Daten
Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
28/2006
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Jugendhilfe
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag für ein Familienzentrum in Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Leiter/in
Datum
Sachbearbeiter/in
25.01.2006
Namenszeichen
Beteiligte Bereiche
Bearbeitungsvermerk
TUIV 08/1998
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 28/2006
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank W. Krüger
25.01.2006
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Antrag für ein Familienzentrum in Wesseling
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag beim Land auf Einrichtung eines Familienzentrums in
Wesseling zu stellen.
TUIV 08/1998
.....
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im ganzen Land flächendeckend Familienzentren einzurichten. In einer Umsetzungsphase, die sich vom 31. März 2006 bis zum 31. März 2007
erstreckt, soll in jedem Jugendamtsbezirk Nordrhein-Westfalens eine Kindertrageseinrichtung zu einem Familienzentrum weiterentwickelt werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich ebenfalls in seiner Sitzung auf Antrag der SPD-Fraktion (Vorlage
Nr. 313/2005) mit der Einrichtung eines Familienzentrums befasst, den Antrag zur weiteren Beratung
innerhalb des Planungsprozesses für die Kindertagesbetreuung jedoch zunächst in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung verwiesen.
Für die Pilotphase können sich Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen bis zum 31. März
2006 bewerben.
2. Lösung
Die Stadt Wesseling bewirbt sich mit einer Einrichtung für die Weiterentwicklung zu einem Familienzentrum.
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Zunächst ergeben sich durch die Bewerbung keine zusätzlichen Kosten. Sollten sich aus der Umsetzung einer noch zu erarbeitenden Konzeption zusätzliche Kosten ergeben, wird zuvor der Rat bzw.
der Jugendhilfeausschuss mit der Angelegenheit befasst.
TUIV 08/1998