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Beschlussvorlage (Korrektur der Niederschrift über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2005)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
10 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Beschlussvorlage (Korrektur der Niederschrift über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2005) Beschlussvorlage (Korrektur der Niederschrift über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2005) Beschlussvorlage (Korrektur der Niederschrift über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2005)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 30/2006 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Korrektur der Niederschrift über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2005 Namenszeichen des federführenden Bereichs Leiter/in Datum Sachbearbeiter/in 26.01.2006 Namenszeichen Beteiligte Bereiche Bearbeitungsvermerk TUIV 08/1998 Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 30/2006 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 26.01.2006 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Betreff: Korrektur der Niederschrift über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2005 Beschlussentwurf: Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2005 wird im Beschluss zu Tagesordnungspunkt 3 (Bezuschussung von Renovierungsarbeiten am Jugendtreff Wesseling – Antrag des BDKJ Wesseling vom 14.11.2005 – Vorlagen-Nr. 307/2005) mit folgender Fassung korrigiert: Der Antrag des BDKJ wird befürwortet. Der Jugendhilfeausschuss stellt für die im Antrag genannten Renovierungsarbeiten eine Zuschuss in Höhe von 7.830,00 € zur Verfügung. Die Mittel werden der Budgetaufstockung Jugendhilfe entnommen. 7 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen TUIV 08/1998 ..... Sachdarstellung: 1. Problem Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 29.11.2005 weist in Tagesordnungspunkt 3 den bewilligten Betrag falsch aus. Dort muss es nicht 11.830,00 €, sondern 7.830,00 € heißen. Dieser Betrag von 7.830,00 € entspricht dem Antrag des BDKJ, der dem Beschluss zu Grunde lag. 2. Lösung Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Korrektur der Niederschrift. Der veränderte Beschluss wird in der Niederschrift der 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses aufgenommen. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen keine. TUIV 08/1998