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Beschlusstext (Förderschullandschaft im Kreis Düren)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
82 kB
Datum
10.11.2014
Erstellt
19.11.14, 18:01
Aktualisiert
20.11.14, 07:50
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Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 19.11.2014 Beschlussauszug aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales der Gemeinde Vettweiß am Montag, dem 10.11.2014, 18:00 Uhr. 2. Förderschullandschaft im Kreis Düren (V-99/2014) Ausschussvorsitzender Thomas erläutert kurz die Vorlage. Herr Thomas erklärt, dass der Kreis Düren den Eltern eine Wahlmöglichkeit anbieten möchte. Dies ist ein vernünftiger Gedanke. Die SPD hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt und ist der Meinung, dass die Trägerschaft beim Kreis Düren sein sollte. Eine Trägerschaft beim Kreis Düren unterstreicht eine Solidargemeinschaft der Kommunen im Bereich der Förderschulen. Dadurch können einzelne Kommunen nicht aus der Finanzierung aussteigen. Der vorgeschlagene Zweckverband wird finanziert über eine anteilige Finanzierung der Kommunen anhand der Schülerzahlen, die diese Schulen dann besuchen. Durch eine Trägerschaft beim Kreis wird auf jeden Fall gewährleistet, dass kein Einfluss auf die Entscheidung der Eltern genommen wird, ihr Kind ggfls. lieber auf eine Regelschule zu schicken. Daher unterstützt die SPD den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht. Herr Franzen verweist auf eine vom Kreis Düren aufgestellte Liste mit häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Änderung der Förderschullandschaft. Hierin ist auch die Frage aufgeführt, ob die Bildung eines Zweckverbandes alternativlos ist. Nach den Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln ist dem so. Zunächst wurde eine Trägerschaft des Kreises Düren im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung angedacht. Die Bezirksregierung Köln erklärte jedoch, dass vor Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erst die bestehenden Schulzweckverbände der Bürgewaldschule und der Schirmerschule aufgelöst werden müssten. Mit der hierzu erforderlichen Vermögensauseinandersetzung kann jedoch die Zeitschiene nicht eingehalten werden. Die machbare Alternative ist die Gründung eines Zweckverbandes. Hierbei können die Vermögens- und Schuldenwerte unmittelbar auf den neuen Zweckverband übertragen werden, so dass im Vorfeld Zeit eingespart wird, weil nach einer Erklärung der Kommunen die schulorganisatorischen Maßnahmen vorgezogen werden können. Darüber hinaus hat die breite Mehrheit der Kommunen den Wunsch nach einer Möglichkeit der Mitsprache und –gestaltung der Förderschullandschaft geäußert, so dass die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren im Rahmen eines gemeinsamen Zweckverbandes fortgeführt werden sollte. Herr Franzen merkt weiterhin an, dass die Stadt Düren sowie weitere Kommunen bereits zugestimmt haben und bittet darum, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt mit 11-Ja und 3-Nein-Stimmen einen wie folgt formulierten Beschluss im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW, herbeizuführen: 1. Dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung beizutreten. 2. Alle Schüler/Innen aus dem Gemeindegebiet werden bei entsprechend festgestelltem Förderbedarf und Wunsch der Eltern eine Förderschule im Kreis Düren besuchen. Der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion, die Trägerschaft des geplanten Schulzweckverbandes zum 01.08.2015 auf den Kreis Düren zu übertragen wird mit 11 Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt. Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales vom 10.11.2014 Seite 2