Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
176 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
29.08.16, 18:01
Aktualisiert
29.08.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 25.08.2016, 18:00 Uhr
im Sitzungsraum des Rathauses Vettweiß.
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Ausschussvorsitzender
Mitglied
Stellvertretendes Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Joachim Kunth
Franz Bille
Angelika Binkis
Henning Demke
Franz-Wilhelm Erasmi
Volker Franzen
Dirk Hürtgen
Monika Lövenich
Jürgen Ruskowski
Klaus Thomas
Karl Wirtz
Dr. Hans Rainer Wollseifen
Entschuldigt:
1.
2.
3.
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Jürgen Otto
Angelika Stockem
Andreas Zurhelle
Von der Verwaltung:
Peter Hüvelmann, Karl-Heinz Hassel, Albert Müller, Lena Müller
Ausschussvorsitzender Kunth begrüßt die Mitglieder, stellt die form- und fristgerechte Einladung
und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt er, ob alle Ausschussmitglieder mit der Erweiterung der
Tagesordnung um Punkt
II/8 Bewerbung um ein Gewerbegrundstück;
hier: Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 5, Nr.323
einverstanden sind. Zudem bittet er, diesen vor TOP II/1 zu behandeln.
Da sich Herr Wagner von Jung-Stadtkonzepte verspätet, bittet Ausschussvorsitzender Kunth, den
TOP I/2 so weit zu verschieben, bis Herr Wagner anwesend ist. Mit den Änderungen erklärt der
Ausschuss sich einstimmig einverstanden.
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1.
Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
21.06.2016 -öffentliche Sitzung-
Gegen die Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom 21.06.2016 – öffentliche Sitzung – werden keine Einwände erhoben.
Punkt 2.
Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für die
Gemeinde Vettweiß "Vettweiß 2030";
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2016
(V-86/2016)
Ausschussvorsitzender Kunth erklärt die Vorlage und begrüßt Herrn Wagner
von Jung-Stadtkonzepte aus Köln.
Herr Wagner stellt sich vor und erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 2)
das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK). Dieses Konzept stellt
sich ähnlich wie das Integrierte Handlungskonzept (IHK) dar, hat jedoch einen
anderen Förderzugang.
Das IKEK zeigt unter anderem die relative Bevölkerungsentwicklung und die
Altersverteilung bis 2030. Herr Wagner erklärt die allgemeinen Ziele eines
IKEK. Darunter zählen beispielsweise die aktive Gestaltung des
demografischen Wandels und der Erhalt der Vielfalt und Stabilität ländlicher
Strukturen. Bei der Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes können
bis zu zehn Hauptthemen betrachtet werden. Dazu gehören unter anderem die
Infrastrukturentwicklung,
Innenentwicklung,
Siedlungsflächenentwicklung,
Ortsbild und Baukultur oder die Gestaltung von Freiflächen. Schwerpunktmäßig
könnten zum Beispiel drei bis fünf Themen wie Verkehr und Energie / Klima
bearbeitet werden. Er erläutert, dass die Erfolgsaussichten für eine Förderung
vergleichsweise günstig sind, da es sich um ein neues Förderprogramm handelt
und in diesem Jahr noch zwei Bewilligungsstichtage folgen. Anschließend führt
Herr Wagner die verschiedenen Schritte bei der Erstellung eines IKEK auf. Die
vorhandenen Konzepte und Planungen werden zuerst ausgewertet.
Anschließend werden die Stärken und Schwächen analysiert
und ein
kommunales Leitbild entwickelt. Daraufhin werden dann Projektideen
gesammelt. Zudem betont er, dass das IKEK ein Konzept ist, welches
projektorientiert ist.
Dr. Wollseifen fragt, wie die Umsetzung von Themen in einem IKEK funktioniert
und ob dies mit dem Leader-Prozess zu vergleichen ist. Herr Wagner antwortet,
dass ein IKEK breiter gefächert ist, die Kommune die Entscheidungen trifft und
Hauptträger ist. Der Leader-Prozess hat im Vergleich ein eigenes Gremium.
Frau Lövenich bittet Herrn Wagner, einige konkrete Beispiele zu nennen. Herr
Wagner antwortet, dass es bisher in der Region noch keine Beispiele gibt.
Beispiele könnten jedoch ortsbildverschönernde Maßnahmen sein.
Überwiegend werden ganz neue Projekte gefördert, die noch nicht komplett
durchfinanziert sind.
Dr. Wollseifen fragt, ob nach der Aufstellung des Konzeptes weitere
Schwerpunkte hinzugefügt werden können und wie sich der zeitliche Rahmen
für die Erstellung eines IKEK darstellt. Herr Wagner antwortet, dass
Fortschreibungsmöglichkeiten zulässig sind. Eine Klärung mit der
Bezirksregierung für eine Förderungsmöglichkeit bei Fortschreibungen sagt
Herr Wagner zu. Er erklärt zudem, dass die Erstellung ca. ein Jahr in Anspruch
nehmen kann. Den Antrag könnte die Verwaltung evtl. zum Stichtag im
Dezember stellen. Die Mittelbewilligung könnte im Frühjahr 2017 erfolgen. Herr
Franzen möchte wissen, ob ohne ein Konzept auch keine Fördermöglichkeiten
vorhanden sind. Herr Wagner bestätigt dieses und schlägt vor, kurzfristig eine
unverbindliche Kostenschätzung vorzulegen.
Herr Hüvelmann berichtet, dass bei Erstellung der Vorlage nicht bekannt war,
dass der Bezirksregierung bei einer Antragsabgabe drei Angebote vorzulegen
sind. Ausschussvorsitzender Kunth fügt hinzu, dass demnach noch zwei
weitere Angebote angefordert werden müssen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß
einstimmig, sich eine unverbindliche Kostenschätzung zur Erstellung eines
integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes von Jung- Stadtkonzepte,
Venloerstr.151, 50672 Köln vorlegen zu lassen.
Punkt 3.
Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß vom 15.12.1999
hier: Änderung des § 14 „Öffentliche Bekanntmachungen“
(V-87/2016)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, die als Anlage
1 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.12.1999 zu
beschließen.
Punkt 4.
Beitritt der Gemeinde Vettweiß zum Zweckverband
RegioEntsorgung mit Wirkung vom 01.01.2017
(V-94/2016)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, folgendes zu
beschließen:
1. Die
Gemeinde
Vettweiß
tritt
dem
Entsorgungszweckverband
RegioEntsorgung auf Grundlage der als Anlage 3 beigefügten
Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung
in der derzeit gültigen Fassung bei.
2. Die Gemeinde Vettweiß überträgt
RegioEntsorgung
mit
befreiender
dem Entsorgungszweckverband
Wirkung
folgende
Aufgaben:
a) Die Einsammlung, Beförderung und den Transport der im Gebiet der
Gemeinde Vettweiß angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten
Haushaltungen und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur
Beseitigung gemäß §§ 17 Abs.1, 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz
(KrWG) i. V. m. § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes Nordrhein-Westfalen
(LAbfG). Der Aufgabenübergang tritt zum 01.01.2017, um 0:00 Uhr ein.
b) Ausgenommen von der befreienden Aufgabenübertragung im Sinne von
a) sind die Erhebung der Abfallgebühren nach den Vorschriften des
Kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) sowie die folgenden
Teilaufgaben nach § 5 Abs. 6 LAbfG:
- Das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig
abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer
Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken,
wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht
vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist (§ 5 Abs. 6 S. 2 LAbfG).
- Die Aufstellung, Erhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben,
soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist (§ 5 Abs. 2
LAbfG).
3. Der Rat stimmt der als Anlage 3 beigefügten Zweckverbandssatzung des
Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen
Fassung zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des
kommunalaufsichtsrechtlichen
Genehmigungsverfahrens
eventuell
erforderlichen (redaktionellen) Änderungen zuzustimmen. Der Rat ist
hierüber zu informieren.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf Grundlage des Beitrittsbeschlusses
des Rates den Beitritt zum Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung zu
beantragen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Abfallsatzung der
Gemeinde Vettweiß vorzubereiten.
Punkt 5.
Anfragen und Mitteilungen der Gremienmitglieder
a) Frau Lövenich fragt nach dem Sachstand bzgl. der abgestorbenen Bäume in
Soller und möchte wissen, ob Belastungen in der Erde die Ursachen dafür sind.
Herr Hüvelmann erklärt, dass der Hintergrund ein Mangel in der Erde ist und die
Bäume deshalb nicht angeschlagen haben. Um Belastungen handelt es sich
nicht. Eventuell ist eine Ersatzbeschaffung von Baumsorten geplant, die trotz
des Mangels an dem Standort überleben
b) Ausschussvorsitzender Kunth teilt mit, dass die Kehrmaschine am Markplatz
im Innenbereich zukünftig wieder fahren wird. Mit der beauftragten Firma wurde
Kontakt aufgenommen, weil dies Bestandteil des Auftragsumfangs war.
c) Ausschussvorsitzender Kunth teilt mit, dass in Kürze ein Sammelbehälter für
Alt-Handys bei dem Naturschutzbund (NABU) bestellt wird. Unter anderem
fördert der NABU mit den Einnahmen aus dieser Sammelaktion seit 2006 das
„Havel-Projekt“.
Ende der Sitzung : 19:20 Uhr
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(Kunth)
Ausschussvorsitzender
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(Lena Müller)
Schriftführerin