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Beschlusstext (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
07.12.11, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Beschlusstext (3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1;
hier: 	Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und 	Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

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BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau vom 29.11.2011 TOP Betreff 7.1 3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage Vorlage: 49/2011 Beschluss: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Grundstück Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1, 3. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet folgende Ausweisungen: - Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Größenordnung von 20 m Breite und 16 m Tiefe. WA-Gebiet, 2-geschossig, offene Bauweise, max. FH 194,00 in Bezug auf NN. maximale Grundfläche 140 qm ohne Nebenanlagen, GFZ 0,8, maximal 2 Wohneinheiten, -- geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, mindestens 17 °. Der Wirtschaftsweg wird bis zu einer örtlich vorhandenen Garage als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt. 2. Das Bauleitverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Beratungsergebnis: 17 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen