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Beschlussvorlage (Anlage 2 Ablehnung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
03.09.13, 18:02
Aktualisiert
03.09.13, 18:02
Beschlussvorlage (Anlage 2 Ablehnung)

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Inhalt der Datei

Von: An: Datum: Betreff: Herbert Wahner Naujock, Wilfried 06.08.2012 14:43 Wtrlt: KVP A61 / L279 bei Bedburg - Einbau von Glasmarkern, hier: Ihre Schreiben vom 24.05. und 01.08.2012 >>> <Karl-Josef.Reinartz@strassen.nrw.de> 06.08.2012 14:37 >>> Sehr geehrter Herr Wahner, ich darf mich für die verspätete Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfrage entschuldigen, muss Ihnen aber leider mitteilen, dass einer zusätzlichen Ausstattung der Bordsteinlinien an dem o.a. KVP mit Glasmarkern nicht zugestimmt werden kann, auch wenn die Kosten seitens der Stadt Bedburg getragen würden. Auch im Sinne vom Landesministerium und des Betriebssitzes des Landesbetriebes Straßenbau NRW sollen Straßenausstattungen einheitlich nach den Regeln der Technik erfolgen. Abweichungen hiervon sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Im Richtlinienwerk sind Glasmarker standardmäßig lediglich in Tunnelbauwerken vorgesehen. Der angesprochenen KVP ist nach dem "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren" hergestellt und mit allen Verkehrszeichen gemäß der seinerzeitigen verkehrsrechtlichen Anordnung ausgestattet worden. Ganz besondere Gründe für einen noch höheren Standard, der zudem Begehrlichkeiten im gesamten Zuständigkeitsnetz auslösen würde, sind für mich nicht erkennbar. Glasmarker können dann zum Einsatz kommen, wenn mit üblichen Standardmittel (i.d. Regel Markierung und Beschilderung, kleinere bauliche Anpassung) eine Unfallhäufungsstelle / außergewöhnliche Gefahrenstelle nicht verbessert werden kann und der Mangel in einer unzureichenden Führung begründet ist. Mit freundlichen Grüßen Karl-Josef Reinartz Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Abt. 4 - Betrieb und Verkehr Jülicher Ring 101 - 103 53874 Euskirchen Telefon: 02251 / 796 - 382 (oder 0241 / 6093 - 210 in AC) Mobil: 0152 01594282 Telefax: 02251/796-222 Email: karl-josef.reinartz@strassen.nrw.de