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Beschlussvorlage (Beschlussfassung bezüglich der Protokollierung bzw. bezüglich der Information der Öffentlichkeit durch die Einstellung einer Tonträgeraufzeichnung ins Internet über die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2013/2014)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
37 kB
Datum
07.05.2013
Erstellt
30.04.13, 18:04
Aktualisiert
30.04.13, 18:04
Beschlussvorlage (Beschlussfassung bezüglich der Protokollierung bzw. bezüglich der Information der Öffentlichkeit durch die Einstellung einer Tonträgeraufzeichnung ins Internet über die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2013/2014) Beschlussvorlage (Beschlussfassung bezüglich der Protokollierung bzw. bezüglich der Information der Öffentlichkeit durch die Einstellung einer Tonträgeraufzeichnung ins Internet über die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2013/2014) Beschlussvorlage (Beschlussfassung bezüglich der Protokollierung bzw. bezüglich der Information der Öffentlichkeit durch die Einstellung einer Tonträgeraufzeichnung ins Internet über die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2013/2014) Beschlussvorlage (Beschlussfassung bezüglich der Protokollierung bzw. bezüglich der Information der Öffentlichkeit durch die Einstellung einer Tonträgeraufzeichnung ins Internet über die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2013/2014)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-76/2013 Rats- und Kulturbüro Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 07.05.2013 Betreff: Beschlussfassung bezüglich der Protokollierung bzw. bezüglich der Information der Öffentlichkeit durch die Einstellung einer Tonträgeraufzeichnung ins Internet über die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2013/2014 Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Ausführungen zum Thema „Wortprotokoll“: In der Einwohnerfragestunde der Ratssitzung vom 09.04.2013 hat Frau Heike Steup, Bedburg, hinsichtlich der bevorstehenden Haushaltsberatungen über den Doppelhaushalt 2013/2014 angeregt, über die heutige Sitzung beim entsprechenden Tagesordnungspunkt ein Wortprotokoll anzufertigen. Die Verpflichtung zur Fertigung einer Niederschrift über die im Rat bzw. im Ausschuss gefassten Beschlüsse resultiert aus § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) sowie aus § 58 Abs. 7 GO. Die Anforderungen an eine Niederschrift werden in § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bedburg konkretisiert. Demnach muss die Niederschrift enthalten: a) die Namen der anwesenden und der fehlenden Ratsmitglieder, b) die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen, c) Ort und Tag sowie Zeitpunkt des Beginns einer etwaigen Unterbrechung und der Beendigung der Sitzung, d) die behandelten Beratungsgegenstände, e) die gestellten Anträge, f) die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen. Aus den vorgenannten Punkten lässt sich ableiten, dass über die Sitzungen des Rates und der Ausschüsse der Stadt Bedburg grundsätzlich kein Wortprotokoll, sondern ein sogenanntes Beschlussprotokoll erstellt wird. Von einer grundsätzlichen Änderung der Geschäftsordnung diesbezüglich sollte aus Sicht der Verwaltung abgesehen werden, zumal ein entsprechender Beschluss aufgrund der Geschäftsordnungsautonomie dem Rat obliegt. Die Verwaltung weist hier allerdings ergänzend darauf hin, dass die Beratungen über den Haushalt in der Regel bereits in der Vergangenheit immer etwas ausführlicher protokolliert wurden, als dass bei anderen Beratungsgegenständen im Rat oder den Ausschüssen der Fall ist. Inwieweit der Haupt- und Finanzausschuss es für sinnvoll und erforderlich erachtet, im Zusammenhang mit der Protokollierung der Haushaltsberatungen in der heutigen Sitzung ausnahmsweise von den Regelungen der durch den Rat beschlossenen Geschäftsordnung abzuweichen, bleibt seiner Entscheidung überlassen. Ausführungen zum Thema „Tonträgeraufzeichnung im Internet“: Als alternative Möglichkeit zur Information und Unterrichtung der Öffentlichkeit über die aktuellen Haushaltsberatungen ist es denkbar, die Tonträgeraufzeichnung über den entsprechenden Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung für einen begrenzten Zeitraum auf der städtischen Internetseite zum Abhören für Jedermann bereit zu stellen. In seiner Sitzung vom 13.11.2007 hatte der Rat beschlossen, dass zur Unterstützung bei der Anfertigung der Niederschriften Tonträgeraufzeichnungen erstellt werden können. Die entsprechende Regelung in § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung besagt, dass diese Beschlussvorlage WP8-76/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Tonträgeraufzeichnungen innerhalb einer Woche nach der folgenden Sitzung zu löschen sind, sofern in dieser Sitzung keine Einwände vorgetragen werden, die es erforderlich machen, die Tonträgeraufzeichnungen nochmals abzuhören. Die seinerzeitige Entscheidung basierte allerdings darauf, dass die Tonträgeraufzeichnung ausschließlich als Hilfsmittel für die Anfertigung der Niederschrift dient. Da die Anregung, die Tonträgeraufzeichnung über die heutigen Haushaltsberatungen auf der städtischen Internetseite zum Abhören für Jedermann bereit zu stellen, über den vorgenannten Beschluss noch wesentlich hinaus geht, ist ein entsprechender Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Im Zusammenhang mit (Bild- und) Tonaufzeichnungen bedarf es gemäß § 4 Datenschutzgesetz NRW (DSG) der Zustimmung jedes einzelnen Rats- bzw. Ausschussmitgliedes, zumal jedes Mitglied jederzeit ohne die Angabe von Gründen der Aufnahme widersprechen kann mit der Folge, dass die Aufnahme unverzüglich zu beenden ist. Ein Mehrheitsbeschluss genügt hier nicht, da das Persönlichkeitsrecht jedem einzelnen Ratsmitglied zusteht und nicht durch einen Gremiumsbeschluss abgesprochen werden kann. Auch die weiteren Beteiligten, die in der Sitzung zu Wort kommen könnten (insbesondere die Verwaltungsmitarbeiter), müssen in die Aufzeichnung zum Zwecke des Abhörens durch die interessierte Öffentlichkeit einwilligen. Der Städte- und Gemeindebund führt zur Thematik wie folgt aus und zitiert dabei u.a. den Landesdatenschutzbeauftragten: „...Die dem Rat zugestandene Geschäftsordnungsautonomie findet ihre Grenzen an den geltenden Gesetzen. Hierzu gehört auch das Datenschutzgesetz NRW. Die Übertragung der Ratssitzung in das Internet stellt eine Übermittlung nach § 16 Abs. 1 DSG dar. Hierzu hat bereits das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 03.08.1990 ausgeführt, dass Tonaufzeichnungen das Recht des Ratsmitglieds zur freien Rede beeinträchtigen könnten. Der Landesdatenschutzbeauftragte in NRW vertritt darüber hinaus die Auffassung, dass es der einzelne Teilnehmer der Ratssitzung trotz der Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen nicht hinnehmen muss, dass seine Beiträge weltweit speicherund verarbeitungsfähig im Internet zur Verfügung gestellt werden.... Fazit: Die Internet-Übertragung einer Ratssitzung ist nur dann datenschutzrechtlich nicht zu beanstanden, wenn alle Betroffenen in die Übertragung eingewilligt haben.“ Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Abhörmöglichkeit im Internet die Gelegenheit bieten würde, die Tonträgeraufzeichnung nochmals aufzunehmen, zu verfremden und dann erneut ins Internet zu stellen. Die grundsätzliche Öffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen geht im übrigen aus § 48 Abs. 2 Satz 1 GO in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates hervor. Mit dem Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gemeint ist dabei aber lediglich die reine Zuhörerschaft vor Ort, der ungehinderte Zugang zu den Sitzungen entsprechend der Raumkapazität sowie die Pflicht der Verwaltung, die Öffentlichkeit vorab über bevorstehende Sitzungstermine zu informieren. Grundsätzlich nicht erfasst ist hiervon z.B. die Übertragung von Sitzungen via Ton, was der Möglichkeit zum Abhören im Anschluss an die Sitzungen im Internet gleich kommt. Beschlussvorlage WP8-76/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Æ Der Haupt- und Finanzausschuss hat zu entscheiden, ob die Tonträgeraufzeichnung über den nachfolgenden Tagesordnungspunkt „Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Bedburg mit Anlagen und Bestandteilen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014“ für einen begrenzten Zeitraum (längstens bis zur Ratssitzung am 28.05.2013) auf die Internetseite der Stadt Bedburg unter www.bedburg.de eingestellt werden soll. Hierzu ist es erforderlich, dass alle Beteiligten (Ratsmitglieder, Verwaltungsmitarbeiter) ihre Zustimmung zum Verfahren erteilen. Hinsichtlich der geplanten Verabschiedung des Haushaltes in der Ratssitzung am 28.05.2013 wird darauf hingewiesen, dass der Rat sodann – wenn gewünscht – ebenfalls seine Zustimmung zur Einstellung der Tonträgeraufzeichnung ins Internet erteilen müsste. Die Einstellung der Tonträgeraufzeichnung ins Internet über den entsprechenden Tagesordnungspunkt könnte aber entbehrlich sein, da bei Verabschiedung des Haushaltes in der Regel die Fraktionsvorsitzenden ihre Haushaltsreden vortragen und diese anschließend als Anlage zur Niederschrift genommen werden. Zudem sind die Haushaltsreden sodann meist auch auf den Internetseiten der Fraktionen bzw. Parteien einsehbar. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Koehl ----------------------------------Koerdt Leiter Rats- und Kulturbüro Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-76/2013 Seite 4