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Beschlussvorlage (Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
18 kB
Erstellt
24.06.10, 14:18
Aktualisiert
24.06.10, 14:18
Beschlussvorlage (Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm) Beschlussvorlage (Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm) Beschlussvorlage (Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm) Beschlussvorlage (Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm) Beschlussvorlage (Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 162/2005 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat II Vorlage für Hauptauschuss und Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 09.06.2005 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 162/2005 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hadel 09.06.2005 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm Beschlussentwurf: Der Rat beschließt: Leitlinien für das Konsolidierungsprogramm I. Rat und Verwaltung stimmen darin überein, dass es zur Beseitigung des strukturellen Defizits und der nachhaltigen Sicherung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit der Stadt eines zügig zu erarbeitenden Konsolidierungsprogramms bedarf. Für das Konsolidierungsprogramm wird das Ziel wie folgt festgelegt: Bis zum Jahre 2009 wird der Gesamtzuschussbedarf des Verwaltungshaushalts – gemäß der kameralen Systematik – jährlich um 5 Millionen Euro zuzüglich der Wirkungen aus der Anhebung der Kreisumlage ab 2005 reduziert. Deshalb werden folgende Eckwerte beschlossen: - Grundsätzlich gilt: Stopp für neue Lasten. Ausnahmen werden nur zugelassen, wenn die dafür notwendigen höheren und/oder neuen Ausgabeermächtigungen durch entsprechende Mehreinnahmen und/oder Einsparungen finanziert werden können. - Standarderhöhungen mit zusätzlichen Kosten werden nicht zugelassen. - Auf der Seite der Einnahmen wird – in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Gemeindehaushaltsrechts – der Vorrang spezifischer Einnahmen und hier insbesondere das Kostendeckungsgebot in Gebührenhaushalten konsequent verfolgt. - Die Anhebung der Realsteuer-Hebesätze auf das Niveau vergleichbarer Städte kommt als weiteres Mittel der Haushaltskonsolidierung in Betracht. II. Das Konsolidierungsprogramm soll sich auf alle Aufgabenbereiche („Produktbereiche“)der Stadt erstrecken. Die Verwaltung wird beauftragt, zügig die Möglichkeiten der Konsolidierung zur Beratung zu stellen. Auf dieser Grundlage sollen die Elemente der Konsolidierung der städtischen Finanzen vom Rat beraten und entschieden werden. TUIV 08/1998 III. Wegen des konkreten Handlungsbedarfs zur Festlegung der Bedingungen, die für die Überlassung städtischer Räumlichkeiten an Vereine/Organisationen gelten sollen, werden bereits heute die Grundsätze beschlossen, die für dieses umfangreiche Handlungsfeld fortan gelten sollen: Die Stadt hält zahlreiche Gebäude und Einrichtungen vor, die von Vereinen und Organisationen – auch – zu kulturellen, geselligen und gesellschaftlichen sowie sportlichen Zwecken genutzt werden. So erbringt sie erhebliche Subventionen. An ihnen möchte die Stadt festhalten, um so das bürgerschaftliche Engagement zu würdigen und zu unterstützen. Die Stadt muss jedoch die vielfältigen und in ihrem Umfang unterschiedlichen Subventionen hinterfragen, denn es ist nicht länger vertretbar, alle Subventionen zu Lasten der Steuerzahler zu finanzieren und vergleichbare Nutzungen unterschiedlich zu behandeln. Folgende Grundsätze sollen deshalb gelten und in die Benutzungsordnungen einfließen: a) für Räume, die Vereinen zur alleinigen Nutzung überlassen werden, z.B. Haus Bonner Str. 36, ehem. „Sportlerklause“ im Gebäudekomplex Sporthalle Berzdorf, im Schwingelerhof, im Haus Sonnenberg und in der Mehrzweckhalle Urfeld: Die Vereine/Organisationen leisten der Stadt Kostendeckungsbeiträge, und zwar in Höhe der Kosten für die - Wärme- und Beleuchtungsenergie, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Gebäudeversicherung, Hausdienste/Platzpersonal, wenn bzw. soweit sie/es für die Vereinsnutzung vorgehalten wird. Soweit diese Kosten nicht direkt auf die Nutzung durch Vereine/Organisationen zuordnungsfähig sind, sind sie in geeigneter Weise im Wege der Schlüsselung zu ermitteln. In den Fällen entgeltlicher Überlassung an Dritte und bei Veranstaltungen mit Bewirtung beteiligen die Vereine/Organisationen die Stadt an den Entgelten, um der Stadt einen Kostendeckungsbeitrag zu den sonstigen Kosten, die die Stadt zu tragen hat (für Finanzierung, Bauunterhaltung, Grundsteuer), zu leisten. b) Räume, die zu geselligen/gesellschaftlichen Veranstaltungen überlassen werden, z.B. Kronenbuschhalle, RheinForum, Aulen, Oktogon, Mehrzweckhalle Urfeld, Sporthalle Berzdorf: Auch für diese Nutzungen gilt: Die Vereine/Organisationen leisten Kostendeckungsbeiträge, und zwar in Höhe der auf ihre Veranstaltung entfallenden anteiligen Kosten für die - Wärme- und Beleuchtungsenergie, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Gebäudeversicherung, Hausdienste/Platzpersonal, wenn bzw. soweit sie/es für die Vereinsnutzung vorgehalten wird. Soweit diese Kosten nicht direkt auf die Nutzung durch Vereine/Organisationen zuordnungsfähig sind, sind Pauschalbeträge zu ermitteln. Außerdem erstatten die Vereine/Organisationen der Stadt die Kosten von Sonderleistungen wie „Einkauf“ der Beschallung, Aufbau und Bedienung der Sonderbeleuchtung, Abbau der Sportgeräte, Ausschmücken der Räume, Sonderreinigung. Auch hier gilt: Bei Veranstaltungen mit Bewirtung beteiligen die Vereine/Organisationen die Stadt an den Entgelten, um der Stadt einen Kostendeckungsbeitrag zu den sonstigen Kosten, die die Stadt zu tragen hat, zu leisten. TUIV 08/1998 c) Einrichtungen/Sportstätten, die Vereinen zu sportlicher Nutzung überlassen werden Die Förderung des Breitensports sowie des Jugendsports sind und bleiben wichtige Aufgabe der Sportpolitik der Stadt, vor allem durch den Bau und Betrieb der zahlreichen Sportstätten. Die Förderung des Breitensports vermag die Stadt jedoch nicht mehr im bisherigen Umfang und das heißt für die Nutzung ihrer Einrichtungen/Sportstätten durch die Vereine praktisch kostenlos zu Lasten der Steuerzahler finanzieren. Die Ausübung des Sports, auch des Breitensports, findet häufig auch in gewerbsmäßig betriebenen Sporteinrichtungen statt, in denen die Nutzer – was auch ihnen selbstverständlich ist – Nutzungsentgelte entrichten, die nicht nur sämtliche Betriebskosten, sondern dem Unternehmer auch Gewinne erwirtschaften. Die Stadt sucht die Partnerschaft der Vereine, um darüber den Aufwand für die Sporteinrichtungen zu Lasten der Steuerzahler zu reduzieren. Sie verfolgt über diese Partnerschaft sowohl die Übernahme von Aufgaben, deren Durchführung für sie die Bereitstellung bezahlter Arbeitskraft bedeutet, in das ehramtliche Engagement der Vereine als auch die Übernahme von Kosten, deren Höhe ausschließlich durch die Vereinsnutzung bestimmt wird. Die von der Stadt verfolgte Übergabe von Aufgaben erstreckt sich auf - den Schlüsseldienst und - Arbeiten, die über normale Haus- und Platzwartdienste hinaus reichen, wie das Hin- und Wegstellen von Sportgeräten, das Auf- und Abhängen von Tornetzen. Bei der von der Stadt verfolgten Weitergabe von Kosten, deren Höhe ausschließlich durch die Vereinsnutzung bestimmt wird, handelt es sich um die Kosten, die anfallen für - die bei Nutzung der Duschräume für die Wärmeenergie sowie die Wasserver- und die Abwasserentsorgung, - die bei Flutlichtnutzung für die Beleuchtungsenergie, - Hausdienst/Platzpersonal, wenn bzw. soweit das Personal für die Vereinsnutzung Dienst leisten muss. Weil diese Kosten nicht direkt auf die Nutzung durch Vereine/Organisationen zuordnungsfähig sind, sind Pauschalbeträge zu ermitteln. Die Weitergabe dieser Kosten unterbleibt bei ausschließlicher Nutzung für den Jugendsport. Auch hier gilt: Bei Veranstaltungen mit Bewirtung beteiligen die Vereine die Stadt an den Entgelten, um der Stadt einen Kostendeckungsbeitrag zu den sonstigen Kosten, die die Stadt zu tragen hat, zu leisten. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Der Haushaltsentwurf für 2005, zu dem auch der Finanzplan (der bis 2008 reicht), unterstreicht die Notwendigkeit, in ein Handeln für eine nachhaltige Konsolidierung der Finanzen einzutreten, weil der Stadt sonst ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) droht. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen des Bürgermeisters und des Kämmerers in der Ratssitzung vom 12. April 2005 und auf den Vorbericht im Haushaltsbuch (Fach 1) verwiesen. 2. Lösung Der richtige Weg ist das – freiwillige – Konsolidierungsprogramm mit dem Ziel der Rückgewinnung eines echten finanziellen Handlungsspielraums, damit sich die Stadt auch neuen Aufgaben zuwenden kann. Nach den bisherigen Beratungen im Ältestenrat sieht sich die Verwaltung ermutigt, dem Rat insgesamt Leitlinien und Eckwerte für das Konsolidierungsprogramm und Grundsätze für ein erstes Handlungsfeld vorzuschlagen. Die Verwaltung erarbeitet gegenwärtig „Bausteine“ für das Konsolidierungsprogramm auf der Grundlage des Praxisprojekts „Konsolidierung kommunaler Haushalte“ der Kreissparkasse Köln und mehrerer Kommunen, an dem die Verwaltung beteiligt ist, sowie des Berichts der vom Verwaltungsvorstand eingesetzten Arbeitsgruppe, die für das gesamte Aufgabenspektrum der Stadt Möglichkeiten der Konsolidierung untersucht und beschrieben hat. 3. Alternativen Zur Beseitigung des strukturellen Defizits und der nachhaltigen Sicherung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit der Stadt gibt es keine Alternative. 4. Finanzielle Auswirkungen Rückgewinnung eines echten finanziellen Handlungsspielraums. TUIV 08/1998