Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
05.05.10, 04:37
Aktualisiert
05.05.10, 04:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 64/2010
23.02.2010
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
11.03.2010
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
18.05.2010
Jugendhilfeausschuss
27.05.2010
Kreisausschuss
09.06.2010
Kreistag
23.06.2010
Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
x
Tel.: 15-694
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
I. V.
Steffens
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom
01.01.2011 bis zum 31.12.2014.
-2-
Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 den ersten Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen beschlossen.
Hiermit ist der Kreistag der Verpflichtung durch das Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (3. AG/ KJHG) NRW nachgekommen.
Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan wird jeweils für die Dauer einer Wahlperiode der
Mitglieder der Vertretungskörperschaft verabschiedet und beschreibt ausführlich die Handlungsfelder
der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit. Zum damaligen Zeitpunkt wurde
festgelegt, dass die vorliegende Fortschreibung die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit und des
Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes näher beschreiben soll.
Darüber hinaus legt der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan den Umfang der Förderung für die
Wahlperiode verbindlich fest.
Im Sinne einer Übergangslösung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 03.06.2009 den Kommunalen
Kinder- und Jugendförderplan für ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2010 verlängert. Die Verwaltung
schlug diese Übergangslösung vor, damit dem sich neu zu konstituierenden Kreistag die
Entscheidung über die weitere Förderung ermöglicht und den jeweiligen Leistungserbringern
Planungssicherheit gewährleistet werden konnte.
Der vorliegende Kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Euskirchen wurde
vereinbarungsgemäß um die Handlungsfelder Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und
Jugendschutz ergänzt.
Die Verwaltung schlägt vor, innerhalb dieser Legislaturperiode
eine weit gehende Bestandsaufnahme der Maßnahmen und Angebotsformen in den
betreffenden Handlungsfeldern sowie anderer Systeme (Schulen, ArGEn) vorzunehmen,
die Schnittstellen und Kooperationen innerhalb und außerhalb der Handlungsfelder und
Systeme zu definieren, darzustellen und dabei
die Querschnittsaufgaben (siehe Punkt 4. im Kinder- und Jugendförderplan) besonders zu
berücksichtigen sowie
die bestehenden Gremien wie die AG § 78 SGB VIII, bestehende Netzwerke, Arbeitskreise
sowie „Runde Tische“ zu nutzen und zu beteiligen und
ein entsprechendes Berichtswesen zu erstellen.
Die Verwaltung empfiehlt die geschilderte Vorgehensweise im Sinne einer Fortschreibung des
Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans.
Ziel ist es, die Veränderungen der Schullandschaft (Ausbau von offenem und gebundenem Ganztag
u.a.) und die weitere demografische Entwicklung angemessen zu berücksichtigen, da sich hierdurch
die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf etwaige Betreuungszeiten, die inhaltliche
Ausrichtung der Angebote, etc. verändern.
-3Darüber hinaus wächst nach Ansicht der Verwaltung die Erfordernis nach größerer Transparenz und
Augenmaß in der Abstimmung und Koordination künftiger Leistungen. So gilt es, vor dem
geschilderten Hintergrund, Parallelstrukturen und konkurrierende Angebote zu vermeiden.
Die Verwaltung schlägt vor, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan in der anliegenden Form
für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014 zu verabschieden.
Aus Gründen der Planungssicherheit für die Leistungserbringer ist eine Beschlussfassung bis zum
30.06.2010 notwendig.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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