Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
03.09.13, 18:02
Aktualisiert
03.09.13, 18:02
Stichworte
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Von:
An:
Datum:
Betreff:
Herbert Wahner
Naujock, Wilfried
06.08.2012 14:43
Wtrlt: KVP A61 / L279 bei Bedburg - Einbau von Glasmarkern, hier: Ihre Schreiben vom 24.05. und 01.08.2012
>>> <Karl-Josef.Reinartz@strassen.nrw.de> 06.08.2012 14:37 >>>
Sehr geehrter Herr Wahner,
ich darf mich für die verspätete Beantwortung Ihrer schriftlichen Anfrage entschuldigen, muss Ihnen aber leider mitteilen, dass einer
zusätzlichen Ausstattung der Bordsteinlinien an dem o.a. KVP mit Glasmarkern nicht zugestimmt werden kann, auch wenn die
Kosten seitens der Stadt Bedburg getragen würden.
Auch im Sinne vom Landesministerium und des Betriebssitzes des Landesbetriebes Straßenbau NRW sollen Straßenausstattungen
einheitlich nach den Regeln der Technik erfolgen. Abweichungen hiervon sind nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Im
Richtlinienwerk sind Glasmarker standardmäßig lediglich in Tunnelbauwerken vorgesehen.
Der angesprochenen KVP ist nach dem "Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren" hergestellt und mit allen Verkehrszeichen
gemäß der seinerzeitigen verkehrsrechtlichen Anordnung ausgestattet worden. Ganz besondere Gründe für einen noch höheren
Standard, der zudem Begehrlichkeiten im gesamten Zuständigkeitsnetz auslösen würde, sind für mich nicht erkennbar.
Glasmarker können dann zum Einsatz kommen, wenn mit üblichen Standardmittel (i.d. Regel Markierung und Beschilderung,
kleinere bauliche Anpassung) eine Unfallhäufungsstelle / außergewöhnliche Gefahrenstelle nicht verbessert werden kann und der
Mangel in einer unzureichenden Führung begründet ist.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Josef Reinartz
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Abt. 4 - Betrieb und Verkehr
Jülicher Ring 101 - 103
53874 Euskirchen
Telefon: 02251 / 796 - 382
(oder 0241 / 6093 - 210 in AC)
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01594282
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Email: karl-josef.reinartz@strassen.nrw.de