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Kommune
Vettweiß
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Erstellt
02.04.15, 18:01
Aktualisiert
02.04.15, 18:01
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Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 02.04.2015
Beschlussauszug
aus der 4. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung
der Gemeinde Vettweiß
am Dienstag, dem 24.03.2015, 18:00 Uhr.
2.
Neubaugebiet Vettweiß
(V-9/2015)
Ausschussvorsitzender Kemmerling begrüßt Frau Hüllbrock von der Firma F&S und die
Herren Roder und Jansen vom Ingenieurbüro. Herr Roder erläutert die Planung anhand
einer PowerPoint-Präsentation. Herr Roeb teilt mit, dass man mit der Ausweisung dieses
Baugebietes auch seitens der Kommune ein Gesamtkonzept für die Entwässerung auch
der angrenzenden Bereiche hätte entwickeln sollen. Bürgermeister Kranz erwidert, dass
die Gebiete sukzessive entwickelt werden und bisher über Einzellösungen problemlos
entwässert werden konnten. Der Gesetzgeber fordert einen Ausgleich für die
Versiegelung und dem wird durch die Anlegung der Rückhaltebecken Rechnung
getragen. In den vorherigen Baugebieten wurde die Gesamtlösung bereits durch
Einzellösungen aufgebrochen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind schärfer geworden
und werden eingehalten.
Ausschussvorsitzender Kemmerling äußert dann, dass eine Begrünung im Straßenraum
wünschenswert wäre.
Ob eine zweite Zufahrt zum geplanten Alten- und Pflegeheim einmal angedacht war.
Dass seines Wissens eine unterirdische Lösung der Oberflächenentwässerung
angedacht war und wieso jetzt ein offenes Becken geplant ist. Ob der
Grundwasserspiegel höhere Anforderungen an die Bebauung stellen könnte und dass
eine Ausgleichsfläche in unmittelbarer Nähe der Einzelhandelsbebauung an der K28
liegt und diese aufgrund möglicher Erweiterungen kritisch gesehen wird.
Herr Roder erwidert, dass das Straßenbegleitgrün durchaus noch umgesetzt werden
kann und erst beim Endausbau Sinn macht. Da dieser erst in ein paar Jahren angedacht
ist, könnten mögliche Baumstandorte dann mit den Anliegern abgestimmt werden.
Von einer geplanten zweiten Zufahrt für das Alten- und Pflegeheim ist ihm nichts
bekannt.
Die offene Lösung des Regenrückhaltebeckens hat man aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten gewählt. Der Grundwasserspiegel liegt so tief, dass keine
Beeinträchtigung für die Wohnbebauung gesehen wird.
Frau Hüllbrock teilt hinsichtlich der Kompensationsmaßnahmen mit, dass diese ortsnah
als positiv gesehen werden; sowohl aus ökologischer Sicht als auch für das Ortsbild.
Möglichkeiten der Änderungen bestehen nach wie vor, wären aber entsprechend
schwierig.
Frau Lövenich fragt bezüglich der geplanten Pflege der Ausgleichsflächen. Frau
Hüllbrock erwidert, dass die Pflege mit ausgeschrieben wurde.
Herr Erasmi weist darauf hin, dass im Unterdorf bei Starkregen Probleme in der
Entwässerungsleitung bestehen und auch wenn durch das Neubaugebiet nur
Schmutzwasser eingeleitet wird, hinterfragt er, ob nicht die Möglichkeit besteht, eine
Entlastung zu schaffen. Er fragt nach, wie der Wirtschaftsweg entlang des Friedhofes
ausgebaut werden soll und ob hier nicht eine zweite Zufahrt zum Alten- und Pflegeheim
geschaffen werden kann. Ferner fragt er nach, ob das Oberflächenwasser nicht vor Ort
versickern kann.
Herr Roder erwidert, dass eine reine Versickerung im Gebiet nicht möglich ist, das
Regenüberlaufbecken jedoch als Versickerungsbecken angelegt wird. Bezüglich des
Wirtschaftsweges teilt er mit, dass dieser in drei Meter Breite bis zum Fußweg
asphaltiert wird. Bis zum Becken wird der Weg dann als Schotterweg instand gesetzt.
Der Fußweg wird mit Poller abgesperrt, die jedoch herausnehmbar sind.
Herr Jansen teilt mit, dass der Hauptsammler Vettweiß in der Gereonstraße ein
Mischwasserkanalsystem ist, das keinerlei Probleme durch die zusätzliche Einleitung
von Schmutzwasser bekommen wird.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt Ausschussvorsitzender Kemmerling
Frau Hüllbrock und den Herren Jansen und Roder für die Ausführungen.
Der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung nimmt den
Sachverhalt zur Kenntnis.
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und Wirtschaftsförderung vom 24.03.2015
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