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Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
23.05.13, 18:01
Aktualisiert
23.05.13, 18:01
Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
-	Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013) Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
-	Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013) Beschlussvorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
-	Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP8105/2013 Fachbereich II - Ordnung, Bildung, Jugend und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 10 10 öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 28.05.2013 Betreff: Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen - Antrag der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven vom 21.05.2013 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 11.12.2012 auf einstimmige Empfehlung des Fachausschusses (Ausschuss für Familie, Bildung und Soziales) die 5. Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen beschlossen. Auf Anträge des Werbekreis Bedburg und der Werbegemeinschaft Kaster-Königshoven wurden für die einzelnen Stadtteile folgende Sonnund Feiertage als verkaufsoffen freigegeben: Stadtteile Bedburg - am 2. Sonntag vor Ostersonntag - am Pfingstmontag - am Sonntag nach dem jährlich stattfindenden Citylauf - am 3. Adventssonntag Stadtteil Kaster/ Königshoven - am 2. Adventssonntag Mit Wirkung vom 18.05.2013 wurde das Ladenöffnungsgesetz novelliert. Wesentliche Änderung ist, dass die Öffnung der Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- oder Feiertagen nunmehr anlassbezogen sein muss; konkret heißt es in § 6 Abs. 1 LÖG NRW, „... dürfen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen ... geöffnet sein“. Weitere wesentliche Änderung ist, dass gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW vor Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe der Tage nach Abs. 1 die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, die Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören sind. Bezüglich der weiteren Änderungen wird auf die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Synopse verwiesen. Nunmehr teilte Herr Krichel, Geschäftsführer der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven der Verwaltung unter Datum vom 21.05.2013 mit, dass die Werbegemeinschaft weitere verkaufsoffene Sonn- und Feiertage beantrage; so sollten neben dem 2. Adventssonntag auch am 07.07., 08.09. und 13.10.2013 im v. g. Stadtteil die Verkaufsstellen geöffnet werden. Da verkaufsoffene Sonnund Feiertage für den Einzelhandel einen nicht zu unterschätzenden Werbe- und Wirtschaftsfaktor darstellen, werden die Anträge der Werbekreise und -gemeinschaften seitens der Verwaltung grundsätzlich positiv bewertet und begleitet; dennoch werden aktuell nachfolgende Probleme und/ oder Bedenken geltend gemacht: 1. Das LÖG NRW fordert nunmehr eine Anlassbezogenheit, die zumindest für den 08.09. und 13.10.2013 nicht - unbedingt - gesehen wird; an diesen Tagen finden lediglich RheinbraunFahrten in den Tagebau statt. Ob derartige Fahrten, die mehrmals jährlich angeboten werden, unter den Begriff der „ähnlichen Veranstaltungen“ subsumiert werden kann, wird zumindest bedenklich gesehen. 2. Auch fordert das LÖG NRW, dass eine Anhörung der aufgeführten Verbände, Organisationen und Kirchengemeinden vor Erlass der Rechtsverordnung zu erfolgen hat. Aufgrund der Kürze der Zeit, Antragseingang am 21.05.2013, ist dies der Verwaltung nicht möglich. 3. Wie der Werbekreis Bedburg, wurde auch die Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven mit Schreiben vom 12.09.2012 seitens der Verwaltung hinsichtlich der Durchführung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage angefragt; hierbei wurde konkret auf § 6 Abs. 1 LÖG NRW hingewiesen, wonach an jährlich vier Sonn- und Feiertagen geöffnet werden darf. Das Anschreiben, wie auch die Antwort der Werbegemeinschaft sind dieser Vorlage als Anlagen 2 und 3 beigefügt. Beschlussvorlage WP8-105/2013 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage In Anbetracht der kurzen Zeitschiene ist es der Verwaltung nicht möglich, eine den Vorgaben des novellierten LÖG NRW konforme Rechtsverordnung zu erlassen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Thematik kurzfristig in einem Gespräch mit dem Vorstand der Werbegemeinschaft Kaster/ Königshoven zu erörtern, um dem Fachausschuss in seiner nächsten Sitzung am 11.06.2013 eine mit allen Beteiligten entsprechend abgestimmte Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vorlegen zu können. Da nach dem Sitzungsterminplan 1. Halbjahr 2013 die nächste turnusmäßige Sitzung des Rates der Stadt Bedburg für den 09.07.2013 terminiert ist, müsste - damit der erste verkaufsoffene Sonntag am 07.07.2013 stattfinden könnte - sofern keine außerordentliche Sitzung des Rates einberufen werden sollte, die Verordnung im Haupt- und Finanzausschuss am 18.06.2013 per Dringlichkeit beschlossen werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: nicht erkennbar - Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Fachbereichsleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-105/2013 Seite 3