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Beschlussvorlage GB (Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
05.05.10, 04:37
Aktualisiert
05.05.10, 04:37
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 64/2010 23.02.2010 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 11.03.2010 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 18.05.2010 Jugendhilfeausschuss 27.05.2010 Kreisausschuss 09.06.2010 Kreistag 23.06.2010 Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach x Tel.: 15-694 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. I. V. Steffens Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014. -2- Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.06.2006 den ersten Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Euskirchen beschlossen. Hiermit ist der Kreistag der Verpflichtung durch das Dritte Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (3. AG/ KJHG) NRW nachgekommen. Der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan wird jeweils für die Dauer einer Wahlperiode der Mitglieder der Vertretungskörperschaft verabschiedet und beschreibt ausführlich die Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit. Zum damaligen Zeitpunkt wurde festgelegt, dass die vorliegende Fortschreibung die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes näher beschreiben soll. Darüber hinaus legt der Kommunale Kinder- und Jugendförderplan den Umfang der Förderung für die Wahlperiode verbindlich fest. Im Sinne einer Übergangslösung hat der Kreistag in seiner Sitzung am 03.06.2009 den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für ein weiteres Jahr, bis zum 31.12.2010 verlängert. Die Verwaltung schlug diese Übergangslösung vor, damit dem sich neu zu konstituierenden Kreistag die Entscheidung über die weitere Förderung ermöglicht und den jeweiligen Leistungserbringern Planungssicherheit gewährleistet werden konnte. Der vorliegende Kommunale Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Euskirchen wurde vereinbarungsgemäß um die Handlungsfelder Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ergänzt. Die Verwaltung schlägt vor, innerhalb dieser Legislaturperiode š eine weit gehende Bestandsaufnahme der Maßnahmen und Angebotsformen in den betreffenden Handlungsfeldern sowie anderer Systeme (Schulen, ArGEn) vorzunehmen, š die Schnittstellen und Kooperationen innerhalb und außerhalb der Handlungsfelder und Systeme zu definieren, darzustellen und dabei š die Querschnittsaufgaben (siehe Punkt 4. im Kinder- und Jugendförderplan) besonders zu berücksichtigen sowie š die bestehenden Gremien wie die AG § 78 SGB VIII, bestehende Netzwerke, Arbeitskreise sowie „Runde Tische“ zu nutzen und zu beteiligen und š ein entsprechendes Berichtswesen zu erstellen. Die Verwaltung empfiehlt die geschilderte Vorgehensweise im Sinne einer Fortschreibung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans. Ziel ist es, die Veränderungen der Schullandschaft (Ausbau von offenem und gebundenem Ganztag u.a.) und die weitere demografische Entwicklung angemessen zu berücksichtigen, da sich hierdurch die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf etwaige Betreuungszeiten, die inhaltliche Ausrichtung der Angebote, etc. verändern. -3Darüber hinaus wächst nach Ansicht der Verwaltung die Erfordernis nach größerer Transparenz und Augenmaß in der Abstimmung und Koordination künftiger Leistungen. So gilt es, vor dem geschilderten Hintergrund, Parallelstrukturen und konkurrierende Angebote zu vermeiden. Die Verwaltung schlägt vor, den Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan in der anliegenden Form für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014 zu verabschieden. Aus Gründen der Planungssicherheit für die Leistungserbringer ist eine Beschlussfassung bis zum 30.06.2010 notwendig. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)