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Beschlussvorlage (Antrag für ein Familienzentrum in Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 28/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag für ein Familienzentrum in Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 25.01.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 28/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 25.01.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Antrag für ein Familienzentrum in Wesseling Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag beim Land auf Einrichtung eines Familienzentrums in Wesseling zu stellen. TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im ganzen Land flächendeckend Familienzentren einzurichten. In einer Umsetzungsphase, die sich vom 31. März 2006 bis zum 31. März 2007 erstreckt, soll in jedem Jugendamtsbezirk Nordrhein-Westfalens eine Kindertrageseinrichtung zu einem Familienzentrum weiterentwickelt werden. Der Jugendhilfeausschuss hat sich ebenfalls in seiner Sitzung auf Antrag der SPD-Fraktion (Vorlage Nr. 313/2005) mit der Einrichtung eines Familienzentrums befasst, den Antrag zur weiteren Beratung innerhalb des Planungsprozesses für die Kindertagesbetreuung jedoch zunächst in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung verwiesen. Für die Pilotphase können sich Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bis zum 31. März 2006 bewerben. 2. Lösung Die Stadt Wesseling bewirbt sich mit einer Einrichtung für die Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Zunächst ergeben sich durch die Bewerbung keine zusätzlichen Kosten. Sollten sich aus der Umsetzung einer noch zu erarbeitenden Konzeption zusätzliche Kosten ergeben, wird zuvor der Rat bzw. der Jugendhilfeausschuss mit der Angelegenheit befasst. TUIV 08/1998