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Beschlussvorlage (Neuorganisation (Optimierung) der offenen Jugendarbeit - Konzeption)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
42 kB
Datum
14.05.2013
Erstellt
08.05.13, 18:02
Aktualisiert
08.05.13, 18:02
Beschlussvorlage (Neuorganisation (Optimierung) der offenen Jugendarbeit - Konzeption) Beschlussvorlage (Neuorganisation (Optimierung) der offenen Jugendarbeit - Konzeption) Beschlussvorlage (Neuorganisation (Optimierung) der offenen Jugendarbeit - Konzeption) Beschlussvorlage (Neuorganisation (Optimierung) der offenen Jugendarbeit - Konzeption) Beschlussvorlage (Neuorganisation (Optimierung) der offenen Jugendarbeit - Konzeption)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8-91/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 14.05.2013 Betreff: Neuorganisation (Optimierung) der offenen Jugendarbeit - Konzeption Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Konzeption vorgeschlagenen Schritte zur Umsetzung der Neuorganisation in die Wege zu leiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Wie im Jugendhilfeausschuss am 12.03.2013 unter Tagesordnungspunkt 13 `Neuorganisation/ Optimierung der offenen Jugendarbeit´ berichtet, hat sich die Verwaltung mit einer Konzeption befasst, welche die Neuorganisation der Offenen Jugendarbeit beinhaltet; nachfolgend die konzeptionellen Überlegungen zur Neuausrichtung: Ausgangslage Die Neuausrichtung und Organisation der offenen Jugendarbeit stehen schon seit einiger Zeit im Fokus des Jugendamtes und wurden bereits in diversen Ausschusssitzungen thematisiert. Neben zahlreichen Gesprächen mit den Maßnahmeträgern und Trägervertretern wurde im Herbst 2011 eine Umfrage zur Besucherstruktur und Inanspruchnahme der Angebote durchgeführt. Die bisherigen Unternehmungen führten zwar zu einigen Erkenntnissen, die Grundlage für eine umfassende Restrukturierung der Angebotsstruktur und zukünftige Ausrichtung der offenen Jugendarbeit, konnten die Gesprächs- und Umfrageergebnisse bislang aber nicht liefern. Zur Zeit wird im Stadtgebiet Bedburg in sechs Einrichtungen ein offener Treff für Jugendliche angeboten. Neben den beiden großen „offenen Türen“ (OT), dem „Point“ in Bedburg-Kaster (Caritas) und dem „Capo“ in Bedburg-Kirdorf (Kath. Kirche), die in der Regel jeden Tag Programm für Jugendliche in verschiedenen Altersklassen anbieten, öffnen vier kleinere Jugendzentren an nur zwei bis maximal drei Tagen in der Woche. Dazu zählen unter Leitung des Caritasverbandes das „Easy“ in Bedburg-Mitte, das „Youzee“ in Bedburg-Kirchherten und das „Ochsford“ in BedburgKirchtroisdorf, sowie in Trägerschaft der katholischen Kirche das „Luzy“ in Bedburg-Rath. Mit einem geringen Stellenanteil bietet die Caritas zudem auch mobile Jugendarbeit an. Dieses Arbeitsfeld wird seit Mitte 2011 durch zwei Mitarbeiter der Rheinflanke gGmbH umfassend ergänzt. Insgesamt wird somit eine breites Spektrum an offener Jugendarbeit für Kinder und Jugendliche geboten, die dieses Angebot - laut Umfrage in 2011 - auch grundsätzlich als zufriedenstellend bewerten. Darüber hinaus wurde der Bereich „Streework“ mit einer halben Stelle seitens der Stadt abgedeckt. Allerdings sind nachweislich dafür nur wenig Arbeitsaufträge - die nicht schon über die mobile Arbeit oder weitere Behörden (Ordnungsamt, Polizei) abgefangen wurden - angefallen. Die aktuell vorliegenden Gegebenheiten geben jedoch Anlass dazu, die momentane Angebotsstruktur der offenen Jugendarbeit in Bedburg noch einmal genauer zu betrachten. Zum einen laufen die Verträge mit den derzeitigen Maßnahmeträgern aus oder haben eine nur sehr kurze Kündigungsfrist. Konkret bedeutet dies: Der langjährige Kontrakt mit dem Caritasverband läuft Ende 2013 aus und ist fortan jährlich kündbar, frühestens zum 31.12.2014. Eine kürzere Kündigungsfrist besteht mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Willibrord; aus diesem Vertrag ist sogar halbjährlich ein Ausstieg möglich. Zudem endet die Kooperation mit der Rheinflanke im Sommer 2014, da die derzeitig bereitgestellten Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BUT) befristet sind und - aller Voraussicht nach - nicht weiter bewilligt werden. Diese Vertragssituationen werden verwaltungsseitig als unbefriedigend empfunden und bieten keine gute Grundlage für eine zukunftsorientierte, vertrauensvolle Zusammenarbeit. Parallel dazu muss sich auch der Bereich der offenen Jugendarbeit (wie jede andere Kostenstelle im Haushalt) der aktuell angespannten Finanzlage der Stadt Bedburg stellen und ebenfalls aus diesem Blickwinkel kritisch hinterfragt werden. Fakt ist, dass die Stadt Bedburg im Bereich der offenen Jugendarbeit bislang viel investiert - insgesamt werden für Jugendzentren und mobile Arbeit rund 500.000,- € verausgabt (100.000,- € sind über BUT fremdfinanziert) - und dieses Level langfristig wahrscheinlich nicht halten kann. Beschlussvorlage WP8-91/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Ziele Die angestrebten Ziele des Jugendamtes Bedburg für die zukünftige Ausrichtung der offenen Jugendarbeit orientieren sich an folgenden Schlagworten: ˆ Vielfalt der Träger Die bisherige Konstellation und die Zusammensetzung der Träger hat sich bewährt. Mit der Caritas und der Katholischen Kirche sind zwei anerkannte und erfahrene Träger der Jugendhilfe vor Ort, auf deren Kompetenzen nicht verzichtet werden soll. Außerdem hat sich die Installierung der Rheinflanke als gelungen erwiesen, weil dadurch noch einmal ein positiver Impuls in die Jugendarbeit gegeben werden konnte. Erstrebenswert ist demnach, alle drei Maßnahmeträger vor Ort zu binden. ˆ Breites Angebotsspektrum Weiterhin sollen sich alle Facetten in der Angebotsstruktur der offenen Jugendarbeit wiederfinden. Neben den stationären Jugendzentren wird eine weitere Etablierung und Intensivierung der mobilen Arbeit für sinnvoll erachtet. Auch die inhaltliche Bandbreite - Kultur-, Erlebnis-, Freizeit,- und Sportpädagogik - soll erhalten bleiben. Zudem wird die Bereitstellung von Ferienmaßnahmen und Ferienfreizeiten Bestandteil der offenen Jugendarbeit in Bedburg bleiben. Letzteres soll als Kooperationsprodukt aller vor Ort agierenden Institutionen verstanden werden. ˆ Verlängerung der Laufzeiten Um eine vertrauensvolle Arbeitsbasis zu schaffen, muss eine gewisse Sicherheit gegeben sein; dies äußert sich auch in langjährigen Vertragsverhältnissen. Analog zu den Laufzeiten des Kinder- und Jugendförderplans sollen die kommenden Verträge mit den Maßnahmeträgern auf 5 Jahre geschlossen werden. ˆ Qualitätsentwicklung Auf Grundlage des § 79a SGBVIII ist die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe eine Pflichtaufgabe; zukünftig soll diese durch einen Wirksamkeits- bzw. Qualitätsdialog sichergestellt werden. Die zuvor erwähnte Vertragslaufzeit lässt zu, dass eine jährliche gemeinsame Zielvereinbarung und Evaluation realisierbar sind. ˆ Senkung der Kosten Die Vorgaben aus Politik und Kämmerei sind deutlich; um die finanzielle Situation der Stadt Bedburg wieder auf eine gesunde Basis zu stellen, müssen Ausgaben in allen Bereichen geprüft werden. Dieser Maßgabe wird sich auch das Feld der offenen Jugendarbeit - früher oder später - nicht entziehen können. Der Beibehalt des Status Quo könnte zur Folge haben, dass in absehbarer Zeit noch drastischer gekürzt werden müsste. Dann würde der Gestaltungsfreiraum, der aktuell noch gegeben ist, wegfallen und ausschließlich nach fiskalischen Gesichtspunkten entschieden. Eine aktuelle Reduzierung der Kosten führt im Gegenzug dazu, dass eine langfristige Finanzierung der offenen Jugendarbeit gesichert werden könnte. ˆ Einbezug von Kindern- und Jugendlichen und deren Lebenswelten Bei der Festlegung von Angeboten und auch Standorten der Jugendarbeit sollen Bedürfnisse und Wünsche von Kindern- und Jugendlichen stärker beteiligt und involviert werden. Auch die Berücksichtigung von Lebenswelten - z. B. Schule - soll im Rahmen der offenen Jugendarbeit größeren Stellenwert erhalten. Zukünftige Aufstellung Die Landschaft der offenen Jugendarbeit soll sich ab 2014 neu darstellen. Die beiden offenen Türen, das Jugendzentrum „Point“ in Bedburg-Kaster und das Jugendzentrum „Capo“ in BedburgKirdorf bleiben im bisherigen Umfang erhalten; ob inhaltlich konzeptionelle Veränderungen auf Beschlussvorlage WP8-91/2013 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 lange Sicht notwendig sind, soll unter anderem durch die Beteiligung der Jugendlichen und den installierten Wirksamkeitsdialog erkennbar werden. Durch die beiden Institutionen wird sichergestellt, dass im unmittelbaren Einzugsbereich der meisten in Bedburg lebenden Jugendlichen (Point - Kaster/ Königshoven; Capo - Bedburg/ Blerichen/ Kirdorf) ein Angebot der offenen Jugendarbeit vorgehalten wird. Die Förderung der kleinen offenen Türen in den kleineren Stadtteilen Rath, Kirchtroisdorf und Kirchherten soll dagegen Ende 2013 auslaufen. Allerdings wird die dort geleistete Jugendarbeit nicht ersatzlos gestrichen. Mindestens einmal in der Woche wird - in enger Absprache mit den Jugendlichen vor Ort - ein mobiles Angebot vorgehalten. Dieses ist in Standort und Umfang flexibel und kann situativ sowie bedarfsorientiert eingesetzt werden. Selbst die zeitweise Nutzung von bereits vorhandenen Räumlichkeiten und die Erweiterung auf andere Ortsteile ist denkbar und grundsätzlich möglich. Als zentraler (Ausgangs-)Punkt der mobilen Arbeit soll zukünftig das Schulzentrum dienen, und eine enge Kooperation mit der Schulsoziarbeit sicher stellen. Mit Blick auf die Entwicklung im Schul- und Ganztagsbereich, wird die Schule in der Lebenswelt von Jugendlichen einen noch höheren Stellenwert einnehmen. Diesem kann und muss sich die offene Jugendarbeit nicht verschließen, denn im Auge der Fachverwaltung stellen Jugendhilfe und Schule keinen Widerspruch, sondern eine sinnvolle Ergänzung dar. Die Aufstellung der mobilen Arbeit sichert somit die offene Jugendarbeit in den kleineren Bedburger Ortsteilen und kann dynamisch auf die Belange der Jugendlichen reagieren. Die Gesamtausrichtung und die Entwicklung dieses Konzeptes wird im Rahmen eines Wirksamkeitsdialoges, dessen Initiierung und Moderation dem Jugendamt obliegt, turnusmäßig überprüft. Hierbei wird ein besonderer Fokus auf die Belange der Kinder- und Jugendlichen gelegt. Das Angebot wird sich somit laufend dem Bedarf und den Bedürfnissen stellen und demnach entwickeln müssen. Die Mitarbeit und die Mitgestaltung dieses Qualitätsprozesses ist für alle Träger bindend, und aufgrund der angeglichenen Vertragslaufzeit - 2014 bis 2019 - für alle Beteiligten realistisch. Die Auf- und Bereitstellung eines Ferienprogramms wird ebenso Teil des Wirksamkeitsdialogs sein und zukünftig als gemeinsames Projekt betrachtet. Um das Angebot eventuell noch breiter aufzustellen, soll versucht werden, die vor Ort agierenden Vereine langfristig in das Programm zu involvieren. Bei Umsetzung dieser Überlegungen würde der Gesamtanteil der städtischen Mittel rd. 300.000,- € betragen und somit eine Einsparung von etwa 100.000,- € bedeuten. Letztlich wäre dies eine enorme Entlastung des städtischen Haushaltes und ein wirksamer Beitrag des Fachbereiches zur Konsolidierung dessen. Sicherlich ist dies ein prägender Einschnitt für das Arbeitsfeld der offenen Jugendarbeit in Bedburg und stellt quantitativ zunächst eine Verschlechterung dar. Die Fachverwaltung sieht diesen Schritt jedoch zur langfristigen Sicherung der offenen Jugendarbeit als alternativlos an und hält ihn für vertretbar, da er auch Chancen birgt. Die bewusste Verlagerung auf die mobile Arbeit kann dazu beitragen, wieder mehr Jugendliche zu erreichen, die sich von den bisherigen Angeboten nicht angesprochen fühlen. Besonders die schon angesprochene Flexibilität - gerade vor dem Hintergrund, dass Gewohnheiten von Jugendlichen einem ständigen Veränderungsprozess unterliegen - ist ein großer Pluspunkt der mobilen Arbeit. Trotz gesunkener Quantität ist dieser Einschnitt also nicht automatisch einhergehend mit einem ebenso großen Qualitätsverlust. Nächste Schritte Um einen offenen Umgang miteinander zu pflegen und eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre herzustellen, wurde den einzelnen Maßnahmeträgern schon im Dezember 2012 in persönlichen Beschlussvorlage WP8-91/2013 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Gesprächen angekündigt, dass grundsätzlich Veränderungen angedacht sind. Alle Träger haben Gesprächsbereitschaft signalisiert. Wenn sich der Jugendhilfeausschuss dazu entscheidet, die beschriebene Umstrukturierung mitzutragen, würden seitens der Fachverwaltung zeitnah konkrete Verhandlungen mit den Trägern aufgenommen. Der aktuelle Vertrag mit der katholischen Kirche kann am 30.06.2013 mit einer 6monatigen Frist zum 31.12.2013 gekündigt und zum 01.01.2014 unter den vorher genannten Bedingungen neu aufgesetzt werden. Die Trägervertreter haben signalisiert, dass - unabhängig von Fristen - die Bereitschaft zu einem neuen, veränderten Vertrag besteht. Der Kontrakt mit der Rheinflanke gGmbH läuft mit Ende des Schuljahres 2013/ 2014 aus und sieht keine weitere Verlängerung vor. Der bisherige Umfang der Zusammenarbeit wird nicht aufrecht gehalten, da der jetzige Anteil der Schulsozialarbeit in den Überlegungen zur zukünftigen Ausrichtung der offenen Jugendarbeit zunächst keine Rolle spielt. Aufgrund einiger aktuellen personellen Änderungen im Jugendamt - siehe hierzu unter Tagesordnungspunkt 12 im nichtöffentlichen Teil - wird aber derzeit überlegt, den Arbeitsauftrag der Rheinflanke so zu verändern, so dass möglicherweise der Anteil der Schulsozialarbeit aufgefangen werden kann bzw. sich Synergieeffekte ergeben. Auch weist die Fachverwaltung darauf hin, dass momentan Gespräche mit dem JobCenter und der Arbeitsagentur stattfinden, ob durch die Installierung eines Projektes im Bereich `Übergang Schule-Beruf´ eventuell eine Ko-Finanzierung möglich ist, um einen höheren Beschäftigungsumfang der Rheinflanke gGmbH zu realisieren. Durch das Projekt sollen Jugendliche gefördert werden, die aktuell nicht beschäftigt und/ oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Die Vereinbarung mit dem Caritasverband läuft Ende 2013 aus, ist aber aufgrund einer vertraglichen Regelung fristgemäß erst zum 31.12.2014 kündbar. Um die angestrebten Überlegungen realisieren zu können, wird verwaltungsseitig eine Änderungskündigung angestrebt. Über die Ergebnisse der Gespräche wird im Jugendhilfeausschuss im 2. Halbjahr berichtet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: entfällt Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja ; Durch die beschriebenen Änderungsvorschläge kann der städtische Haushalt entlastet werden. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Eßer ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-91/2013 Seite 5