Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
174 kB
Datum
25.09.2014
Erstellt
02.10.14, 09:24
Aktualisiert
02.10.14, 09:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 3. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 25.09.2014, 18:20 Uhr
im Sitzungsraum der Bürgerbegegnungsstätte Vettweiß.
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
1. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
2. stellv. Bürgermeister
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Josef Kranz
Ralf Berth
Franz Bille
Henning Demke
Franz-Wilhelm Erasmi
Volker Franzen
Arnold Fraussen
Hermann Josef Haaß
Claudia Jäger
Helmut Kemmerling
Norbert Kolbe
Helmut Erich Körner
Monika Lövenich
Jürgen Otto
Hubertus Reifferscheidt
Wilhelm Roeb
Irmgard Rosbroy
Jürgen Ruskowski
Helga Schmidt
Gabriele Simon
Angelika Stockem
Johanna Weber
Dr. rer. nat. Hans Rainer Wollseifen
Andreas Zurhelle
Entschuldigt:
1.
2.
3.
4.
5.
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Angelika Binkis
Alfons Esser
Dirk Hürtgen
Klaus Thomas
Karl Wirtz
Von der Verwaltung:
Verwaltungsmitarbeiter Joachim Kunth und Albert Müller
Bürgermeister Kranz begrüßt die Mitglieder, stellt die form- und fristgerechte Einladung und die
Beschlussfähigkeit des Rates fest. Er begrüßt die Ratsmitglieder, die Zuhörerinnen und Zuhörer
und den Pressevertreter.
A1
Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Bürgermeister Kranz die Ratsvertreterin Gabriele
Simon zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Über die
Verpflichtung wird eine Niederschrift angefertigt, die als Anlage 1 beigefügt ist
Tagesordnung:
I. Öffentliche Sitzung
Punkt 1.
Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates vom 11.09.2014 -öffentliche Sitzung-
Gegen die Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß
vom 11.09.2014 –öffentliche Sitzung– werden keine Einwände erhoben.
Punkt 2.
Beschlusskontrolle
(V-85/2014)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Punkt 3.
Verein "Frauen helfen Frauen e. V.";
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2014
(V-71/2014)
Ratsmitglied Ruskowski ist der Auffassung, dass der Beschlussvorschlag des
Haupt- und Finanzausschusses nur vordergründig wohlwollend ist. Klar ist,
dass sich alle Kommunen über die Kreisumlage an den Kosten beteiligen.
Darüber hinaus sollte aber, wenn Fälle aus der eigenen Gemeinde betroffen
sind, noch ein geringer Zuschuss gewährt werden. Gemeinden, in denen keine
Unterstützungsfälle vorliegen, werden sich aus einer angedachten solidarischen
Beteiligung heraushalten. Er bittet die Entscheidung unter diesem Aspekt
nochmals zu überdenken.
Bürgermeister Kranz stellt den weitergehenden Vorschlag der SPD-Fraktion zur
Abstimmung. Zehn Ratsmitglieder sprechen sich für und 13 gegen eine
Unterstützung aus, ein Ratsmitglied enthält sich.
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Schulwesen,
Kultur, Sport und Soziales beschließt der Rat mit 15 Stimmen bei sechs
Gegenstimmen und drei Enthaltungen, der Übernahme des ermittelten
Kostenanteils zuzustimmen, sofern alle Kommunen im Kreis Düren in
solidarischer Form ihren Anteil an der Finanzierung übernehmen.
Punkt 4.
Kunstrasenplatz, -plätze
(V-78/2014)
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt,
Verkehr und Wirtschaftsförderung beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß
einstimmig bei einer Enthaltung folgendes Konzept umzusetzen:
1.
Der Bau des Kunstrasenplatzes bzw. die Fortsetzung der
Planungsmaßnahmen am Standort Schulzentrum Vettweiß erhält erste Priorität
und ist unabhängig von der Frage eines möglichen zweiten Kunstrasenplatzes
am Standort Kelz wieder aufzunehmen.
2.
Die zur Fortführung der Planungsmaßnahmen erforderlichen
Informations- bzw. Abstimmungsgespräche mit dem VfR Vettweiß, dem LC
Vettweiß, dem Vertreter des Gemeindesportbundes sowie der Schulleitung der
GS
Vettweiß
sind
unter
Einbindung
des
Ortsvorstehers,
der
Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Parteien und der Vorsitzenden
der zuständigen Ausschüsse, sowie allen am Spielbetrieb teilnehmenden
Vereine, die beabsichtigen, den Platz mitzunutzen, schnellstmöglich zu
terminieren.
3.
Die Ergebnisse dieser Gespräche sind den Gremien in der
Sitzungsrunde November vorzulegen. Haben diese Gespräche zu
entscheidungsreifen Ergebnissen geführt, sind diese als Beratungsvorlage
ebenfalls in der Sitzungsrunde November verwaltungsseits einzubringen.
4.
Zum eventuell möglichen Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes ist die
Frage offen, ob diese Anlage in der Ortslage Kelz überhaupt die erforderliche
Akzeptanz findet. Diese Fragestellung ist vor einer grundsätzlichen
Entscheidung zum Bau eines zweiten Kunstrasenplatzes abschließend zu
klären.
5.
Als weitere begleitende Maßnahme ist dem Informationsanspruch der
Fußballsport treibenden Vereine in der Gemeinde Vettweiß hinsichtlich des
Antrages des SV Kelz nachzukommen.
Punkt 5.
Endausbau der Straße "Am Wolfsgraben" in der Ortschaft Soller;
hier: Vorstellung des Planentwurfes
(V-88/2014)
Wie vom Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt, Verkehr und
Wirtschaftsförderung empfohlen, beauftragt der Rat der Gemeinde Vettweiß die
Verwaltung einstimmig, den Planentwurf den betroffenen Bürgern in einer
Bürgerversammlung vorzustellen und anschließend die Baumaßnahme
auszuschreiben.
Punkt 6.
Ausbau der "Triftstraße" in der Ortschaft Ginnick;
hier: Vorstellung des Planentwurfes
(V-89/2014)
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt,
Verkehr und Wirtschaftsförderung beauftragt der Rat der Gemeinde Vettweiß
die Verwaltung einstimmig, den Planentwurf den betroffenen Bürgern in einer
Bürgerversammlung vorzustellen.
Punkt 7.
Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der
Ortschaft Vettweiß
(V-73/2014)
A2
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt,
Verkehr und Wirtschaftsförderung beschließt der Rat der Gemeinde Vettweiß
einstimmig, die Einleitung des Verfahrens zur Erweiterung der Satzung gemäß
§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für die Ortschaft Vettweiß im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB entsprechend dem als Anlage 2 beigefügten
Kartenausschnitts.
Punkt 8.
Antrag auf Erweiterung der Baulandfläche in der Ortschaft Disternich
(V-76/2014)
Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt,
Verkehr und Wirtschaftsförderung beauftragt der Rat der Gemeinde Vettweiß
die Verwaltung einstimmig, ein entsprechendes Plankonzept zu erstellen.
Punkt 9.
Schiedsamt in der Gemeinde Vettweiß
(V-65/2014)
Auf die Bitte von Ratsmitglied Körner trägt Bürgermeister Kranz die Lebensläufe
der Bewerber vor.
Hierauf wählt der Rat der Gemeinde Vettweiß Frau Nadja Geuenich mit 20
Stimmen zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtbezirk
Vettweiß.
Punkt 10.
Sanierung des Durchlasses am Füssenicher - Bach
hier: Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmittel
(V-84/2014)
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig aufgrund der
Empfehlung des Haupt und Finanzausschusses bei Produkt-Nr. 13.552.01.00,
Sachkonto 7852000, M5520201 „Erneuerung Durchlass Füssenicher Bach“
investive Haushaltsmittel in Höhe von 20.000,00 € außerplanmäßig
bereitzustellen.
Punkt 11.
Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln;
hier: Mittel für Stromkosten für die Straßenbeleuchtung
(V-63/2014)
Der Rat beschließt einstimmig aufgrund der Empfehlung des Haupt- und
Finanzausschusses überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 20.500,00 €
bei dem Produkt 12.541.01.01, Sachkonto 5291003, bereitzustellen.
Punkt 12.
Bewerbung als LEADER Region für die Förderperiode 2015-2022
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 14.07.2014
(V-92/2014)
Bürgermeister Kranz erläutert, dass die beteiligten Kommunen sich zu Beginn
der Woche zu weiteren Absprachen getroffen haben. Neben Vettweiß werden
sich die Gemeinden Nörvenich und Weilerswist, die Stadt Zülpich und Teile der
Erftstadt beteiligen. Nun muss ein Fachbüro hinzugezogen werden, welches
das Handlungskonzept erstellt.
Ratsmitglied Kemmerling begrüßt das Verhandlungsergebnis. Die Zeitschiene
verlangt nun ein zügiges Handeln, er setzt diesbezüglich das Vertrauen in die
Verwaltung mit dem Ergebnis einer erfolgreichen Abwicklung.
Bürgermeister Kranz erklärt, dass die Abgabefrist auf den 15.02.2015
verlängert wurde. Aber auch dieses Datum zwingt zum dringenden Handeln.
Schließlich müssen Teile der Bürgerschaft gewonnen werden, um die
Abwicklung sicherzustellen. Die Kostenbeteiligung der Kommune bleibt zur Zeit
noch überschaubar.
Ratsmitglied Körner stellt fest, dass mit Kosten bis 7.000 € gerechnet wird und
fragt, wie der Betrag finanziert wird.
Bürgermeister Kranz erläutert, dass Kosten von ca. 40.000 € entstehen, die
nach Bewilligung zur Hälfte durch die Bezirksregierung und zur Hälfte
einwohneranteilig durch die Partnerkommunen getragen werden.
Auf die Frage von Ratsmitglied Körner, was nach der Abwicklung mit den 1,5
Vollzeitstellen geschieht und wann der Weg zu Ende ist, antwortet
Bürgermeister Kranz, dass man zuerst eine erfolgreiche Bewerbung abwarten
solle und das Projekt im Jahre 2022 endet.
Ratsmitglied Kemmerling ergänzt, dass der Gewinn aus dem Projekt den
Einsatz wert ist, weil es die Gemeinde nach vorne bringt. Bürgermeister Kranz
erwartet einen langen gemeinsamen Prozess gemeinsam mit der Bürgerschaft,
der ein erhebliches Output bringen wird.
Ratsmitglied Ruskowski bestätigt, dass das Projekt Nutzen bringt und für die
Zukunft förderlich ist.
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt hierauf einstimmig bei einer
Enthaltung, dass sich die Gemeinde Vettweiß gemeinsam mit der Stadt Zülpich,
den Gemeinden Nörvenich und Weilerswist sowie Teilen der Erftstadt für das
Förderprogramm der Europäischen Union für den ländlichen Raum „LEADER“Förderperiode 2015-2022 bewirbt.
Punkt 13.
Anpassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im
Rahmen der OGS
(V-94/2014)
A3
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund der Empfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses einstimmig die Änderung der Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im
Primarbereich vom 25.06.2007 (Anlage 3).
Punkt 14.
Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahl am 25.05.2014
(V-66/2014)
Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt aufgrund der Empfehlung des
Wahlprüfungsausschusses die Gültigkeit der Wahl des Rates am 25.05.2014.
Punkt 15.
Beteiligungsbericht der Gemeinde Vettweiß zum 31.12.2013
(V-96/2014)
Die Feststellung von Ratsmitglied Körner, dass der Bericht veröffentlicht werden
muss, wird von Bürgermeister Kranz bestätigt. Vorher muss die Prüfung durch
den Wirtschaftsprüfer erfolgen. Auf die Nachfrage von Ratsmitglied Körner,
welche sonstige Kommunen Beteiligte an den Unternehmen sind, trägt
Bürgermeister Kranz entsprechend vor.
Ratsmitglied Körner fragt dann, warum die Einlage der Gemeinde Vettweiß in
die Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht geleistet wurde. Bürgermeister
Kranz erläutert, dass Kreis Düren und Sparkasse Düren die kommunalen
Anteile übernommen haben. Die Anteile der Gemeinde Vettweiß werden zur
Zeit noch von der Sparkasse gestundet.
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Punkt 16.
Stellungnahme zum Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes NRW,
Teilplan Siedlungsabfälle
(V-95/2014)
Ratsmitglied Kemmerling ist der Auffassung, dass man sich bezüglich der
Bioabfälle Gedanken machen müsse, ob eine Optimierung möglich ist. Eine
Steigerung der Erfassungsmenge ist nur möglich, wenn man sich mit der
Gestaltung befasst.
Bürgermeister Kranz informiert über die 80 %-ige Auslastung der Biotonne in
der Gemeinde Vettweiß.
Auch Ratsmitglied Ruskowski ist der Auffassung, dass man das Thema nicht
aus den Augen verlieren darf. Vereinbarungsgemäß soll die Beschäftigung
damit im Rahmen der Kalkulationsberatung 2015 erfolgen.
Der Rat nimmt die Stellungnahme
Handlungsbedarf besteht nicht.
Punkt 17.
der
Verwaltung
zur
Kenntnis,
Einwohnerfragestunde
Einwohnerfragen liegen nicht vor.
Punkt 18.
Anfragen und Mitteilungen
a) Die Frage von Ratsmitglied Ruskowski, ob es Neuigkeiten zu den
Abstandsflächen von Windkraftanlagen zum Fliegerhorst gebe, wird von
Bürgermeister Kranz verneint.
b) Ratsmitglied Ruskowski fragt nach, ob ein Feuerwehrfahrzeug der Gemeinde
durch die Probleme um die Kartellbildung der Händler betroffen war.
Bürgermeister Kranz sagt Prüfung zu.
c) Auf die Nachfrage von Ratsmitglied Kemmerling, wie die Gemeinde mit
Spritzmitteln auf Friedhöfen umgeht, sagt Bürgermeister Kranz eine
Zusammenstellung zu, wie mit dem Thema umgegangen wird.
d) Ratsmitglied Dr. Wollseifen bittet bezüglich der Erschließung der Froitzheimer
Haushalte mit Erdgas, um Information an die Bürger, wer in welchen Straßen
durch Verkehrslenkungsmaßnahmen betroffen ist.
e) Ratsmitglied Roeb berichtet über die Fragen aus der Bürgerschaft zur
Belegung der Wohnung in der ehemaligen Schule in Jakobwüllesheim. Nach
seiner Auffassung sollte künftig eine Information des Ortsvorstehers erfolgen.
Bürgermeister Kranz sichert dies zu, beruft sich aber bezüglich des vorliegenden
Falles auf ein notwendiges sehr dringliches und mit dem Kreis Düren
abgesprochenes Handeln.
In dem Zusammenhang teilt Ratsmitglied Kemmerling mit, dass für die nächste
Sitzungsrunde absprachegemäß ein Bericht über die Flüchtlingszuweisung
vorgelegt werden soll.