Daten
Kommune
Bedburg
Größe
35 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
03.09.13, 18:02
Aktualisiert
03.09.13, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachbereich IV
- Hoch- und Tiefbau, Bauhof Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, 50173 Bedburg
Geschäftsbereich 7 - Hochbau Dienstgebäude: Nebenstelle Adolf-Silverberg-Straße
Auskunft erteilt: Herr Naujock
Landesbetrieb Straßen NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Jülicher Ring 101 - 103
53879 Euskirchen
Zimmer:
206
Durchwahl:
(02272) 402 201
¬ Telefax:
(02272) 402 250
E-Mail:
w.naujock@bedburg.de
Mein Zeichen:
Datum:
12. November 2012
_
Kreisverkehrs L 279/A 61 in Bedburg
Sehr geehrter Herr Klein,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 24.05.2012 bat ich um Genehmigung zum Einbau von Glasmakern am o.
a. Kreisverkehr.
Nach meiner Erinnerung am 01.08.2012 habe ich die als Anlage beigefügte Mail als Antwort
enthalten.
Leider kann ich der hierin gemachten Begründung nur bedingt folgen, da mir vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Niederrhein, unproblematisch der Einbau von
Glasmarker am Kreisverkehr L 279/116 -KVP Sany- genehmigt wurde.
Besonderheiten (wie z. B. Unfalllhäufungsstelle oder außergewöhnliche Gefahrenstelle) liegen dort nicht vor.
Wie dem beigefügten Bericht der NGZ vom 22.11.2011 zu entnehmen ist, wurde das Anbringen von Glasmarkern für einen Kreisel in Kaarst vom Landesbetrieb Straßenbau NRW sogar
gefordert, weil es von dem Kunstwerk ablenken soll. Analoge Verhältnisse sind z. Zt. durch
die seinerzeit aufgestellte Baggerschaufel am Kreisel A 61 / 279 gegeben.
Ich darf Sie bitten, mein Anliegen unter Berücksichtigung meiner Ausführungen nochmals zu
überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
(Koerdt)
Bürgermeister
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