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Beschlusstext (Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für die Gemeinde Vettweiß "Vettweiß 2030"; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2016)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
28 kB
Datum
25.08.2016
Erstellt
29.08.16, 18:01
Aktualisiert
29.08.16, 18:01
Beschlusstext (Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für die Gemeinde Vettweiß "Vettweiß 2030";
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2016) Beschlusstext (Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für die Gemeinde Vettweiß "Vettweiß 2030";
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2016)

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Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 29.08.2016 Beschlussauszug aus der 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 25.08.2016, 18:00 Uhr. 2. Aufstellung eines integrierten Handlungskonzeptes für die Gemeinde Vettweiß "Vettweiß 2030"; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.06.2016 (V-86/2016) Ausschussvorsitzender Kunth erklärt die Vorlage und begrüßt Herrn Wagner von JungStadtkonzepte aus Köln. Herr Wagner stellt sich vor und erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 2) das Integrierte Kommunale Entwicklungskonzept (IKEK). Dieses Konzept stellt sich ähnlich wie das Integrierte Handlungskonzept (IHK) dar, hat jedoch einen anderen Förderzugang. Das IKEK zeigt unter anderem die relative Bevölkerungsentwicklung und die Altersverteilung bis 2030. Herr Wagner erklärt die allgemeinen Ziele eines IKEK. Darunter zählen beispielsweise die aktive Gestaltung des demografischen Wandels und der Erhalt der Vielfalt und Stabilität ländlicher Strukturen. Bei der Erstellung eines Integrierten Entwicklungskonzeptes können bis zu zehn Hauptthemen betrachtet werden. Dazu gehören unter anderem die Infrastrukturentwicklung, Innenentwicklung, Siedlungsflächenentwicklung, Ortsbild und Baukultur oder die Gestaltung von Freiflächen. Schwerpunktmäßig könnten zum Beispiel drei bis fünf Themen wie Verkehr und Energie / Klima bearbeitet werden. Er erläutert, dass die Erfolgsaussichten für eine Förderung vergleichsweise günstig sind, da es sich um ein neues Förderprogramm handelt und in diesem Jahr noch zwei Bewilligungsstichtage folgen. Anschließend führt Herr Wagner die verschiedenen Schritte bei der Erstellung eines IKEK auf. Die vorhandenen Konzepte und Planungen werden zuerst ausgewertet. Anschließend werden die Stärken und Schwächen analysiert und ein kommunales Leitbild entwickelt. Daraufhin werden dann Projektideen gesammelt. Zudem betont er, dass das IKEK ein Konzept ist, welches projektorientiert ist. Dr. Wollseifen fragt, wie die Umsetzung von Themen in einem IKEK funktioniert und ob dies mit dem Leader-Prozess zu vergleichen ist. Herr Wagner antwortet, dass ein IKEK breiter gefächert ist, die Kommune die Entscheidungen trifft und Hauptträger ist. Der Leader-Prozess hat im Vergleich ein eigenes Gremium. Frau Lövenich bittet Herrn Wagner, einige konkrete Beispiele zu nennen. Herr Wagner antwortet, dass es bisher in der Region noch keine Beispiele gibt. Beispiele könnten jedoch ortsbildverschönernde Maßnahmen sein. Überwiegend werden ganz neue Projekte gefördert, die noch nicht komplett durchfinanziert sind. Dr. Wollseifen fragt, ob nach der Aufstellung des Konzeptes weitere Schwerpunkte hinzugefügt werden können und wie sich der zeitliche Rahmen für die Erstellung eines IKEK darstellt. Herr Wagner antwortet, dass Fortschreibungsmöglichkeiten zulässig sind. Eine Klärung mit der Bezirksregierung für eine Förderungsmöglichkeit bei Fortschreibungen sagt Herr Wagner zu. Er erklärt zudem, dass die Erstellung ca. ein Jahr in Anspruch nehmen kann. Den Antrag könnte die Verwaltung evtl. zum Stichtag im Dezember stellen. Die Mittelbewilligung könnte im Frühjahr 2017 erfolgen. Herr Franzen möchte wissen, ob ohne ein Konzept auch keine Fördermöglichkeiten vorhanden sind. Herr Wagner bestätigt dieses und schlägt vor, kurzfristig eine unverbindliche Kostenschätzung vorzulegen. Herr Hüvelmann berichtet, dass bei Erstellung der Vorlage nicht bekannt war, dass der Bezirksregierung bei einer Antragsabgabe drei Angebote vorzulegen sind. Ausschussvorsitzender Kunth fügt hinzu, dass demnach noch zwei weitere Angebote angefordert werden müssen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Vettweiß einstimmig, sich eine unverbindliche Kostenschätzung zur Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes von Jung- Stadtkonzepte, Venloerstr.151, 50672 Köln vorlegen zu lassen. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.08.2016 Seite 2