze zu verzeichnen sind, beabsichtigt der Rhein-Erft-Kreis, die Verlagerung des `Bedburger NEF´ in den Nachtstunden nach Kerpen. 6. Im Ergebnis eines im August 2012 geführten Gesprächs mit den Krankenkassenverbänden wurde sich dahingehend vereinbart, dass bis zum 31.12.2013 als `Interimslösung´ der unter Ziff. 5 aufgeführte Status Quo beibehalten wird; bis dahin erfolgt eine erneute Bedarfsüberprüfung der Notfallrettung im Stadtgebiet Bedburg und Kerpen. Aufgrund des zur Umsetzung des politischen Arbeitsauftrags erforderlichen Fachwissens, dass in der erforderlichen Breite und Tiefe in der Verwaltung nicht vorhanden ist, hat die Verwaltung im Dezember 2012 mit der Sicherheitsberatung Luelf & Rinke GmbH - diese wurde bereits mit der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans beauftragt, ist jedoch auch auf dem Gebiet der Rettungsdienstbedarfsplanung renommiert - ein erstes Beratungsgespräch geführt. Im Ergebnis des Gesprächs wurde der Verwaltung folgendes Angebot unterbreitet: 1. Überprüfung der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans des Rhein-Erft-Kreises im Hinblick auf die rettungsdienstliche Versorgungssituation in der Stadt Bedburg. Beschlussvorlage WP8-77/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2. Organisatorische und finanzielle Auswirkung des Betriebs eines eigenen Notarztdienstes in der Stadt Bedburg. Wenngleich das vergaberechtliche Verfahren mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt ist, erscheint - ungeachtet der haushalterischen Problematik in der vorläufigen Haushaltsführung eine Auftragserteilung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. So hat die Verwaltung, nachdem die erforderlichen Schnittstellen- und Auswertungsmodule zum Einsatzleitrechner zwischenzeitlich angeschafft wurden, lediglich Zugriff auf die das Stadtgebiet Bedburg betreffenden Daten. Die erforderlichen `Rohdaten´ des Rettungsdienstbedarfsplans, die für eine Auftragserteilung unerlässlich sind, wurden seitens des Rhein-Erft-Kreises bislang nicht zur Verfügung gestellt. Nachdem seitens des Rhein-Erft-Kreises in einem Zeitraum von immerhin über sechs Monaten bis dato keine Informationen über das weitere Verfahren ergangen sind, hat die Verwaltung unter Verweis auf die fortgeschrittene Zeitschiene - eine fristgerechte Kündigung der öffentlichrechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Bergheim zum 31.12.2013 müsste bis zum 30.06.2013 ausgesprochen werden - unter Datum vom 09.04.2013 den aktuellen Sachstand und die weiteren Verfahrensschritte angefragt. Auch hat die Verwaltung in diesem Schreiben nochmals das zugesagte offene und transparente Verfahren eingefordert; das Schreiben ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Hinsichtlich der im v. g. Schreiben gewählten Formulierung, „... so wurde beispielsweise an mich herangetragen, dass das am Standort Bedburg stationierte Notarzteinsatzfahrzeug entgegen der v. g. Vereinbarung mehrfach nicht als First-Responder eingesetzt worden sei“ wird angemerkt, dass im Ergebnis einer gefahrenen Auswertung im Zeitraum 01.10.2012 bis 12.03.2013 in lediglich 2 (!) von insgesamt 75 Einsätzen im Stadtgebiet Bedburg, das am Krankenhaus stationierte NEF als First-Responder eingesetzt wurde. In 73 (!) Fällen wurden die Einsätze vorrangig über den in Elsdorf-Niederembt stationierten RTW bzw. über die Rettungswache Bergheim abgewickelt. Eine derartige Vorgehensweise, die nicht der mit den Krankenkassenverbänden und dem Rhein-ErftKreis vereinbarten Interimslösung entspricht (s. Ziff. 6), stellt weder eine vertrauensfördernde Maßnahme dar, noch ist diese dienlich, den auch in der Vergangenheit mehrfach geäußerten Spekulationen über manipulierte Einsatzzahlen entgegenzutreten. Im Ergebnis bleibt daher festzuhalten, dass der Verwaltung die zur Umsetzung des politischen Arbeitsauftrages zwingend erforderlichen (Bewertungs-)Parameter nicht vorliegen, so dass der Verwaltung eine Empfehlung - Aufrechterhaltung der öffentlich-rechtlichen Kündigung mit der Stadt Bergheim bzw. Kündigung dieser und Installation einer eigenen Rettungswache - nicht möglich ist. Wenn auch der Rettungsdienst ein sog. Gebührenhaushalt darstellt - somit ein organisatorisch abgegrenzter Leistungsbereich, bei dem die Kosten der Leistungserstellung grundsätzlich vollständig durch Gebühren abgedeckt werden - und insofern der städtische Haushalt nicht belastet würde, sollte aufgrund der brisanten und diffizilen Thematik - auch über die politische Schiene - auf den Rhein-Erft-Kreis eingewirkt und ein offenes und transparentes Verfahren eingefordert werden. Zur Darstellung der Tragweite der Entscheidung weist die Verwaltung darauf hin, dass beispielsweise in Abhängigkeit der Qualifikation des Rettungspersonals durch dieses auch `Sonderaufgaben´ im Feuerwehrbereich wahrgenommen werden können, bis hin zu einer Stärkung der Tagesverfügbarkeit; insofern ist diese Entscheidung auch vor dem Hintergrund der Brandschutzbedarfsplanung zu sehen. Die Verwaltung schlägt daher vor, in Abhängigkeit des weiteren Verfahrensverlaufs Mittel in Höhe von 16.000 € in den Haushalt 2013 einzustellen und - sofern die Stationierung des NEF am Standort Krankenhaus Bedburg im 24 h-Dienst nicht über den 31.12.2013 hinaus gesichert ist - ein Gutachten über die Auswirkungen einer eigenen Rettungswache für das Stadtgebiet Bedburg in Auftrag zu geben. Beschlussvorlage WP8-77/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-77/2013 Seite 4