Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
07.12.11, 13:05
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Kreuzau
vom 29.11.2011
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Betreff
7.1
3. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil
Obermaubach, Rinnebachstraße, im Bereich des Grundstückes Gemarkung
Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum
Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
Vorlage: 49/2011
Beschluss:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. O 2, Ortsteil Obermaubach, Grundstück
Gemarkung Obermaubach-Schlagstein, Flur 6, Parzelle Nr. 25/1, 3. Änderung, wird
gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet folgende Ausweisungen:
-
Ausweisung einer überbaubaren Fläche in einer Größenordnung von 20 m Breite und 16
m Tiefe.
WA-Gebiet, 2-geschossig, offene Bauweise, max. FH 194,00 in Bezug auf NN.
maximale Grundfläche 140 qm ohne Nebenanlagen, GFZ 0,8, maximal 2
Wohneinheiten, -- geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, mindestens 17 °.
Der Wirtschaftsweg wird bis zu einer örtlich vorhandenen Garage als öffentliche
Verkehrsfläche dargestellt.
2.
Das Bauleitverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beratungsergebnis:
17 Stimmen dafür, 2 dagegen, 0 Enthaltungen