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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
176 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
29.08.16, 18:01
Aktualisiert
29.08.16, 18:01
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 25.08.2016, 18:00 Uhr im Sitzungsraum des Rathauses Vettweiß. Anwesend: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Ausschussvorsitzender Mitglied Stellvertretendes Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Mitglied Joachim Kunth Franz Bille Angelika Binkis Henning Demke Franz-Wilhelm Erasmi Volker Franzen Dirk Hürtgen Monika Lövenich Jürgen Ruskowski Klaus Thomas Karl Wirtz Dr. Hans Rainer Wollseifen Entschuldigt: 1. 2. 3. Mitglied Mitglied Mitglied Jürgen Otto Angelika Stockem Andreas Zurhelle Von der Verwaltung: Peter Hüvelmann, Karl-Heinz Hassel, Albert Müller, Lena Müller Ausschussvorsitzender Kunth begrüßt die Mitglieder, stellt die form- und fristgerechte Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt er, ob alle Ausschussmitglieder mit der Erweiterung der Tagesordnung um Punkt II/8 Bewerbung um ein Gewerbegrundstück; hier: Teilfläche des gemeindeeigenen Grundstückes Gemarkung Vettweiß, Flur 5, Nr.323 einverstanden sind. Zudem bittet er, diesen vor TOP II/1 zu behandeln. Da sich Herr Wagner von Jung-Stadtkonzepte verspätet, bittet Ausschussvorsitzender Kunth, den TOP I/2 so weit zu verschieben, bis Herr Wagner anwesend ist. Mit den Änderungen erklärt der Ausschuss sich einstimmig einverstanden. Tagesordnung: I. Öffentliche Sitzung Punkt 1. Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2016 -öffentliche Sitzung- Gegen die Niederschrift über die 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.06.2016 – öffentliche Sitzung – werden keine Einwände erhoben. Punkt 2. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für die Gemeinde Vettweiß "Vettweiß 2030"; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2016 (V-86/2016) Ausschussvorsitzender Kunth erklärt die Vorlage und begrüßt Herrn Wagner von Jung-Stadtkonzepte aus Köln. Herr Wagner stellt sich vor und erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 2) das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK). Dieses Konzept stellt sich ähnlich wie das Integrierte Handlungskonzept (IHK) dar, hat jedoch einen anderen Förderzugang. Das IKEK zeigt unter anderem die relative Bevölkerungsentwicklung und die Altersverteilung bis 2030. Herr Wagner erklärt die allgemeinen Ziele eines IKEK. Darunter zählen beispielsweise die aktive Gestaltung des demografischen Wandels und der Erhalt der Vielfalt und Stabilität ländlicher Strukturen. Bei der Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes können bis zu zehn Hauptthemen betrachtet werden. Dazu gehören unter anderem die Infrastrukturentwicklung, Innenentwicklung, Siedlungsflächenentwicklung, Ortsbild und Baukultur oder die Gestaltung von Freiflächen. Schwerpunktmäßig könnten zum Beispiel drei bis fünf Themen wie Verkehr und Energie / Klima bearbeitet werden. Er erläutert, dass die Erfolgsaussichten für eine Förderung vergleichsweise günstig sind, da es sich um ein neues Förderprogramm handelt und in diesem Jahr noch zwei Bewilligungsstichtage folgen. Anschließend führt Herr Wagner die verschiedenen Schritte bei der Erstellung eines IKEK auf. Die vorhandenen Konzepte und Planungen werden zuerst ausgewertet. Anschließend werden die Stärken und Schwächen analysiert und ein kommunales Leitbild entwickelt. Daraufhin werden dann Projektideen gesammelt. Zudem betont er, dass das IKEK ein Konzept ist, welches projektorientiert ist. Dr. Wollseifen fragt, wie die Umsetzung von Themen in einem IKEK funktioniert und ob dies mit dem Leader-Prozess zu vergleichen ist. Herr Wagner antwortet, dass ein IKEK breiter gefächert ist, die Kommune die Entscheidungen trifft und Hauptträger ist. Der Leader-Prozess hat im Vergleich ein eigenes Gremium. Frau Lövenich bittet Herrn Wagner, einige konkrete Beispiele zu nennen. Herr Wagner antwortet, dass es bisher in der Region noch keine Beispiele gibt. Beispiele könnten jedoch ortsbildverschönernde Maßnahmen sein. Überwiegend werden ganz neue Projekte gefördert, die noch nicht komplett durchfinanziert sind. Dr. Wollseifen fragt, ob nach der Aufstellung des Konzeptes weitere Schwerpunkte hinzugefügt werden können und wie sich der zeitliche Rahmen für die Erstellung eines IKEK darstellt. Herr Wagner antwortet, dass Fortschreibungsmöglichkeiten zulässig sind. Eine Klärung mit der Bezirksregierung für eine Förderungsmöglichkeit bei Fortschreibungen sagt Herr Wagner zu. Er erklärt zudem, dass die Erstellung ca. ein Jahr in Anspruch nehmen kann. Den Antrag könnte die Verwaltung evtl. zum Stichtag im Dezember stellen. Die Mittelbewilligung könnte im Frühjahr 2017 erfolgen. Herr Franzen möchte wissen, ob ohne ein Konzept auch keine Fördermöglichkeiten vorhanden sind. Herr Wagner bestätigt dieses und schlägt vor, kurzfristig eine unverbindliche Kostenschätzung vorzulegen. Herr Hüvelmann berichtet, dass bei Erstellung der Vorlage nicht bekannt war, dass der Bezirksregierung bei einer Antragsabgabe drei Angebote vorzulegen sind. Ausschussvorsitzender Kunth fügt hinzu, dass demnach noch zwei weitere Angebote angefordert werden müssen. Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, sich eine unverbindliche Kostenschätzung zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes von Jung- Stadtkonzepte, Venloerstr.151, 50672 Köln vorlegen zu lassen. Punkt 3. Hauptsatzung der Gemeinde Vettweiß vom 15.12.1999 hier: Änderung des § 14 „Öffentliche Bekanntmachungen“ (V-87/2016) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat, die als Anlage 1 beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 15.12.1999 zu beschließen. Punkt 4. Beitritt der Gemeinde Vettweiß zum Zweckverband RegioEntsorgung mit Wirkung vom 01.01.2017 (V-94/2016) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, folgendes zu beschließen: 1. Die Gemeinde Vettweiß tritt dem Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung auf Grundlage der als Anlage 3 beigefügten Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen Fassung bei. 2. Die Gemeinde Vettweiß überträgt RegioEntsorgung mit befreiender dem Entsorgungszweckverband Wirkung folgende Aufgaben: a) Die Einsammlung, Beförderung und den Transport der im Gebiet der Gemeinde Vettweiß angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur Beseitigung gemäß §§ 17 Abs.1, 20 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 5 Abs. 6 des Landesabfallgesetzes Nordrhein-Westfalen (LAbfG). Der Aufgabenübergang tritt zum 01.01.2017, um 0:00 Uhr ein. b) Ausgenommen von der befreienden Aufgabenübertragung im Sinne von a) sind die Erhebung der Abfallgebühren nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) sowie die folgenden Teilaufgaben nach § 5 Abs. 6 LAbfG: - Das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks, von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist (§ 5 Abs. 6 S. 2 LAbfG). - Die Aufstellung, Erhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist (§ 5 Abs. 2 LAbfG). 3. Der Rat stimmt der als Anlage 3 beigefügten Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung in der derzeit gültigen Fassung zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens eventuell erforderlichen (redaktionellen) Änderungen zuzustimmen. Der Rat ist hierüber zu informieren. 4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf Grundlage des Beitrittsbeschlusses des Rates den Beitritt zum Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung zu beantragen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Abfallsatzung der Gemeinde Vettweiß vorzubereiten. Punkt 5. Anfragen und Mitteilungen der Gremienmitglieder a) Frau Lövenich fragt nach dem Sachstand bzgl. der abgestorbenen Bäume in Soller und möchte wissen, ob Belastungen in der Erde die Ursachen dafür sind. Herr Hüvelmann erklärt, dass der Hintergrund ein Mangel in der Erde ist und die Bäume deshalb nicht angeschlagen haben. Um Belastungen handelt es sich nicht. Eventuell ist eine Ersatzbeschaffung von Baumsorten geplant, die trotz des Mangels an dem Standort überleben b) Ausschussvorsitzender Kunth teilt mit, dass die Kehrmaschine am Markplatz im Innenbereich zukünftig wieder fahren wird. Mit der beauftragten Firma wurde Kontakt aufgenommen, weil dies Bestandteil des Auftragsumfangs war. c) Ausschussvorsitzender Kunth teilt mit, dass in Kürze ein Sammelbehälter für Alt-Handys bei dem Naturschutzbund (NABU) bestellt wird. Unter anderem fördert der NABU mit den Einnahmen aus dieser Sammelaktion seit 2006 das „Havel-Projekt“. Ende der Sitzung : 19:20 Uhr ________________________ (Kunth) Ausschussvorsitzender ______________________ (Lena Müller) Schriftführerin