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Öffentliche Niederschrift (Hauptausschuss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
153 kB
Erstellt
07.12.11, 13:05
Aktualisiert
07.12.11, 13:05

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 29.11.2011 Mitgliederzahl: 19 Vorsitzender: Bürgermeister Ramm, Walter Anwesend sind: a) die stimmberechtigten Ausschussmitglieder: 1. Braks, Egbert 2. Breuer, Adolf 3. Burmester, Wolfgang 4. Eßer, Ingo 5. Heidbüchel, Rolf 6. Hohn, Astrid 7. Iven, Axel 8. Kaptain, Johannes 9. Lüttgen, Wolfgang 10. Meier, Helga 11. Prof. Dr. Meurer, Erik 12. Ramm, Walter 13. Schmitz, Hermann-Josef 14. Schnitzler, Josef 15. Schröder, Josef 16. Seel, Rolf, MdL 17. Stoffels, Manfred 18. Strohpagel, Birgit, vertritt Tesch, Michael 19. Winter, Heinrich b) von der Verwaltung: 1. GVD Stolz 2. GOVR Schmühl 3. Verw.Fachwirt Drewes-Janssen Es fehlt entschuldigt: Tesch, Michael Kreuzau, den 29.11.2011 Tagungsort: Rathaus Kreuzau, großer Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 20:50 Uhr Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Ramm fest, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen ist. Er bittet, den TOP 6 hinter TOP 10.1 zu beraten. Hiermit sind die Ausschussmitglieder einverstanden. Die Protokollierung erfolgt der Übersicht halber anhand der feststehenden Tagesordnung. Er fragt an, ob Änderungsoder Ergänzungswünsche zur Tagesordnung gestellt werden. Das AM Heidbüchel bittet, die TOP 2, 3, 4 und 5 von der Tagesordnung abzusetzen. Es bestehe in der SPD-Fraktion noch Beratungsbedarf. Er frage sich zum wiederholten Mal, warum so wichtige Dinge so kurzfristig vorgelegt werden und sei aus diesem Grunde außer Stande, hierüber zu entscheiden. Grundsätzlich bittet er um Überprüfung, ob Vorlagen, wie z.B. zu den Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012, direkt nach Fertigstellung den Fraktionsvorsitzenden per E-Mail zur Verfügung gestellt werden können, dies würde die Beratungen in den Fraktionen erheblich erleichtern. Prof. Meurer bittet für die FDP-Fraktion, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 ebenfalls abzusetzen. AM Hohn fragt an, ob eine mögliche Verschiebung Auswirkungen auf den Haushalt 2012 habe, worauf BM Ramm entgegnet, dass Gebührenbescheide möglicherweise später versandt werden müssen. Das AM Eßer hält die Aussage von AM Heidbüchel für nachvollziehbar und fragt an, ob die in Rede stehenden Tagesordnungspunkte bis zur nächsten Sitzungsrunde geschoben werden können. Herr Schmühl teilt mit, dass zu den TOP 2 und 3 keine Gebührenbescheide ergehen. -2Hinsichtlich der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtigkeitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gem. § 61 a Landeswassergesetz NRW stellt er nochmals heraus, dass die Überprüfungen erst ab 2016 durchgeführt werden sollen. Bis dahin sei man auch in der Lage, auf gesetzliche Änderungen zu reagieren. Es sei wichtig, dem Bürger sagen zu können, dass bis zum 31.12.2015 nichts passiere. Inhaltlich werde die Verwaltung keine geänderte Vorlage erstellen. Zu TOP 4 wird durch ihn ferner berichtet, dass eine Verschiebung dieses TOP Auswirkungen auf den Haushalt habe. Eine positive Beschlussfassung über die Satzung gebe der Gemeinde Kreuzau die Möglichkeit, Niederschlagswassergebühren von fremden Straßenbaulastträgern (Kreis Düren und Landesbetrieb Straßenbau) zu erheben, die jährlichen Einnahmen belaufen sich auf ca. 30.000 €. AM Heidbüchel teilt daraufhin mit, dass nur noch die TOP 2 und 3 zurückverwiesen werden sollen, TOP 4 und 5 könnten im Rat beschlossen werden. Die SPD-Fraktion werde sich aber dem Hauptausschuss der Stimme enthalten. Prof. Meurer teilt mit, dass die Mustersatzung des Städteund Gemeindebundes derzeit überarbeitet werde und insoweit die endgültige Fassung abgewartet werden solle. Das AM Seel führt hierzu aus, dass die im Landtag vertretenen Parteien sich dem Grunde nach einig sind. Der Satzungsentwurf der Gemeinde Kreuzau basiere auf der Mustersatzung Stand Mitte 2011. Da im gemeindlichen Satzungsentwurf der Prüfbeginn ab 2016 festgeschrieben ist, sei dies eine optimale Lösung für die Bürger. Innerhalb der ausführlichen Diskussion teilt BM Ramm mit, dass die TOP 2 und 3 in die nächste Sitzungsrunde verschoben werden und die TOP 4 und 5 heute beraten und beschlossen werden sollen. Hiermit sind die anwesenden Ausschussmitglieder einverstanden. BM Ramm teilt mit, dass von der Verwaltung eine Mitteilung über die Neuorganisation der Verwaltung zum 01.01.2012 zur nächsten Ratssitzung am 14.12.2011 gefertigt werde. -3- TAGESORDNUNG: A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen 2. Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW Vorlage: 54/2011 3. Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 55/2011 4. Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 56/2011 5. Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 60/2011 6. Gründung eines Schulverbandes "Sekundarschule Kreuzau-Nideggen" Vorlage: 61/2011 7. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 12. Sitzung des Bauausschusses vom 15.11.2011 und der 6. Sitzung des Umweltausschusses vom 10.11.2011 7.1 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 49/2011 7.2 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, "Gartenbaubetrieb Schaar" Vorlage: 50/2011 8. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 12. Sitzung des Bauausschusses vom 15.11.2011, und zwar: 8.1 Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 9. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 3. Sitzung des Sozialausschusses vom 16.11.2011 und zwar: 9.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz Vorlage: 62/2009 2. Ergänzung -410. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 11. Sitzung des Schulausschusses vom 17.11.2011, und zwar: 10.1 Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen Vorlage: 38/2011 1. Ergänzung 10.2 Erneuerung der naturwissenschaftlichen Gerätschaften im Gymnasium Kreuzau Vorlage: 57/2011 11. Anfragen B. Nichtöffentliche Sitzung 12. Mitteilungen 13. Neuabschluss des Strom- und Gas-Konzessionsvertrages ab 01.07.2013; hier: Zustimmung zum vorgesehenen Auswahlverfahren Vorlage: 48/2011 14. Beratung und Beschlussvorschlag in einer Grundstücksangelegenheit 14.1 Nachlassangelegenheit Vorlage: 51/2011 15. Anfragen -5A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen Mitteilungen liegen nicht vor. 2. Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Landeswassergesetz NRW Vorlage: 54/2011 Der Tagesordnungspunkt wurde in die nächste Sitzungsrunde verwiesen. Beratungsergebnis: 3. Zurückverwiesen Neufassung der Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 55/2011 Der Tagesordnungspunkt wurde in die nächste Sitzungsrunde verwiesen. Beratungsergebnis: 4. Zurückverwiesen Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 56/2011 Durch Herrn Schmühl wird erläutert, dass eine neue gesetzliche Grundlage bestehe, die Gebühren und auch die Kanalbaubeiträge aber unverändert bleiben. Wie bereits mitgeteilt, habe die Gemeinde Kreuzau nach positiver Beschlussfassung über die Satzung die Möglichkeit, von fremden Straßenbaulastträgern Gebühren in Höhe von ca. 30.000 €/Jahr einzunehmen. Von dieser Möglichkeit haben bereits andere kreisangehörige Gemeinden Gebrauch gemacht, auch Kreuzau sollte diesen Weg gehen. Beschlussvorschlag: Die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Beratungsergebnis: 5. Einstimmig, bei 5 Enthaltungen Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau Vorlage: 60/2011 Herr Wolfram erläutert ausführlich die Gebührenkalkulation zu den Abfallentsorgungsgebühren für -6das Jahr 2012 und teilt mit, dass die maßgeblichen Firmen die Preiserhöhungen zum 30.09. des Jahres anzeigen, die ZEW habe am 19.10.2011 eine entsprechende Information an die Gemeinde gegeben. Der ZEW hat am 07.10.2011 die maßgebliche Gebührensatzung für die Verbrennung und Verwertung beschlossen. Das AM Eßer stellt fest, dass die wilden Müllablagerungen zugenommen haben und fragt an, wie man diesem Umstand entgegentreten könne. Der Verwaltungsvertreter teilt mit, dass man hier oft machtlos sei, da die Verursacher in der Regel nicht zu ermitteln seien. Das AM Heidbüchel stellt fest, dass die Müllgebühren steigen und fragt, ob es andere Berechnungsmodalitäten gebe. Ihn störe, dass ein Verlust aus 2010 in 2012 eingerechnet werde. Das AM Eßer fragt in diesem Zusammenhang, ob möglicherweise eine 3Jahres-Kalkulation eingeführt werden könne. Herr Wolfram erläutert, dass ein Guthaben aus dem Haushaltsjahr 2009 in voller Höhe im Haushaltsjahr 2011 eingerechnet worden sei. Der Fehlbetrag in 2010 sei aus einer DatevBerechnung der tatsächlichen Kosten des Bauhofes entstanden, diese Summe müsse kalkulatorisch nunmehr in die Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012 einbezogen werden. Hinsichtlich der 3-Jahres-Kalkulation teilt er mit, dass der Vertrag mit dem ZEW nur bis 2013 laufe. Nach Abschluss eines neuen Vertrages könne auch eine 3-Jahres-Kalkulation in Betracht gezogen werden. Er stellt fest, dass die Abfallgebühren der Gemeinde Kreuzau auf Kreisebene durchaus als günstig bezeichnet werden können. Beschlussvorschlag: „Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2012 in Kraft.“ Beratungsergebnis: 6. Einstimmig, bei 5 Enthaltungen Gründung eines Schulverbandes „Sekundarschule Kreuzau-Nideggen“ Vorlage: 61/2011 Das AM Heidbüchel moniert, dass ihm diese Vorlage erst seit gestern vorliege und bittet, solche umfangreichen Vorlagen mit entsprechenden Auswirkungen per Mail zu übersenden. Er stellt fest, dass die Vorlage noch nicht im Ratsinformationssystem eingestellt sei. GVD Stolz teilt mit, dass er prüfen werde, ob die jeweiligen Vorlagen vorzeitig, vor Fertigstellung der jeweiligen Einladung freigegeben werden können. Er berichtet ferner, dass die Satzung des zu gründenden Schulverbandes derzeit von der Kommunalaufsicht des Kreises Düren geprüft und bis zum Rat ein entscheidungsreifer Satzungsentwurf vorliegen werde. Das AM Eßer vertritt die Meinung, dass die paritätische Verteilung der Sitze in der Schulverbandsversammlung (6 Sitze für Nideggen, 6 Sitze für Kreuzau) eine gute Lösung im Hinblick auf eine gleichberechtigte Kooperation darstelle. In diesem Zusammenhang bittet BM Ramm die jeweiligen Fraktionen um namentliche Benennung der Mitglieder für die Verbandsversammlung. Es werde zur nächsten Ratssitzung eine entsprechende Vorlage der Verwaltung geben. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau stimmt der Gründung eines Schulverbandes „Sekundarschule Kreuzau-Nideggen“ und der damit verbundenen Satzung, die als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses ist, zu. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen -77. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 12. Sitzung des Bauausschusses vom 15.11.2011 und der 6. Sitzung des Umweltausschusses vom 10.11.2011 7.1 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung ObermaubachSchlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 49/2011 Herr Schmühl erläutert, dass der Beschlussvorschlag noch der Ergänzung zur max. Firsthöhe bedürfe und schlägt vor, diese in Bezug auf NN auf 194,00, dies entspreche ca. 8,70 m bis 8,80 m Firsthöhe, festzusetzen. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1, 3. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet folgende Ausweisungen: - Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Größenordnung von 20 m Breite und 16 m Tiefe. WA-Gebiet, 2-geschossig, offene Bauweise, max. FH 194,00 in Bezug auf NN. maximale Grundfläche 140 qm ohne Nebenanlagen, GFZ 0,8, maximal 2 Wohneinheiten, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, mindestens 17 °. Der Wirtschaftsweg wird bis zu einer örtlich vorhandenen Garage als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt. 2. Das Bauleitverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 7.2 17 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“ Vorlage: 50/2011 Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag des Gartenbaubetriebes Schaar auf Abschluss eines Vorhaben- und Erschließungsplanes gemäß § 12 BauGB wird stattgegeben. 2. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gartenbaubetrieb Schaar“, wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst das Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 593 sowie den vorbei führenden Wirtschaftsweg Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle 592. Es erfolgt eine Ausweisung als Gewerbegebiet. -83. Dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt. 4 Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 8. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 12. Sitzung des Bauausschusses vom 15.11.2011, und zwar: 8.1 Antrag auf Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen in den Ortsteilen Stockheim und Thum; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB zur 33. Änderung des FNP Vorlage: 39/2011 Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der REA GmbH, Düren, auf Erstellung Flächennutzungsplanes Windenergie wird stattgegeben. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der REA GmbH einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB zur Absicherung der Planungskosten zu schließen. 3. Die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau – zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen – wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Beratungsergebnis: des fachlichen Teils des Einstimmig, bei 1 Enthaltungen 9. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu dem Beratungsergebnis aus der 3. Sitzung des Sozialausschusses vom 16.11.2011 und zwar: 9.1 Antrag der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Kinder- und Jugendforums sowie Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung einer Jugendkonferenz Vorlage: 62/2009 2. Ergänzung Das AM Eßer berichtet, dass in seiner Fraktion über die Umsetzung des Eckpunktepapiers eingehend diskutiert worden sei. Er fragt an, wie die praktische Umsetzung erfolge und wer die Themenfestlegung vornehme. Er bittet, dass der Sozialausschuss als zuständiger Fachausschuss eine entsprechende Konkretisierung zur praktischen Durchführung erarbeite. Nach Meinung von AM Hohn fehle in der Grundkonzeption die Verankerung in der Politik. Sie vertritt die Auffassung, dass ein Vertreter des Kinder- und Jugendforums ein Rederecht im Rat erhalten solle. Das AM Heidbüchel vertritt die Meinung, dass politiklos gearbeitet werden solle, bedarfsweise können die zuständigen Ausschussvorsitzenden die Veranstaltungen besuchen und Impulse in die Politik geben. Prof. Meurer vertritt die Auffassung, dass ein grundsätzliches Rederecht im Hauptausschuss oder -9Rat im Hinblick auf die Grundsätze der Geschäftsordnung nicht ratsam sei. Das AM Eßer ist der Meinung, dass heute nicht jedes Detail ausdiskutiert werden müsse, dies sei grundsätzlich Sache des Arbeitskreises bzw. des Sozialausschusses. Aus seiner Sicht könne der Beschlussvorschlag heute so gefasst werden. AM Hohn stellt fest, dass die Aussage von AM Prof. Meurer zeige, dass nach wie vor unklar sei, was erreicht werden solle. Sie könne sich vorstellen, den Kindern bzw. Jugendlichen Spaß an der Politik zu vermitteln und das Demokratie erlernt werden könne. Der Personenkreis solle ernst genommen werden, daher gehöre i.E. auch ein Rederecht dazu. BM Ramm schlägt vor, dass in den maßgeblichen Fachgremien nochmals konkrete Fakten erarbeitet werden sollen. AM Strohpagel berichtet, dass das Kinder- und Jugendforum erst einmal anlaufen müsse und eine entsprechende Info-Veranstaltung zu organisieren sei. Aus ihrer Sicht müsse nunmehr umgehend mit der Arbeit begonnen werden. Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Eckpunkte für eine mögliche Kinder- und Jugendbeteiligung in der Gemeinde zur Kenntnis. Ab dem Jahr 2012 sind mindestens zweimal jährlich entsprechende Veranstaltungen getrennt nach Altersgruppen für Kinder der Grundschulen und für Kinder und Jugendliche der weiterführenden Schulen durchzuführen, bei denen die Anliegen der TeilnehmerInnen aufgenommen werden. Über die aufgenommenen Themen informiert die Verwaltung den Sozialausschuss. Die erste Veranstaltung soll im ersten Halbjahr 2012 stattfinden. Beratungsergebnis: Einstimmig, bei 0 Enthaltungen 10. Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussvorschlag zu den Beratungsergebnissen aus der 11. Sitzung des Schulausschusses vom 17.11.2011, und zwar: 10.1 Gründung einer Sekundarschule Kreuzau - Nideggen Vorlage: 38/2011 1. Ergänzung Herr Stolz bringt in Erinnerung, dass der Rat am 17.10.2011 den Grundsatzbeschluss zur Gründung einer Sekundarschule gefasst habe. Es sei notwendig, diesen Grundsatzbeschluss nach Veröffentlichung des neuen Schulgesetzes erneut zu bestätigen. Seit letztem Montag sei das neue Schulgesetz in Kraft. Von daher könne jetzt ein angepasster Beschlussvorschlag vorgelegt werden. Mit der von der Verwaltung vorgetragenen Erweiterung des Beschlussvorschlages sind die Ausschussmitglieder einverstanden. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau gründet gemeinsam mit der Stadt Nideggen zum Schuljahr 2012/2013 eine Sekundarschule, und zwar mit Standorten jeweils in Kreuzau und Nideggen (vertikale Lösung, Klassen 5 bis 10 an jedem Standort). Hierzu wird ein Schulverband Sekundarschule Kreuzau-Nideggen gebildet. In den Jahrgängen 5 bis 10 wird integriert unterrichtet (leistungsbezogene Differenzierung). Der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife wird durch Kooperationsvereinbarungen mit dem Gymnasium Kreuzau und den Berufskollegs des Kreises Düren sichergestellt. Im Gegenzug wird die Auflösung der Hauptschule Kreuzau und der Realschule Kreuzau beschlossen; diese Schulen werden auslaufend fortgeführt. Das Ergebnis der Elternbefragung der 3. und 4. Jahrgänge an den Grundschulen in der Gemeinde Kreuzau wird zur Kenntnis genommen. Der vorläufige Entwurf des pädagogischen Konzeptes wird zur Kenntnis genommen. - 10 Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten um den Antrag auf Errichtung einer Sekundarschule fristgerecht bei der Bezirksregierung einzureichen. Beratungsergebnis: 10.2 Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Erneuerung der naturwissenschaftlichen Gerätschaften im Gymnasium Kreuzau Vorlage: 57/2011 Beschlussvorschlag: Der Bedarf zur Reparatur der Gerätschaften in den naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen des Gymnasiums Kreuzau wird anerkannt. Hierfür werden einmalig für das Jahr 2012 zusätzlich insgesamt 8.500 Euro bereitgestellt. Beratungsergebnis: 11. Einstimmig, bei 0 Enthaltungen Anfragen a) Hinsichtlich der Beschwerden eines Bürgers aus dem Wohnplatz Langenbroich wird durch AM Hohn angefragt, ob dies im nichtöffentlichen Teil besprochen werden müsse. Dies wird durch Herrn Schmühl bejaht und er sagt entsprechende Ausführungen zu. b) Desweiteren wird durch AM Hohn angefragt, ob im Hinblick auf den neu abzuschließenden Konzessionsvertrag im öffentlichen Teil über eine Fristverlängerung für die Firma Rur Energie gesprochen werden könne. Herr Schmühl führt aus, dass die Rur Energie Monate Zeit hatte, sich am Verfahren zu beteiligen. Die Frist sei nunmehr abgelaufen. Eine mögliche neue Ausschreibung werfe erhebliche rechtliche Bedenken auf, diese Meinung werde ebenfalls durch den Städte- und Gemeindebund so vertreten. AM Hohn erläutert, dass zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Firma Rur Energie noch nicht im Handelsregister eingetragen war und ein guter sachlicher Grund dahingehend bestehe, einer Kreis Dürener Firma den Vertrag anzubieten. Herr Schmühl führt nochmals aus, dass das Interessenbekundungsverfahren seit Monaten abgelaufen sei und er im nichtöffentlichen Teil hierzu nochmals Stellung beziehen werde. B. Nichtöffentliche Sitzung