Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
07.12.11, 13:05
Aktualisiert
07.12.11, 13:05
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NIEDERSCHRIFT
über die 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 29.11.2011
Mitgliederzahl:
19
Vorsitzender:
Bürgermeister Ramm, Walter
Anwesend sind:
a) die stimmberechtigten
Ausschussmitglieder:
1. Braks, Egbert
2. Breuer, Adolf
3. Burmester, Wolfgang
4. Eßer, Ingo
5. Heidbüchel, Rolf
6. Hohn, Astrid
7. Iven, Axel
8. Kaptain, Johannes
9. Lüttgen, Wolfgang
10. Meier, Helga
11. Prof. Dr. Meurer, Erik
12. Ramm, Walter
13. Schmitz, Hermann-Josef
14. Schnitzler, Josef
15. Schröder, Josef
16. Seel, Rolf, MdL
17. Stoffels, Manfred
18. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch,
Michael
19. Winter, Heinrich
b) von der Verwaltung:
1. GVD Stolz
2. GOVR Schmühl
3. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen
Es fehlt entschuldigt:
Tesch, Michael
Kreuzau, den 29.11.2011
Tagungsort:
Rathaus Kreuzau, großer
Sitzungssaal
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr
Ende der Sitzung:
20:50 Uhr
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt
Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen
Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist.
Er bittet, den TOP 6 hinter TOP 10.1 zu
beraten.
Hiermit
sind
die
Ausschussmitglieder
einverstanden.
Die
Protokollierung erfolgt der Übersicht halber
anhand der feststehenden Tagesordnung.
Er
fragt
an,
ob Änderungsoder
Ergänzungswünsche
zur
Tagesordnung
gestellt werden. Das AM Heidbüchel bittet,
die TOP 2, 3, 4 und 5 von der Tagesordnung
abzusetzen. Es bestehe in der SPD-Fraktion
noch Beratungsbedarf. Er frage sich zum
wiederholten Mal, warum so wichtige Dinge
so kurzfristig vorgelegt werden und sei aus
diesem Grunde außer Stande, hierüber zu
entscheiden. Grundsätzlich bittet er um
Überprüfung, ob Vorlagen, wie z.B. zu den
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr
2012, direkt nach Fertigstellung den
Fraktionsvorsitzenden
per
E-Mail
zur
Verfügung gestellt werden können, dies
würde die Beratungen in den Fraktionen
erheblich erleichtern.
Prof. Meurer bittet für die FDP-Fraktion, die
Tagesordnungspunkte 2 und 3 ebenfalls
abzusetzen.
AM Hohn fragt an, ob eine mögliche
Verschiebung
Auswirkungen
auf
den
Haushalt 2012 habe, worauf BM Ramm
entgegnet,
dass
Gebührenbescheide
möglicherweise später versandt werden
müssen.
Das AM Eßer hält die Aussage von AM
Heidbüchel für nachvollziehbar und fragt an,
ob
die
in
Rede
stehenden
Tagesordnungspunkte bis zur nächsten
Sitzungsrunde geschoben werden können.
Herr Schmühl teilt mit, dass zu den TOP 2
und 3 keine Gebührenbescheide ergehen.
-2Hinsichtlich der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtigkeitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gem. § 61 a Landeswassergesetz NRW stellt er nochmals heraus, dass die
Überprüfungen erst ab 2016 durchgeführt werden sollen. Bis dahin sei man auch in der Lage, auf
gesetzliche Änderungen zu reagieren. Es sei wichtig, dem Bürger sagen zu können, dass bis zum
31.12.2015 nichts passiere. Inhaltlich werde die Verwaltung keine geänderte Vorlage erstellen. Zu
TOP 4 wird durch ihn ferner berichtet, dass eine Verschiebung dieses TOP Auswirkungen auf den
Haushalt habe. Eine positive Beschlussfassung über die Satzung gebe der Gemeinde Kreuzau die
Möglichkeit, Niederschlagswassergebühren von fremden Straßenbaulastträgern (Kreis Düren und
Landesbetrieb Straßenbau) zu erheben, die jährlichen Einnahmen belaufen sich auf ca. 30.000 €.
AM Heidbüchel teilt daraufhin mit, dass nur noch die TOP 2 und 3 zurückverwiesen werden sollen,
TOP 4 und 5 könnten im Rat beschlossen werden. Die SPD-Fraktion werde sich aber dem
Hauptausschuss der Stimme enthalten. Prof. Meurer teilt mit, dass die Mustersatzung des Städteund Gemeindebundes derzeit überarbeitet werde und insoweit die endgültige Fassung abgewartet
werden solle. Das AM Seel führt hierzu aus, dass die im Landtag vertretenen Parteien sich dem
Grunde nach einig sind. Der Satzungsentwurf der Gemeinde Kreuzau basiere auf der
Mustersatzung Stand Mitte 2011. Da im gemeindlichen Satzungsentwurf der Prüfbeginn ab 2016
festgeschrieben ist, sei dies eine optimale Lösung für die Bürger. Innerhalb der ausführlichen
Diskussion teilt BM Ramm mit, dass die TOP 2 und 3 in die nächste Sitzungsrunde verschoben
werden und die TOP 4 und 5 heute beraten und beschlossen werden sollen. Hiermit sind die
anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden.
BM Ramm teilt mit, dass von der Verwaltung eine Mitteilung über die Neuorganisation der
Verwaltung zum 01.01.2012 zur nächsten Ratssitzung am 14.12.2011 gefertigt werde.
-3-
TAGESORDNUNG:
A.
Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
2.
Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW
Vorlage: 54/2011
3.
Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 55/2011
4.
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 56/2011
5.
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 60/2011
6.
Gründung eines Schulverbandes "Sekundarschule Kreuzau-Nideggen"
Vorlage: 61/2011
7.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 12. Sitzung des Bauausschusses vom 15.11.2011 und der 6. Sitzung des
Umweltausschusses vom 10.11.2011
7.1
3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach,
Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum
Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 49/2011
7.2
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
"Gartenbaubetrieb Schaar"
Vorlage: 50/2011
8.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der
12. Sitzung des Bauausschusses vom 15.11.2011, und zwar:
8.1
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und
Thum;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
9.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der
3. Sitzung des Sozialausschusses vom 16.11.2011 und zwar:
9.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag
der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz
Vorlage: 62/2009 2. Ergänzung
-410.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus
der 11. Sitzung des Schulausschusses vom 17.11.2011, und zwar:
10.1
Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen
Vorlage: 38/2011 1. Ergänzung
10.2
Erneuerung der naturwissenschaftlichen Gerätschaften im Gymnasium Kreuzau
Vorlage: 57/2011
11.
Anfragen
B.
Nichtöffentliche Sitzung
12.
Mitteilungen
13.
Neuabschluss des Strom- und Gas-Konzessionsvertrages ab 01.07.2013;
hier: Zustimmung zum vorgesehenen Auswahlverfahren
Vorlage: 48/2011
14.
Beratung und Beschlussvorschlag in einer Grundstücksangelegenheit
14.1
Nachlassangelegenheit
Vorlage: 51/2011
15.
Anfragen
-5A. Öffentliche Sitzung
1.
Mitteilungen
Mitteilungen liegen nicht vor.
2.
Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW
Vorlage: 54/2011
Der Tagesordnungspunkt wurde in die nächste Sitzungsrunde verwiesen.
Beratungsergebnis:
3.
Zurückverwiesen
Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kreuzau
Vorlage: 55/2011
Der Tagesordnungspunkt wurde in die nächste Sitzungsrunde verwiesen.
Beratungsergebnis:
4.
Zurückverwiesen
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 56/2011
Durch Herrn Schmühl wird erläutert, dass eine neue gesetzliche Grundlage bestehe, die
Gebühren und auch die Kanalbaubeiträge aber unverändert bleiben. Wie bereits mitgeteilt, habe
die Gemeinde Kreuzau nach positiver Beschlussfassung über die Satzung die Möglichkeit, von
fremden Straßenbaulastträgern Gebühren in Höhe von ca. 30.000 €/Jahr einzunehmen. Von
dieser Möglichkeit haben bereits andere kreisangehörige Gemeinden Gebrauch gemacht, auch
Kreuzau sollte diesen Weg gehen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Beratungsergebnis:
5.
Einstimmig, bei 5 Enthaltungen
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Kreuzau
Vorlage: 60/2011
Herr Wolfram erläutert ausführlich die Gebührenkalkulation zu den Abfallentsorgungsgebühren für
-6das Jahr 2012 und teilt mit, dass die maßgeblichen Firmen die Preiserhöhungen zum 30.09. des
Jahres anzeigen, die ZEW habe am 19.10.2011 eine entsprechende Information an die Gemeinde
gegeben. Der ZEW hat am 07.10.2011 die maßgebliche Gebührensatzung für die Verbrennung
und Verwertung beschlossen. Das AM Eßer stellt fest, dass die wilden Müllablagerungen
zugenommen haben und fragt an, wie man diesem Umstand entgegentreten könne. Der
Verwaltungsvertreter teilt mit, dass man hier oft machtlos sei, da die Verursacher in der Regel
nicht zu ermitteln seien. Das AM Heidbüchel stellt fest, dass die Müllgebühren steigen und fragt,
ob es andere Berechnungsmodalitäten gebe. Ihn störe, dass ein Verlust aus 2010 in 2012
eingerechnet werde. Das AM Eßer fragt in diesem Zusammenhang, ob möglicherweise eine 3Jahres-Kalkulation eingeführt werden könne.
Herr Wolfram erläutert, dass ein Guthaben aus dem Haushaltsjahr 2009 in voller Höhe im
Haushaltsjahr 2011 eingerechnet worden sei. Der Fehlbetrag in 2010 sei aus einer DatevBerechnung der tatsächlichen Kosten des Bauhofes entstanden, diese Summe müsse
kalkulatorisch nunmehr in die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012 einbezogen werden.
Hinsichtlich der 3-Jahres-Kalkulation teilt er mit, dass der Vertrag mit dem ZEW nur bis 2013
laufe. Nach Abschluss eines neuen Vertrages könne auch eine 3-Jahres-Kalkulation in Betracht
gezogen werden.
Er stellt fest, dass die Abfallgebühren der Gemeinde Kreuzau auf Kreisebene durchaus als günstig
bezeichnet werden können.
Beschlussvorschlag:
„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2012 in Kraft.“
Beratungsergebnis:
6.
Einstimmig, bei 5 Enthaltungen
Gründung eines Schulverbandes „Sekundarschule Kreuzau-Nideggen“
Vorlage: 61/2011
Das AM Heidbüchel moniert, dass ihm diese Vorlage erst seit gestern vorliege und bittet, solche
umfangreichen Vorlagen mit entsprechenden Auswirkungen per Mail zu übersenden. Er stellt fest,
dass die Vorlage noch nicht im Ratsinformationssystem eingestellt sei. GVD Stolz teilt mit, dass er
prüfen werde, ob die jeweiligen Vorlagen vorzeitig, vor Fertigstellung der jeweiligen Einladung
freigegeben werden können. Er berichtet ferner, dass die Satzung des zu gründenden
Schulverbandes derzeit von der Kommunalaufsicht des Kreises Düren geprüft und bis zum Rat ein
entscheidungsreifer Satzungsentwurf vorliegen werde.
Das AM Eßer vertritt die Meinung, dass die paritätische Verteilung der Sitze in der
Schulverbandsversammlung (6 Sitze für Nideggen, 6 Sitze für Kreuzau) eine gute Lösung im
Hinblick auf eine gleichberechtigte Kooperation darstelle.
In diesem Zusammenhang bittet BM Ramm die jeweiligen Fraktionen um namentliche Benennung
der Mitglieder für die Verbandsversammlung. Es werde zur nächsten Ratssitzung eine
entsprechende Vorlage der Verwaltung geben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt der Gründung eines Schulverbandes „Sekundarschule
Kreuzau-Nideggen“ und der damit verbundenen Satzung, die als Anlage beigefügt und Bestandteil
des Beschlusses ist, zu.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
-77.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 12. Sitzung des Bauausschusses vom 15.11.2011 und der 6. Sitzung des
Umweltausschusses vom 10.11.2011
7.1
3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach,
Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum
Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 49/2011
Herr Schmühl erläutert, dass der Beschlussvorschlag noch der Ergänzung zur max. Firsthöhe
bedürfe und schlägt vor, diese in Bezug auf NN auf 194,00, dies entspreche ca. 8,70 m bis 8,80 m
Firsthöhe, festzusetzen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Grundstück
Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1, 3. Änderung, wird gemäß
§ 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet folgende Ausweisungen:
-
Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Größenordnung von 20 m Breite und 16 m
Tiefe.
WA-Gebiet, 2-geschossig, offene Bauweise, max. FH 194,00 in Bezug auf NN.
maximale Grundfläche 140 qm ohne Nebenanlagen, GFZ 0,8, maximal 2 Wohneinheiten, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, mindestens 17 °.
Der Wirtschaftsweg wird bis zu einer örtlich vorhandenen Garage als öffentliche
Verkehrsfläche dargestellt.
2.
Das Bauleitverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
7.2
17 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil
Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“
Vorlage: 50/2011
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag des Gartenbaubetriebes Schaar auf Abschluss eines Vorhaben- und
Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB wird stattgegeben.
2.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim,
„Gartenbaubetrieb Schaar“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593
sowie den vorbei führenden Wirtschaftsweg Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 592.
Es erfolgt eine Ausweisung als Gewerbegebiet.
-83.
Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt.
4
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
8.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis
aus der 12. Sitzung des Bauausschusses vom 15.11.2011, und zwar:
8.1
Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen
Stockheim und Thum;
hier:
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP
Vorlage: 39/2011
Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag der REA GmbH, Düren, auf Erstellung
Flächennutzungsplanes Windenergie wird stattgegeben.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der REA GmbH einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11
BauGB zur Absicherung der Planungskosten zu schließen.
3.
Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau – zur
Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – wird gemäß § 2 (1) BauGB
beschlossen.
Beratungsergebnis:
des
fachlichen
Teils
des
Einstimmig, bei 1 Enthaltungen
9.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis
aus der 3. Sitzung des Sozialausschusses vom 16.11.2011 und zwar:
9.1
Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie
Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz
Vorlage: 62/2009 2. Ergänzung
Das AM Eßer berichtet, dass in seiner Fraktion über die Umsetzung des Eckpunktepapiers
eingehend diskutiert worden sei. Er fragt an, wie die praktische Umsetzung erfolge und wer die
Themenfestlegung vornehme. Er bittet, dass der Sozialausschuss als zuständiger Fachausschuss
eine entsprechende Konkretisierung zur praktischen Durchführung erarbeite.
Nach Meinung von AM Hohn fehle in der Grundkonzeption die Verankerung in der Politik. Sie
vertritt die Auffassung, dass ein Vertreter des Kinder- und Jugendforums ein Rederecht im Rat
erhalten solle. Das AM Heidbüchel vertritt die Meinung, dass politiklos gearbeitet werden solle,
bedarfsweise können die zuständigen Ausschussvorsitzenden die Veranstaltungen besuchen und
Impulse in die Politik geben.
Prof. Meurer vertritt die Auffassung, dass ein grundsätzliches Rederecht im Hauptausschuss oder
-9Rat im Hinblick auf die Grundsätze der Geschäftsordnung nicht ratsam sei.
Das AM Eßer ist der Meinung, dass heute nicht jedes Detail ausdiskutiert werden müsse, dies sei
grundsätzlich Sache des Arbeitskreises bzw. des Sozialausschusses. Aus seiner Sicht könne der
Beschlussvorschlag heute so gefasst werden. AM Hohn stellt fest, dass die Aussage von AM Prof.
Meurer zeige, dass nach wie vor unklar sei, was erreicht werden solle. Sie könne sich vorstellen,
den Kindern bzw. Jugendlichen Spaß an der Politik zu vermitteln und das Demokratie erlernt
werden könne. Der Personenkreis solle ernst genommen werden, daher gehöre i.E. auch ein
Rederecht dazu. BM Ramm schlägt vor, dass in den maßgeblichen Fachgremien nochmals
konkrete Fakten erarbeitet werden sollen. AM Strohpagel berichtet, dass das Kinder- und
Jugendforum erst einmal anlaufen müsse und eine entsprechende Info-Veranstaltung zu
organisieren sei. Aus ihrer Sicht müsse nunmehr umgehend mit der Arbeit begonnen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Eckpunkte für eine mögliche Kinder- und Jugendbeteiligung in der Gemeinde
zur Kenntnis.
Ab dem Jahr 2012 sind mindestens zweimal jährlich entsprechende Veranstaltungen getrennt
nach Altersgruppen für Kinder der Grundschulen und für Kinder und Jugendliche der
weiterführenden Schulen durchzuführen, bei denen die Anliegen der TeilnehmerInnen
aufgenommen werden. Über die aufgenommenen Themen informiert die Verwaltung den
Sozialausschuss. Die erste Veranstaltung soll im ersten Halbjahr 2012 stattfinden.
Beratungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
10.
Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen
aus der 11. Sitzung des Schulausschusses vom 17.11.2011, und zwar:
10.1
Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen
Vorlage: 38/2011 1. Ergänzung
Herr Stolz bringt in Erinnerung, dass der Rat am 17.10.2011 den Grundsatzbeschluss zur
Gründung einer Sekundarschule gefasst habe. Es sei notwendig, diesen Grundsatzbeschluss
nach Veröffentlichung des neuen Schulgesetzes erneut zu bestätigen. Seit letztem Montag sei das
neue Schulgesetz in Kraft. Von daher könne jetzt ein angepasster Beschlussvorschlag vorgelegt
werden. Mit der von der Verwaltung vorgetragenen Erweiterung des Beschlussvorschlages sind
die Ausschussmitglieder einverstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau gründet gemeinsam mit der Stadt Nideggen zum Schuljahr 2012/2013
eine Sekundarschule, und zwar mit Standorten jeweils in Kreuzau und Nideggen (vertikale
Lösung, Klassen 5 bis 10 an jedem Standort). Hierzu wird ein Schulverband Sekundarschule
Kreuzau-Nideggen gebildet.
In den Jahrgängen 5 bis 10 wird integriert unterrichtet (leistungsbezogene Differenzierung). Der
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen mit dem
Gymnasium Kreuzau und den Berufskollegs des Kreises Düren sichergestellt.
Im Gegenzug wird die Auflösung der Hauptschule Kreuzau und der Realschule Kreuzau
beschlossen; diese Schulen werden auslaufend fortgeführt.
Das Ergebnis der Elternbefragung der 3. und 4. Jahrgänge an den Grundschulen in der Gemeinde
Kreuzau wird zur Kenntnis genommen.
Der vorläufige Entwurf des pädagogischen Konzeptes wird zur Kenntnis genommen.
- 10 Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten um den Antrag auf
Errichtung einer Sekundarschule fristgerecht bei der Bezirksregierung einzureichen.
Beratungsergebnis:
10.2
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Erneuerung der naturwissenschaftlichen Gerätschaften im Gymnasium Kreuzau
Vorlage: 57/2011
Beschlussvorschlag:
Der Bedarf zur Reparatur der Gerätschaften in den naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen
des Gymnasiums Kreuzau wird anerkannt. Hierfür werden einmalig für das Jahr 2012 zusätzlich
insgesamt 8.500 Euro bereitgestellt.
Beratungsergebnis:
11.
Einstimmig, bei 0 Enthaltungen
Anfragen
a)
Hinsichtlich der Beschwerden eines Bürgers aus dem Wohnplatz Langenbroich wird durch AM
Hohn angefragt, ob dies im nichtöffentlichen Teil besprochen werden müsse. Dies wird durch
Herrn Schmühl bejaht und er sagt entsprechende Ausführungen zu.
b)
Desweiteren wird durch AM Hohn angefragt, ob im Hinblick auf den neu abzuschließenden
Konzessionsvertrag im öffentlichen Teil über eine Fristverlängerung für die Firma Rur Energie
gesprochen werden könne. Herr Schmühl führt aus, dass die Rur Energie Monate Zeit hatte,
sich am Verfahren zu beteiligen. Die Frist sei nunmehr abgelaufen. Eine mögliche neue
Ausschreibung werfe erhebliche rechtliche Bedenken auf, diese Meinung werde ebenfalls
durch den Städte- und Gemeindebund so vertreten.
AM Hohn erläutert, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Firma Rur Energie noch nicht
im Handelsregister eingetragen war und ein guter sachlicher Grund dahingehend bestehe,
einer Kreis Dürener Firma den Vertrag anzubieten. Herr Schmühl führt nochmals aus, dass
das Interessenbekundungsverfahren seit Monaten abgelaufen sei und er im nichtöffentlichen
Teil hierzu nochmals Stellung beziehen werde.
B. Nichtöffentliche Sitzung