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Beschlussvorlage (Kreisverkehre A 61/L279 und L 279/L116 hier: Anbringen von Glasmarkern)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
03.09.13, 18:02
Aktualisiert
03.09.13, 18:02
Beschlussvorlage (Kreisverkehre A 61/L279 und L 279/L116
hier: Anbringen von Glasmarkern) Beschlussvorlage (Kreisverkehre A 61/L279 und L 279/L116
hier: Anbringen von Glasmarkern)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP8142/2013 Fachbereich IV - Hoch- und Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.09.2013 Betreff: Kreisverkehre A 61/L279 und L 279/L116 hier: Anbringen von Glasmarkern Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und sieht von der Anbringung von Markierungsknöpfen an dem Kreisverkehr 279/L116 ab. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Auf Anregung eines Kraftfahrers aus Kaarst (siehe Anlage 1) wurden die Landesbetriebe Straßenbau in Mönchengladbach (zuständig für den Kreisel L 279/ L 116) und Euskirchen (zuständig für Kreisel A 61/L279) mit der Bitte um Genehmigung zum Anbringen von sog. Markierungsknöpfen (Glasmarkern) angeschrieben. Der Landesbetrieb Mönchengladbach übersandte hieraufhin am 07. August 2012 einen Nutzungsvertrag zur Durchführung der Maßnahme. Mit E-Mail vom 06.08.2012 lehnte der Landesbetrieb Euskirchen die Maßnahme ab (siehe Anlage 2). Mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 12.11.2012 wurde unter dem Hinweis der genehmigten Maßnahme des Landesbetriebes Mönchengladbach um erneute Prüfung gebeten. Nachdem mit Schreiben vom 28.01. und 15.04.2013 an die Erledigung der Angelegenheit erinnert wurde, ist mit Schreiben vom 03. August 2013 erneut ein ablehnendes Schreiben (Anlage 4) eingegangen. Da verwaltungsseitig eine Umsetzung der Maßnahme vordringlicher am Kreisel A 61/L279 gesehen wird, eine Durchführung ohne Zustimmung des Straßenbaulastträgers allerdings nicht möglich ist, wird vorgeschlagen, auch die Maßnahme am Sany Kreisel nicht durchzuführen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Einsparung von 20.000,00 €. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: Gesehen: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-142/2013 Seite 2