Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
23.06.2010
Erstellt
18.06.10, 04:18
Aktualisiert
18.06.10, 04:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 3 /
Datum:
V 75/2010
16.06.2010
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM)
Ergänzend zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages gemäß der Anlage zur Z 1 / V 75/2010 ist noch
eine weitere Änderung aufgrund des Abstimmungsprozesses zwischen KKM und Finanzverwaltung
vorzunehmen.
In der Abstimmung mit dem Finanzamt ist § 18 Abs. 3 Satz 1 klarstellend durch nachfolgende Sätze 1
und 2 zu korrigieren:
„Bei Auflösung der Gesellschaft oder beim Ausscheiden von Gesellschaftern dürfen die
Gesellschafter nicht mehr als ihre eingezahlten Stammeinlagen zurückerhalten. Soweit das
Vermögen (ohne Liegenschaften) die eingezahlten Stammeinlagen und den gemeinen Wert der von
den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, fällt es im Verhältnis der Stammeinlagen an
den Kreis Euskirchen bzw. die Stadt Zülpich.“
Die Sätze 2 und 3 in § 18 Abs. 3 in dem bisherigen Vorschlag werden zu Sätzen 3 und 4.
Der Verwaltungsrat und die Gesellschafterversammlung der KKM haben am 11.06.2010 die Vorlagen
für den neuen Gesellschaftsvertrag mit diesen vom Finanzamt geforderten Klarstellungen vorbehaltlich der Kreistagszustimmung beschlossen.
Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag nimmt den Entwurf zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH (KKM) unter Berücksichtigung der o.g. Änderungen zustimmend zur
Kenntnis und beschließt, die Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der KKM zur Beschlussfassung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages zu ermächtigen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
2. Der vorgesehenen Erhöhung des Geschäftsanteils des Kreises Euskirchen am Stammkapital
der Gesellschaft in Höhe von 208,12 € wird zugestimmt.
Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
gez. Rosenke