Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
82 kB
Datum
10.11.2014
Erstellt
19.11.14, 18:01
Aktualisiert
20.11.14, 07:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.11.2014
Beschlussauszug
aus der 2. Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales
der Gemeinde Vettweiß
am Montag, dem 10.11.2014, 18:00 Uhr.
2.
Förderschullandschaft im Kreis Düren
(V-99/2014)
Ausschussvorsitzender Thomas erläutert kurz die Vorlage.
Herr Thomas erklärt, dass der Kreis Düren den Eltern eine Wahlmöglichkeit anbieten
möchte. Dies ist ein vernünftiger Gedanke.
Die SPD hat sich mit der Thematik auseinandergesetzt und ist der Meinung, dass die
Trägerschaft beim Kreis Düren sein sollte.
Eine Trägerschaft beim Kreis Düren unterstreicht eine Solidargemeinschaft der
Kommunen im Bereich der Förderschulen. Dadurch können einzelne Kommunen nicht
aus der Finanzierung aussteigen. Der vorgeschlagene Zweckverband wird finanziert
über eine anteilige Finanzierung der Kommunen anhand der Schülerzahlen, die diese
Schulen dann besuchen. Durch eine Trägerschaft beim Kreis wird auf jeden Fall
gewährleistet, dass kein Einfluss auf die Entscheidung der Eltern genommen wird, ihr
Kind ggfls. lieber auf eine Regelschule zu schicken.
Daher unterstützt die SPD den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht.
Herr Franzen verweist auf eine vom Kreis Düren aufgestellte Liste mit häufig gestellten
Fragen im Zusammenhang mit der Änderung der Förderschullandschaft. Hierin ist auch
die Frage aufgeführt, ob die Bildung eines Zweckverbandes alternativlos ist. Nach den
Gesprächen mit der Bezirksregierung Köln ist dem so. Zunächst wurde eine
Trägerschaft des Kreises Düren im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
angedacht. Die Bezirksregierung Köln erklärte jedoch, dass vor Abschluss einer
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erst die bestehenden Schulzweckverbände der
Bürgewaldschule und der Schirmerschule aufgelöst werden müssten. Mit der hierzu
erforderlichen Vermögensauseinandersetzung kann jedoch die Zeitschiene nicht
eingehalten werden. Die machbare Alternative ist die Gründung eines Zweckverbandes.
Hierbei können die Vermögens- und Schuldenwerte unmittelbar auf den neuen
Zweckverband übertragen werden, so dass im Vorfeld Zeit eingespart wird, weil nach
einer Erklärung der Kommunen die schulorganisatorischen Maßnahmen vorgezogen
werden können. Darüber hinaus hat die breite Mehrheit der Kommunen den Wunsch
nach einer Möglichkeit der Mitsprache und –gestaltung der Förderschullandschaft
geäußert, so dass die Trägerschaft der Förderschulen im Kreis Düren im Rahmen eines
gemeinsamen Zweckverbandes fortgeführt werden sollte. Herr Franzen merkt weiterhin
an, dass die Stadt Düren sowie weitere Kommunen bereits zugestimmt haben und bittet
darum, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Der Ausschuss für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales empfiehlt mit 11-Ja
und 3-Nein-Stimmen einen wie folgt formulierten Beschluss im Wege der Dringlichkeit
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW, herbeizuführen:
1. Dem zum 01.08.2015 geplanten Zweckverband im Kreis Düren zur
Trägerschaft der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen,
Sprache,
emotionale
und
soziale
Entwicklung
sowie
geistige
Entwicklung beizutreten.
2. Alle Schüler/Innen aus dem Gemeindegebiet werden bei entsprechend
festgestelltem Förderbedarf und Wunsch der Eltern eine Förderschule im Kreis
Düren besuchen.
Der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion, die Trägerschaft des geplanten
Schulzweckverbandes zum 01.08.2015 auf den Kreis Düren zu übertragen wird mit 11
Nein-Stimmen und 3 Ja-Stimmen abgelehnt.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen, Kultur, Sport und Soziales vom 10.11.2014
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